Dieselfahrverbot

Ich habe einen Umgebauten VW Caddy mit Rampe für den Rollstuhl u. Behinderten-Ausweis , mein Wagen ist 5JAhre alt und hat Plakette 4. Nun soll dass Fahrverbot 04.19 auch in Bonn ;;MEINER STADT;;!!!! Wie ist es mit den Behinderten,? Dürfen wir weiter fahren ? Ich bekomme keine klare Antwort ! Und hoffe Sie können mir eine klare ANTWORT geben .

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    21. November 2018
  • Frist
    25. Dezember 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dieselfahrverbot [#34806]
Datum
21. November 2018 11:08
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe einen Umgebauten VW Caddy mit Rampe für den Rollstuhl u. Behinderten-Ausweis , mein Wagen ist 5JAhre alt und hat Plakette 4. Nun soll dass Fahrverbot 04.19 auch in Bonn ;;MEINER STADT;;!!!! Wie ist es mit den Behinderten,? Dürfen wir weiter fahren ? Ich bekomme keine klare Antwort ! Und hoffe Sie können mir eine klare ANTWORT geben .
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr geehrtAntragsteller/in für den Erlass des Luftreinhalteplans, der voraussichtlich auch die Fahrverbote für …
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Ausnahmen vom Dieselfahrverbot in Bonn
Datum
21. November 2018 15:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in für den Erlass des Luftreinhalteplans, der voraussichtlich auch die Fahrverbote für Diesel-Kfz enthalten wird, ist die Bezirksregierung Köln zuständig. Und die wird in diesem Plan auch die möglichen Ausnahmeregeln einbringen. Daher sollten Sie diese Anfrage dorthin richten. Daher kann Ihnen die Stadt immer noch keine abschließende Auskunft geben, ob Sie die gesperrten Straßen zukünftig benutzen können. Unter https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/luftreinhalteplaene/index.html Finden Sie Hinweise, Ihre Anregungen zu dem Plan einzubringen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Leider konnten Sie mir keine für mich positive Antwort geben. Ich dachte das Behind…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausnahmen vom Dieselfahrverbot in Bonn [#34806]
Datum
8. Dezember 2018 09:40
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Leider konnten Sie mir keine für mich positive Antwort geben. Ich dachte das Behinderten-Fahrzeuge generell von Fahrverboten ausgeschlossen sind. Traurig dass da mir keine klare Antwort von meiner Stadt Bonn gegeben wird. Falls da irgendwann bei Ihnen eine konkrete Antwort zu erwarten ist freue ich mich von Ihnen zu hören. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>