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Dienstunfähigkeit und Krankheit bei Lehrern

Angaben / Fakten darüber wie viele verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer in NRW im Jahr 2011 Dienstunfähig oder dauerhaft krankgeschrieben waren und welche Mehrkosten dadurch dem Steuerzahler entstehen sowie
Angaben darüber, bei wie vielen dieser Fälle eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet wurde.
Weiterhin übersenden Sie mir bitte aktuelle Zahlen dazu, wie viele verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer in NRW im Jahr 20122 ihre Dienststelle wechseln wollten und dies auf Grund fehlender Zustimmungen seitens der Vorgesetzten oder
freier Stellen nicht konnten.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2012
  • Frist
    11. Dezember 2012
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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
8. November 2012 18:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Tel.: 0211 - 5867 40 Fax: 0211 - 5867 32 20 <<E-Mailadresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstunfähigkeit und Krankheit bei Lehrern
Datum
8. November 2012 18:15
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Angaben / Fakten darüber wie viele verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer in NRW im Jahr 2011 Dienstunfähig oder dauerhaft krankgeschrieben waren und welche Mehrkosten dadurch dem Steuerzahler entstehen sowie Angaben darüber, bei wie vielen dieser Fälle eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet wurde. Weiterhin übersenden Sie mir bitte aktuelle Zahlen dazu, wie viele verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer in NRW im Jahr 20122 ihre Dienststelle wechseln wollten und dies auf Grund fehlender Zustimmungen seitens der Vorgesetzten oder freier Stellen nicht konnten. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
11. Dezember 2012 13:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Tel.: 0211 - 5867 40 Fax: 0211 - 5867 32 20 <<E-Mailadresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Dienstunfähigkeit und Krankheit bei Lehr…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstunfähigkeit und Krankheit bei Lehrern
Datum
11. Dezember 2012 13:58
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Dienstunfähigkeit und Krankheit bei Lehrern" vom 08.11.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Stunden, 53 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) betrifft nach dem eindeutigen Wortlaut der Vors…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Dienstunfähigkeit und Krankheit bei Lehrern
Datum
19. Dezember 2012 10:25
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) betrifft nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift vorhandene Informationen (§ 1 i.V.m. § 3 IFG). Das Schulministerium verfügt über keine Unterlagen zu einzelnen Krankheitsfällen, da die Personalsachbearbeitung im Schulbereich durch die Schulaufsicht erfolgt. Aus Anlass der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1463 vom 17. Januar 2012 zur Pensionierung von Lehrkräften in Nordrhein-Westfalen ist erhoben worden, dass im Jahre 2010 1.120 Lehrerinnen und Lehrer vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit In den Ruhestand versetzt worden sind. Diese Zahl liegt in etwa auf dem Niveau der Vorjahre (1163 bis 1299). Aktuellere Zahlen liegen hier nicht vor. Die vollständige Antwort auf die Kleine Anfrage ist über den Landtag NRW veröffentlicht: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/do… Weitere Informationen zu Pensionierungen in Nordrhein-Westfalen enthält der 3. Versorgungsbericht des Landes NRW (Vorlage 15/1239 vom 13.02.2012). Aufgrund der Dateigröße (21,5 MB als pdf-Datei) kann ich diesen Bericht nicht als Dateianhang beifügen, sondern muss auf das Onlineangebot des Landtags Nordrhein-Westfalen verweisen: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/do… Angaben zu den durch die Versetzung in den Ruhestand verursachten Kosten liegen hier nicht vor. Lehrkräfte im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen können zum 1.Februar 2012 (Schulhalbjahr) und/oder 1. August 2012 (Schuljahresbeginn) einen Versetzungsantrag stellen. Aus diesem Grunde weise ich die erbetenen Fallzahlen bezüglich Anträge auf Abordnung/Versetzung nach drei Fallgruppen aus: Lehrkräfte, die nur zum 1. Februar 2012 eine Versetzung anstreben: 44 Lehrerinnen und Lehrer konnten wegen entgegenstehender dienstlicher Gründe nicht freigegeben werden. 14 Lehrerinnen und Lehrer konnten wegen entgegenstehender dienstlicher Gründe nicht an die gewünschte Schule/in die gewünschte Schulform abgeordnet oder versetzt werden. Lehrkräfte, die nur zum 1. August 2012 eine Versetzung anstreben: 938 Lehrerinnen und Lehrer konnten wegen entgegenstehender dienstlicher Gründe nicht freigegeben werden. 226 Lehrerinnen und Lehrer konnten wegen entgegenstehender dienstlicher Gründe nicht an die gewünschte Schule/in die gewünschte Schulform abgeordnet oder versetzt werden. Lehrkräfte, die zum 1. Februar 2012 und/oder zum 1. August 2012 eine Versetzung anstreben: 1451 Lehrerinnen und Lehrer konnten wegen entgegenstehender dienstlicher Gründe nicht freigegeben werden.136 Lehrerinnen und Lehrer konnten wegen entgegenstehender dienstlicher Gründe nicht an die gewünschte Schule/in die gewünschte Schulform abgeordnet oder versetzt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
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