Dienstvorschriften und -anweisungen zu "gefährlichen Orten" in Hamburg

Im Zusammenhang mit der Abschaffung der Gefahrengebiete und Einführung von gefährlichen Orten wurden Dienstvorschriften und -anweisungen geändert.
Bitte übersenden Sie mir alle Dienstvorschriften und -anweisungen zum Thema "gefährliche Orte".

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2017
  • Frist
    7. März 2017
  • Kosten dieser Information:
    67,25 Euro
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstvorschriften und -anweisungen zu "gefährlichen Orten" in Hamburg [#20139]
Datum
1. Februar 2017 12:33
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Im Zusammenhang mit der Abschaffung der Gefahrengebiete und Einführung von gefährlichen Orten wurden Dienstvorschriften und -anweisungen geändert. Bitte übersenden Sie mir alle Dienstvorschriften und -anweisungen zum Thema "gefährliche Orte".
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Auskunft nach dem Transparenzgesetz Guten Tag, mein Antwortschreiben ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. Mi…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Auskunft nach dem Transparenzgesetz
Datum
20. Februar 2017 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Messagefromp-d-112194.eml
430,9 KB
Guten Tag, mein Antwortschreiben ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft nach dem Transparenzgesetz [#20139] Sehr geehrte Damen und Herren, um entscheiden zu können, ob ich …
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach dem Transparenzgesetz [#20139]
Datum
21. Februar 2017 21:44
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, um entscheiden zu können, ob ich den Antrag aufrecht erhalte, bräuchte ich weitere Informationen: 1. Erhalte ich die gewünschten Informationen, wenn ich die Gebühr entrichte. 2. Bitte begründen Sie die Höhe der Gebühren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
AW: Auskunft nach dem Transparenzgesetz [#20139] Guten Tag Frau Antragsteller/in, gerne beantworte ich kurz ihre …
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Auskunft nach dem Transparenzgesetz [#20139]
Datum
23. Februar 2017 13:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Frau Antragsteller/in, gerne beantworte ich kurz ihre Fragen. Zu 1.: Sie erhalten eine Teilauskunft. Einige Dokumente zum Thema sind als VS-NFD eingestuft. Zu 2.: Die Höhe der Gebühren werden auf Grundlage der Gebührenordnung zum Transparenzgesetz erhoben und richten sich nach dem erforderlichen Arbeitsaufwand. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Auskunft nach dem Transparenzgesetz [#20139] Sehr geehrte Damen und Herren, ich erhalte meinen Antrag tro…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Auskunft nach dem Transparenzgesetz [#20139]
Datum
25. Februar 2017 16:09
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erhalte meinen Antrag trotz Gebührenpflicht aufrecht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Beantwortung - Auskunft nach dem Transparenzgesetz [#20139] Guten Tag Frau Antragsteller/in, anbei übersende ich …
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Beantwortung - Auskunft nach dem Transparenzgesetz [#20139]
Datum
28. Februar 2017 12:12
Status
Guten Tag Frau Antragsteller/in, anbei übersende ich ihnen 2 Dokumente als Beantwortung zu ihrem Auskunftsersuchen. Das eine Dokument beinhaltet für sie die Beantwortung einer Kleinen Anfrage an den Senat. Der Gebührenbescheid geht ihnen auf gesonderten Wege zu. Mit freundlichen Grüßen