Dienstreisen ins Ausland des BM Müller

Eine Aufstellung aller Dienstreisen ins Ausland des BM Müller seit Beginn seiner Amtszeit mit Name des Ziellandes, Anlass der Reise sowie Daten des dortigen Aufenthalts.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Februar 2020
  • Frist
    20. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung al…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstreisen ins Ausland des BM Müller [#180779]
Datum
18. Februar 2020 16:42
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung aller Dienstreisen ins Ausland des BM Müller seit Beginn seiner Amtszeit mit Name des Ziellandes, Anlass der Reise sowie Daten des dortigen Aufenthalts.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180779
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) v…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG-Antrag, GZ:Z14 O4010-0289/008 - Dienstreisen ins Ausland des BM Müller , hier: Bitte um ladungsfähige Anschrift
Datum
19. Februar 2020 07:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18. Februar 2020, eingegangen im BMZ am selben Tag. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Bitte teilen Sie mir bis spätestens 26. Februar 2020 Ihre ladungsfähige Postanschrift mit. Begründung: Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens ist es erforderlich, dass die Identität der Beteiligten zweifelsfrei feststeht, weil es sich bei der Bescheidung eines IFG-Antrags um einen Verwaltungsakt handelt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bzw. derjenigen bekanntzugeben, für den oder die er bestimmt ist. Dies wird mit einer Beantwortung Ihres Informationsersuchens an die von Ihnen genannte E-Mail-Adresse nicht sichergestellt. Sobald die ladungsfähige Postanschrift vorliegt, wird Ihr Antrag weiterbearbeitet. Sollte ich keine Rückmeldung erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion. Gerne wüsste ich, was meine Anfrag…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag, GZ:Z14 O4010-0289/008 - Dienstreisen ins Ausland des BM Müller , hier: Bitte um ladungsfähige Anschrift [#180779]
Datum
19. Februar 2020 11:09
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion. Gerne wüsste ich, was meine Anfrage von dieser Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/dienst/ im Jahr 2016 unterscheidet, da hier, soweit ich dies erkennen kann, keine Gebühren anfielen. Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180779
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Rückmeldung. Bei meiner Mail vom 19. Februar 2020 - 7:35 Uhr hande…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
AW: IFG-Antrag, GZ:Z14 O4010-0289/008 - Dienstreisen ins Ausland des BM Müller , hier: Bitte um ladungsfähige Anschrift [#180779]
Datum
25. Februar 2020 07:14
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Rückmeldung. Bei meiner Mail vom 19. Februar 2020 - 7:35 Uhr handelt es sich zunächst um die Bestätigung des Eingangs Ihres Informationsersuchens nach dem Informatinosfreiheitsgestz (IFG) und um die Bitte, mir Ihre ladungsfähige Adresse mitzuteilen. Der Hinweis auf die Möglichkeit anfallender Gebühren nach der Informatilnsgebührenverordnung (IFGGebeV) diente u.a. lediglich zur Erläuterung, warum für die Bearbeitung Ihrer Anfrage Ihre ladungsfähige Adresse erforderlich ist. Zudem bin ich im Rahmen eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens dazu gehalten, Sie auf eventuell anfallende Gebühren im Vorfeld hinzuweisen. Damit Ihr Antrag weiterbearbeitet werden kann, bitte ich Sie daher, mir bis spätestens 02. März 2020 Ihre ladungsfähige Postanschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Aufstellung aller Dienstreisen ins Ausland des BM Mü…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag, GZ:Z14 O4010-0289/008 - Dienstreisen ins Ausland des BM Müller , hier: Bitte um ladungsfähige Anschrift [#180779]
Datum
26. Februar 2020 10:25
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Aufstellung aller Dienstreisen ins Ausland des BM Müller seit Beginn seiner Amtszeit mit Name des Ziellandes sowie Daten des dortigen Aufenthalts. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage ist und verweise zur Beantwortung auf Drucksache 18/4659 (https://kleineanfragen.de/bundestag/18/4659-reisetaetigkeit-des-entwicklungsministers-und-seiner-staatssekretaere) Ich bitte um elektronische Beantwortung der Anfrage und danke Ihnen für Ihre Mühe! [geschwärzt], [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 180779 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0289 / 008 - hier: Bescheid Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0289 / 008 - hier: Bescheid
Datum
3. März 2020 10:26
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18. Februar 2020 und übersende Ihnen meinen Bescheid vom 03. März 2020 nebst Anlagen. Mit freundlichen Grüßen

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