Dienstunfälle Coronainfektion

1) Eine Aufstellung (Anzahl) der in Ihrem Zuständigkeitsbereich eingegangenen Anträge auf Anerkennung eines Dienstunfalls aufgrund einer Coronainfektion für die Jahre 2020, 2021 und 2022 (aktueller Sachstand).
2) Weiterhin für die in Punkt 1 genannten Zeiträume eine Aufstellung (Anzahl) der bereits anerkannten Diensunfälle aufgrund einer Coronainfektion.
3) Letztlich die Anzahl offener Antragsverfahren für die in Punkt 1 genannten Zeiträume.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Eine Aufste…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstunfälle Coronainfektion [#243519]
Datum
16. März 2022 14:50
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Eine Aufstellung (Anzahl) der in Ihrem Zuständigkeitsbereich eingegangenen Anträge auf Anerkennung eines Dienstunfalls aufgrund einer Coronainfektion für die Jahre 2020, 2021 und 2022 (aktueller Sachstand). 2) Weiterhin für die in Punkt 1 genannten Zeiträume eine Aufstellung (Anzahl) der bereits anerkannten Diensunfälle aufgrund einer Coronainfektion. 3) Letztlich die Anzahl offener Antragsverfahren für die in Punkt 1 genannten Zeiträume.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243519 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243519/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Ihre Anfrage vom 16. März 2022 / Coronainfektionen als Dienstunfälle Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage beantwort…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage vom 16. März 2022 / Coronainfektionen als Dienstunfälle
Datum
7. April 2022 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen
316,5 KB
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage beantworten wir gerne wie folgt: Im Sommer 2021 haben Abgeordnete der SPD-Fraktion des baden-württembergischen Landtags einen Antrag an die Landesregierung gerichtet. Titel des Antrags war "Anerkennung einer COVID 19-Erkrankung als Dienstunfall". Der Antrag enthielt in etwa die Fragen, die auch Sie stellen, sowie weitere. Die Federführung für die Beantwortung lag beim Ministerium für Finanzen. Der Antrag und die Stellungnahme der Landesregierung hierzu ist als Drucksache 17/404 der Öffentlichkeit zugänglich, und zwar unter www.landtag-bw.de/dokumente. Um Ihnen die Suche abzunehmen, haben wir die Drucksache dieser Mail angefügt. Auf Seite 4 finden Sie in der Zeile "Universitäten und Hochschulen" diejenigen Zahlen, die damals für den Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums erhoben wurden. In den Akten des Wissenschaftsministeriums finden sich leider keine weiteren Informationen zu diesem Thema. Insbesondere verfügen wir über kein aktuelleres Zahlenmaterial. Ergänzend teilen wir mit, dass wir Ihre Anfrage nicht als Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz ansehen. Dies deshalb, weil die genannte Drucksache im Internet frei zugänglich und daher nicht als "amtliche Information" im Sinne von § 3 Nr. 3 LIFG zu betrachten ist. Mit freundlichen Grüßen