Dienstreisen von Regierungsmitgliedern

Ich bitte um Zusendung der Regeln für die Beantragung, Durchführung und Abstimmung sowie Abrechnung von Reisen von Regierungsmitgliedern, Staatssekretären und Parlamentarischen Staatssekretären. Weiterhin bitte ich um Information, wie die Abstimmung mit dem Regierungschef erfolgt.

Ich bitte um elektronische Beantwortung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. August 2015
  • Frist
    8. September 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstreisen von Regierungsmitgliedern [#10986]
Datum
6. August 2015 22:28
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung der Regeln für die Beantragung, Durchführung und Abstimmung sowie Abrechnung von Reisen von Regierungsmitgliedern, Staatssekretären und Parlamentarischen Staatssekretären. Weiterhin bitte ich um Information, wie die Abstimmung mit dem Regierungschef erfolgt. Ich bitte um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marc Freiheit von Rotter Evening Study Institute <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Freiheit von Rotter Evening Study Institute << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Dienstreisen von Regierungsmitgleidern Sehr geehrter Herr von Rotter, vielen Dank für Ihre eMail vom 06. August 2…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Dienstreisen von Regierungsmitgleidern
Datum
14. August 2015 12:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr von Rotter, vielen Dank für Ihre eMail vom 06. August 2015. Sie baten Sie um Zusendung der Regeln für die Beantragung, Durchführung und Abstimmung sowie Abrechnung von Reisen von Regierungsmitgliedern, Staatssekretären und Parlamentarischen Staatssekretären, sowie um Information, wie die Abstimmung mit dem Regierungschef erfolgt. Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: 1. Die Reise- und Umzugskostenvergütung der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre richtet sich nach den Regelungen des § 77 Landesbeamtengesetz (LBG) in Verbindung mit den Regelungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG). 2. Die Reise- und Umzugskostenvergütung der Senatorinnen und Senatoren richtet sich nach § 12 des Senatorengesetzes (SenG) in Verbindung mit den Regelungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG). Die Vorschriften des LBG und SenG können Sie abrufen unter: "http://gesetze.berlin.de". Die Vorschriften des BRKG finden Sie unter: "http://www.gesetze-im-internet.de/brkg_2005/" 3. Parlamentarische Staatssekretäre gibt es in Berlin nicht, sodass auch keine Vorschriften existieren, die deren Reisekosten regeln. Mit freundlichen Grüßen