Dienstwagen / Kosten
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in folgendem Artikel bin ich über Kosten für Dienstwagen von Herrn Hußmann aufmerksam geworden:
https://www.focus.de/magazin/archiv/regionalverkehr-luxusversorgung-fuer-vrr-chef_id_8876228.html
Eine vorherige Anfrage zu diesem Thema von einer anderen Person blieb bisher leider unbeantwortet. Die Fragen sind aber die selben:
1. Welche Kosten sind der VRR AöR in den letzen 5 Jahren für Dienstwagen für Vorstandsmitglieder und ehemalige Vorstandsmitgleider entstanden?
2. Welche dieser Kosten entfallen auf Anschaffung neuer Fahrzeuge und auf Ersatzbeschaffungen?
3. Welche Betriebskosten sind für Fahrzeugunterhaltung (Versicherung und Steuern), Reparaturen und Instandsetzung sowie Fahrer und Sonstiges entstanden?
4. Auf welcher Grundlage erhalten Vorstände beim Ausscheiden bzw. beim Ausscheiden in den nächsten 12 Monaten neue Fahrzeuge? Wer trifft die Entscheidung für derartige Anschaffungen dem Grunde und der Höhe nach?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum26. Dezember 2020
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30. Januar 2021
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