Dienstreisen August und September 2021 ins Ausland

Ich bitte um Auskunft in wie weit in den Monaten August 2021 sowie September 2021 Dienstreisen ins Ausland durchgeführt worden sein. Sollten Dienstreisen ins Ausland durchgeführt worden sind bitte ich um Angabe des Grundes / Anlass der Dienstreisen, der Vornamen sowie der Familiennamen der Personen die teilgenommen haben sowie die Orte der Dienstbesprechungen im Ausland.

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  • Datum
    7. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
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Volkmar Ortlepp
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Volkmar Ortlepp
Betreff
Dienstreisen August und September 2021 ins Ausland [#245834]
Datum
7. April 2022 18:37
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Auskunft in wie weit in den Monaten August 2021 sowie September 2021 Dienstreisen ins Ausland durchgeführt worden sein. Sollten Dienstreisen ins Ausland durchgeführt worden sind bitte ich um Angabe des Grundes / Anlass der Dienstreisen, der Vornamen sowie der Familiennamen der Personen die teilgenommen haben sowie die Orte der Dienstbesprechungen im Ausland.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Volkmar Ortlepp Anfragenr: 245834 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245834/ Postanschrift Volkmar Ortlepp << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Volkmar Ortlepp

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