Dienstvorschrift A-600/1

Die Dienstvorschrift A-600/1.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Mai 2020
  • Frist
    30. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Dienstvorschrif…
An Einsatzführungskommando der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstvorschrift A-600/1 [#187472]
Datum
27. Mai 2020 01:00
An
Einsatzführungskommando der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Dienstvorschrift A-600/1.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187472 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Einsatzführungskommando der Bundeswehr
Sehr [geschwärzt], haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Informationsarbeit der Bundes…
Von
Einsatzführungskommando der Bundeswehr
Betreff
Antwort: Dienstvorschrift A-600/1 [#187472]
Datum
27. Mai 2020 08:20
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr [geschwärzt], haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Informationsarbeit der Bundeswehr, deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Die von Ihnen angefragte Regelung A-600/1 ist als eine "nur für den Dienstgebrauch" eingestufte Vorschrift und ist daher nicht zur Weitergabe an einen Personenkreis außerhalb der Streitkräfte bestimmt. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich Ihrem Wunsch zum Erhalt dieser Regelung nicht entsprechen kann. Im Auftrag [geschwärzt] Major Einsatzführungskommando der Bundeswehr Presse- und Informationszentrum Henning-von-Tresckow-Kaserne Werderscher Damm 21-29 14548 Schwielowsee Tel +49 (0) [geschwärzt] - [geschwärzt] - [geschwärzt] [geschwärzt] - [geschwärzt] Fax +49 (0) [geschwärzt] - [geschwärzt] - [geschwärzt] E-Mail [geschwärzt] Von: "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> An: [geschwärzt] Datum: 27.05.2020 01:01 Betreff: Dienstvorschrift A-600/1 [#187472] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Dienstvorschrift A-600/1. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bedanke mich für Ihre rasche Antwort, der ich gerne höflich widersprechen möchte…
An Einsatzführungskommando der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Dienstvorschrift A-600/1 [#187472]
Datum
27. Mai 2020 11:45
An
Einsatzführungskommando der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bedanke mich für Ihre rasche Antwort, der ich gerne höflich widersprechen möchte. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden (Urteil vom 29.10.2009, Az BVerwG 7 C 21.08, Volltext: https://www.bverwg.de/291009U7C21.08.0), dass die formale Einstufung einer Information als VS-NfD nicht per se einen Anspruch auf Informationszugang nach § 3 Abs. 4 IFG verneint. Leitsatz: "Der Anspruch auf Zugang zu einer Information ist nicht allein deshalb nach § 3 Nr. 4 IFG ausgeschlossen, weil die Information formal als Verschlusssache eingestuft ist. Vielmehr kommt es darauf an, ob die materiellen Gründe für eine solche Einstufung vorliegen." Ich bitte daher erneut um die Freigabe der angefragten Information oder um eine Begründung, welche nachteiligen Auswirkungen eine Herausgabe hat. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187472
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1354 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 27.05…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Dienstvorschrift A-600/1 [#187472]
Datum
10. Juni 2020 18:06
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1354 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 27.05.2020 2. E-Mail EinsFüKdo vom 27.05.2020 3. Ihre E-Mail vom 27.05.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr unter Bezug 1. genannter IFG-Antrag sowie Ihre Nachfrage dazu (Bezug 3.) wurden dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) als Herausgeber der Ihrerseits erbetenen "Dienstvorschrift A-600/1" zugeleitet. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage wird nunmehr durch das BMVg übernommen. Ihr Auskunftsersuchen wird hier schnellstmöglich geprüft, gleichwohl mache ich vorsorglich darauf aufmerksam, dass die Beantwortung auch angesichts des zwischenzeitlich bereits eingetretenen Zeitablaufs voraussichtlich nicht innerhalb der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG genannten Monatsfrist erfolgen kann. Selbstverständlich komme ich baldmöglichst auf die Erledigung Ihres Anliegens zurück und bitte Sie bis dahin freundlich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1354 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 27.05…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Dienstvorschrift A-600/1 [#187472]
Datum
8. Juli 2020 15:36
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1354 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 27.05.2020 2. E-Mail EinsFüKdo vom 27.05.2020 3. Ihre E-Mail vom 27.05.2020 4. BMVg - R I 1 - Az [geschwärzt] vom [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 27. Mai 2020 (Bezug 1.), mit welchem Sie darum gebeten hatten, Ihnen die Zentrale Dienstvorschrift A-600/1 - Informationsarbeit - zuzuleiten. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass Ihr Antrag inhaltlich durch die fachlich zuständigen Stellen geprüft wurde. Nach deren nachvollziehbar dargestellter Bewertung stehen der Herausgabe der antragsgegenständlichen Information rechtliche Gründe entgegen. Vorliegend besteht daher nunmehr das Erfordernis, einen ablehnenden Bescheid zu erstellen. Um die rechtskonforme Bekanntgabe (§ 41 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)) des Verwaltungsaktes vornehmen zu können, bitte ich Sie freundlich um Übermittlung Ihrer zustellfähigen Postanschrift, welche den mir vorliegenden Antragsunterlagen leider nicht zu entnehmen ist. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], Bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom heutigen Tage teile ich Ihnen gerne meine Postanschrift für d…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstvorschrift A-600/1 [#187472]
Datum
8. Juli 2020 16:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom heutigen Tage teile ich Ihnen gerne meine Postanschrift für die abschließende Bescheidung mit. Sie lautet: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 187472 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
Antrag auf Informationszugang nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
10. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
657,6 KB