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Differenzierung bei der PKS von Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund

Differenzierte Zahlen deutscher Täter mit und ohne Migrationshintergrund oder in Deutschland bzw. im Ausland geboren.
Die Statistik vermittelt durch das fehlen dieser Information möglicherweise einen falschen Eindruck.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. August 2018
  • Frist
    21. September 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Differenzierte Zahl…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Differenzierung bei der PKS von Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund [#32948]
Datum
19. August 2018 19:20
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Differenzierte Zahlen deutscher Täter mit und ohne Migrationshintergrund oder in Deutschland bzw. im Ausland geboren. Die Statistik vermittelt durch das fehlen dieser Information möglicherweise einen falschen Eindruck.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#1718 Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht vollständig mit dem von Ihnen…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Differenzierung bei der PKS von Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund [#32948] - (#1718)
Datum
20. August 2018 12:22
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#1718 Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht vollständig mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in mir erschließt sich aus der Anfrage nicht die Notwendigkeit einer Identifikation. Auf…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Differenzierung bei der PKS von Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund [#32948] - (#1718) [#32948]
Datum
20. August 2018 13:43
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in mir erschließt sich aus der Anfrage nicht die Notwendigkeit einer Identifikation. Aufgrund des möglichen öffentlichen Interesses bevorzuge ich die Kommunikation über die gewählte Platform. Eine private Mail Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Ich bitte sie die angefragten Informationen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#1718 Sehr geehrteAntragsteller/in die Anzahl von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: IFG - Differenzierung bei der PKS von Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund [#32948] - (#1718) [#32948]
Datum
20. August 2018 14:09
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#1718 Sehr geehrteAntragsteller/in die Anzahl von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die vermutlich unter Nutzung von Pseudonymen gestellt wird, hat stark zugenommen. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages Ihre Postanschrift erbeten habe. Die von Ihnen angegebene Alias E-Mail Adresse ist nicht ausreichend. Bei dem IFG-Verfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, für das die Maßstäbe des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gelten. Der Zugang nach IFG setzt einen Antrag voraus. Mit diesem Antrag tritt der Antragsteller in Rechtsbeziehung zu der Behörde, wodurch zwischen ihm und der Behörde ein Verfahrensrechtsverhältnis begründet wird. Mit der Tätigkeit der Behörde (aufgrund des Antrags) beginnt das Verwaltungsverfahren (vgl. § 22 Satz 2 Nr. 1 VwVfG). Abgesehen davon, dass durch ein Verwaltungsverfahren für die Verfahrensbeteiligten Rechte und Pflichten begründet werden (vgl. §§ 29, 30 VwVfG), kann ein (Verfahrens-) Rechtsverhältnis nur zwischen konkreten, individualisierbaren und beteiligungsfähigen Rechtssubjekten entstehen. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass weitere E-Mails Ihrerseits ohne Nennung Ihrer Postanschrift nicht mehr beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in leider habe ich das fehlen der Ortsangabe in meinem Profil nicht erkannt. Bezogen auf…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Differenzierung bei der PKS von Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund [#32948] - (#1718) [#32948]
Datum
20. August 2018 16:25
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider habe ich das fehlen der Ortsangabe in meinem Profil nicht erkannt. Bezogen auf Verwaltungsvorschriften haben sie sicherlich Recht, das ich mit einer Informationsanfrage ein Rechtsverhältnis eingehe wusste ich nicht. Vielleicht sollte ich in Zukunft überlegen, wem ich welche Fragen Stelle. Die Daten wurden ergänzt, ich hoffe die Anforderung zur Auskunftserteilung damit erfüllt zu haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.