Dienstreisen August und September 2021 ins Ausland

Ich bitte um Auskunft in wie weit in den Monaten August 2021 sowie September 2021 Dienstreisen ins Ausland durchgeführt worden sind. Sollten Dienstreisen ins Ausland durchgeführt bitte ich um Angabe des Grundes / Anlass der Dienstreisen sowie der Orte der Dienstbesprechnungen im Ausland.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
Volkmar Ortlepp
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Volkmar Ortlepp
Betreff
Dienstreisen August und September 2021 ins Ausland [#245832]
Datum
7. April 2022 18:25
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Auskunft in wie weit in den Monaten August 2021 sowie September 2021 Dienstreisen ins Ausland durchgeführt worden sind. Sollten Dienstreisen ins Ausland durchgeführt bitte ich um Angabe des Grundes / Anlass der Dienstreisen sowie der Orte der Dienstbesprechnungen im Ausland.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Volkmar Ortlepp Anfragenr: 245832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245832/ Postanschrift Volkmar Ortlepp << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Volkmar Ortlepp
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Ortlepp, ich bestätige den Eingang Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem IFG NRW, UIG NRW, VIG…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Dienstreisen August und September 2021 ins Ausland im MHKBG NRW
Datum
12. April 2022 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ortlepp, ich bestätige den Eingang Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem IFG NRW, UIG NRW, VIG zum oben genannten Betreff. Die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens sehen vor, dass ein Antrag inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem Name und Anschrift der Antragstellenden angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrags auf eine konkrete natürliche Person zu ermöglichen. Soweit sich ein Antrag auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) stützt, verlangt § 4 IFG NRW, dass der oder die Antragstellende eine natürliche Person ist. Bevor Ihre Anfrage daher hier weiterbearbeitet werden kann, bitte ich Sie um Angabe einer zustellungsfähigen postalischen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Ortlepp, ich habe eben gesehen, dass Sie ganz am Schluss Ihrer E-Mail doch eine postalische An…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Dienstreisen August und September 2021 ins Ausland im MHKBG NRW
Datum
12. April 2022 12:06
Status
Sehr geehrter Herr Ortlepp, ich habe eben gesehen, dass Sie ganz am Schluss Ihrer E-Mail doch eine postalische Anschrift angegeben haben. Insofern hat sich meine Nachfrage erledigt. Ich werde Ihre Anfrage zeitnah beantworten. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Ortlepp, Sie haben mit Ihrer angefügten E-Mail vom 7. April 2022 unter Berufung auf das IFG NR…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Dienstreisen August und September 2021 ins Ausland
Datum
13. April 2022 15:49
Status
Sehr geehrter Herr Ortlepp, Sie haben mit Ihrer angefügten E-Mail vom 7. April 2022 unter Berufung auf das IFG NRW, das UIG NRW und das VIG um Auskunft darüber gebeten, ob im August und September 2022 Dienstreisen ins Ausland durchgeführt worden sind. Für den Fall, dass dies erfolgt sei, bitten Sie um Angabe des Anlasses sowie des Zielortes der Dienstreise. In dem angefragten Zeitraum hat eine Dienstreise nach Enschede/Niederlande stattgefunden. Anlass war die Teilnahme an der Grenzlandkonferenz zum Thema "Zuwanderung aus Südosteuropa". Weitere Informationen liegen in meinem Haus nicht vor. Mit freundlichen Grüßen