Digitale Alarmierung von Einsatzkräften im Rettungsdienst sowie Brand- & Katastrophenschutz

Wie viele Fälle wurden im gesamten Jahr 2015 verzeichnet, wo die digitale Alarmierung der Einsatzkräfte zu einem Notfalleinsatz, gar nicht oder unzureichend funktioniert hat.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. April 2016
  • Frist
    10. Mai 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Fälle …
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Betreff
Digitale Alarmierung von Einsatzkräften im Rettungsdienst sowie Brand- & Katastrophenschutz [#16244]
Datum
7. April 2016 16:59
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Fälle wurden im gesamten Jahr 2015 verzeichnet, wo die digitale Alarmierung der Einsatzkräfte zu einem Notfalleinsatz, gar nicht oder unzureichend funktioniert hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Digitale Alarmierung von Einsatzkräften i…
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Betreff
AW: Digitale Alarmierung von Einsatzkräften im Rettungsdienst sowie Brand- & Katastrophenschutz [#16244]
Datum
11. Mai 2016 21:24
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Digitale Alarmierung von Einsatzkräften im Rettungsdienst sowie Brand- & Katastrophenschutz" vom 07.04.2016 (#16244) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Digitale Alarmierung von Einsatzkräften im Ret…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
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Betreff
AW: AW: Digitale Alarmierung von Einsatzkräften im Rettungsdienst sowie Brand- & Katastrophenschutz [#16244]
Datum
19. Juni 2016 17:08
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Digitale Alarmierung von Einsatzkräften im Rettungsdienst sowie Brand- & Katastrophenschutz“ vom 07.04.2016 (#16244) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr geehrtAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Erinnerung. Durch ein Büroversehen ist eine Beantwortung Ihr…
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Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
AW: AW: Digitale Alarmierung von Einsatzkräften im Rettungsdienst sowie Brand- & Katastrophenschutz [#16244]
Datum
21. Juni 2016 07:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Erinnerung. Durch ein Büroversehen ist eine Beantwortung Ihrer Anfrage leider bisher unterblieben. Dafür möchte ich mich entschuldigen. Wir werden Ihre Anfrage nun umgehend bearbeiten und Ihnen eine Antwort zukommen lassen. Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

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Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr geehrtAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich zur Beantwortung Ihrer Anfrage vom …
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
AW: AW: Digitale Alarmierung von Einsatzkräften im Rettungsdienst sowie Brand- & Katastrophenschutz [#16244]
Datum
11. Juli 2016 08:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich zur Beantwortung Ihrer Anfrage vom 07.04.2016. Mit freundlichen Grüßen