Dienstreisen Hannelore Kraft

Ich bitte
1) um Zusendung der Kostenzusammenstellung für die Dienstreise der Ministerpräsidentin nach Chile mit Gesamtkosten i.H.v. 129.934 EUR
2) die Übersich der Delegation dieser Reise
3) eine Übersicht über die Auslandsdienstreisen der Ministerpräsidenten
an meine Email <<E-Mail-Adresse>>

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. März 2017
  • Frist
    19. April 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstreisen Hannelore Kraft [#20692]
Datum
15. März 2017 20:35
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte 1) um Zusendung der Kostenzusammenstellung für die Dienstreise der Ministerpräsidentin nach Chile mit Gesamtkosten i.H.v. 129.934 EUR 2) die Übersich der Delegation dieser Reise 3) eine Übersicht über die Auslandsdienstreisen der Ministerpräsidenten an meine Email <<E-Mail-Adresse>>
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage vom 16. März 2017 über fragdenstaat.de Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre o.a. Anfrage nehme ich B…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage vom 16. März 2017 über fragdenstaat.de
Datum
23. März 2017 14:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre o.a. Anfrage nehme ich Bezug. Ich bitte Sie, mir eine Postanschrift mitzuteilen. Nach § 4 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-West­falen (IFG NRW) hat jede natürli­che Person gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amt­lichen Informationen. Da mir keine verifizierbaren Informationen über Ihre Identität vorliegen, kann ich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass hinter Ihrem Namen eine mir unbekannte juristische Person oder Personengruppe steht, die als Anspruchsberechtigte ausscheidet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
RE: Ihre Anfrage vom 16. März 2017 über fragdenstaat.de [#20692] Sehr geehrt<< Anrede >> Herzlichen D…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
RE: Ihre Anfrage vom 16. März 2017 über fragdenstaat.de [#20692]
Datum
23. März 2017 14:33
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Herzlichen Dank für Ihre Mail vom 23.03.2017. Ich darf Sie jedoch darauf hinweisen, dass eine Verifizierung der Person nicht durch das IFG NRW angezeigt ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die beantragende Person auch die Informationen für eine juristische Person einzieht, da hinter jeder juristischen Person auch eine natürliche Person steht. Ich darf in diesem Zusammenhang auch auf den 22. Bericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, S. 106/107, verweisen. Darüber hinaus schreibt das IFG NRW auch nicht vor, dass Anfragen zwingend unter Klarnamen zu stellen sind. Selbst wenn, wofür Sie keine Nachweise haben, ware eine Klarnamennennung gesetzlich gar nicht vorgesehen. Auch hier darf ich auf den bereits erwähnten (S. 100ff.) verweisen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20692 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte um Mitteilung, in welchem Fall die Behörde die Angabe einer Postadr…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dienstreisen Hannelore Kraft“ [#20692]
Datum
23. März 2017 14:35
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte um Mitteilung, in welchem Fall die Behörde die Angabe einer Postadresse verlangen kann. Die meiner Frage zugrunde liegende Anfrage der Staatskanzlei finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20692 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20692 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.03.2017 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Dienstreisen Hannelore Kraft“ [#20692]
Datum
23. März 2017 15:32
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.03.2017 wird hiermit bestätigt.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf an meine Anfrage vom 15.03.2017 (https://fragdenstaat.de/a/20692) erinner…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Dienstreisen Hannelore Kraft“ [#20692]
Datum
1. April 2017 18:24
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf an meine Anfrage vom 15.03.2017 (https://fragdenstaat.de/a/20692) erinnern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20692 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Aktenzeichen: 209.2.3.1.16-1066/17 Informationsfreiheit…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
13. April 2017 08:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen: 209.2.3.1.16-1066/17 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang zu den Kosten der Dienstreise der Frau Ministerpräsidentin nach Chile Ihre E-Mail vom 23.03.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihr Begehren gegenüber der Staatskanzlei mit E-Mail vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen