Dieselfahrverbote

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Sie sprechen immer von EU Vorgaben wenn es um Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte in Städten geht. Wenn es sich um EU Vorgaben handelt, warum gibt es dann nur in Deutschland Dieselfahrverbote und in keinem anderen europäischen Land?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Oktober 2018
  • Frist
    23. November 2018
  • Ein:e Follower:in
Lydia Behnke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie sprechen imm…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Lydia Behnke
Betreff
Dieselfahrverbote [#34154]
Datum
22. Oktober 2018 15:04
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie sprechen immer von EU Vorgaben wenn es um Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte in Städten geht. Wenn es sich um EU Vorgaben handelt, warum gibt es dann nur in Deutschland Dieselfahrverbote und in keinem anderen europäischen Land?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lydia Behnke <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Lydia Behnke
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2018/NA 121 Sehr geehrte Frau Behnke, ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden An…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Dieselfahrverbote [#34154]
Datum
23. Oktober 2018 10:44
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2018/NA 121 Sehr geehrte Frau Behnke, ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag u.a. nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 22. Oktober 2018 und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
Lydia Behnke
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dieselfahrverbote“ vom 22.10.2018 (#34154) wur…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Lydia Behnke
Betreff
AW: WG: Dieselfahrverbote [#34154]
Datum
25. November 2018 14:58
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dieselfahrverbote“ vom 22.10.2018 (#34154) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 34154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Lydia Behnke
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dieselfahrverbote“ vom 22.10.2018 (#34154) wur…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Lydia Behnke
Betreff
AW: WG: Dieselfahrverbote [#34154]
Datum
25. November 2018 14:59
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dieselfahrverbote“ vom 22.10.2018 (#34154) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 34154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
K-302 365/18/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt Sehr geehrte Frau Behnke, vielen Dank für Ihre Mail vom 22. Ok…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
K-302 365/18/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt
Datum
21. Dezember 2018 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Behnke, vielen Dank für Ihre Mail vom 22. Oktober 2018, die mir zur Bearbeitung zugeleitet wurde. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort, aber die hohe Anzahl an Eingaben lässt eine zeitnahe Beantwortung leider nicht immer zu. Zu Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Trotz der in Deutschland bereits erreichten Fortschritte bei Minderung der Stickoxidbelastung in den vergangenen Jahren wird der durch die europäische Luftqualitätsrichtlinie rechtlich vorgegebene Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) in manchen Gebieten überschritten. In den Innenstädten und Ballungsräumen trägt der Straßenverkehr, vor allem Dieselfahrzeuge, maßgeblich zu hohen Stickoxidwerten in der Luft bei. Diese Überschreitungen müssen schnellstmöglich gesenkt werden. Der gültige NO2-Jahresmittelgrenzwert (40 µg/m3) wurde im Jahr 1999 auf Vorschlag der EU-Kommission von den EU-Mitgliedstaaten beschlossen und 2008 von der EU bestätigt. Ebenfalls im Jahr 2008 wurde ein 1-Stunden-Mittelwert von der Europäischen Union verabschiedet, der höchstens 18 mal pro Jahr überschritten werden darf (200 µg/ m3). Diese EU-Grenzwerte zur Luftreinhaltung, die die EU-Kommission auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stützt, müssen in allen Mitgliedstaaten und so auch in Deutschland eingehalten werden. Wie die Luftqualität gemessen und bewertet wird, ist in der Europäischen Union einheitlich geregelt. Gegen Deutschland und derzeit fünf weitere EU-Mitgliedstaaten wurden Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil die vereinbarten Grenzwerte für die Luftqualität nicht eingehalten werden. Fahrbeschränkungen und Fahrverbote als Maßnahme gegen diese zu hohe Schadstoffbelastung gibt es nicht nur in Städten in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Städten, wie zum Beispiel in Mailand und Paris. In London oder in Oslo ist die Einfahrt von Fahrzeugen, die eine hohe Schadstoffbelastung freisetzen, nur gegen eine hohe Abgabe möglich. Mit freundlichen Grüßen

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Lydia Behnke
AW: K-302 365/18/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt [#34154] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Inform…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Lydia Behnke
Betreff
AW: K-302 365/18/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt [#34154]
Datum
24. August 2019 13:28
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dieselfahrverbote“ vom 22.10.2018 (#34154) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 275 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 34154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>