Digitale Assistenzsysteme - Schulungsunterlagen

Die Schulungsunterlagen (inkl. Interpretationshilfen) und Foliensätze für die Schulung von BAMF-Mitarbeitern zu den digitalen Assistenzsystemen, vorzugweise in digitaler Form (z.B. als PDF).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Juni 2019
  • Frist
    5. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Schulun…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Digitale Assistenzsysteme - Schulungsunterlagen [#147909]
Datum
1. Juni 2019 15:19
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Schulungsunterlagen (inkl. Interpretationshilfen) und Foliensätze für die Schulung von BAMF-Mitarbeitern zu den digitalen Assistenzsystemen, vorzugweise in digitaler Form (z.B. als PDF).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Beier, gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 01.06.2019, welche hier unt…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Digitale Assistenzsysteme - Schulungsunterlagen [#147909]
Datum
4. Juni 2019 15:37
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Beier, gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 01.06.2019, welche hier unter dem Aktenzeichen 809 geführt wird (bitte stets angeben). Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb der Frist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zu beantworten. Bedauerlicherweise kann es wegen eines derzeit sehr hohen Arbeitsaufkommens jedoch zu erheblichen Verzögerungen kommen. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Beier, ich wollte Ihnen einen kleinen Zwischenstand zu Ihrer Anfrage geben, aufgrund eines zie…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Digitale Assistenzsysteme - Schulungsunterlagen [#147909] - Zwischenbescheid
Datum
1. Juli 2019 09:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, ich wollte Ihnen einen kleinen Zwischenstand zu Ihrer Anfrage geben, aufgrund eines ziemlich hohen Arbeitsaufkommens befindet sich Ihre Anfrage derzeit noch in Bearbeitung. Ich bitte um Verständnis. Mit freundlichem Gruß
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
IFG 809: Zwischenbescheid Kosten Sehr geehrter Herr Beier, Nach § 10 (1) IFG werden keine Gebühren und Auslagen e…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
IFG 809: Zwischenbescheid Kosten
Datum
2. August 2019 11:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, Nach § 10 (1) IFG werden keine Gebühren und Auslagen erhoben, sofern es sich um die Erteilung einfacher Auskünfte handelt. Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 IFG i. V. m. § 1 Absatz 1 IFGGebV Teil A Nummer 2.2 der Anlage zur IFGGebV liegt der Gebührenrahmen bei der Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften von 30,00 bis 500,00 Euro. Bei der Bearbeitung Ihrer IFG Anfrage Az. 809 ist festzustellen, dass es sich um keine einfache Auskunft handelt und es ergibt sich nach § 10 (2) IFG ff und Anwendung der IFGGebV eine Bearbeitungsgebühr von 330 €. Bitte teilen Sie mit, ob Sie bereit sind, die entstehende Gebühr zu zahlen. Bis zum Eingang Ihrer diesbezüglichen Antwort setze ich die Bearbeitung der IFG Anfrage 809 aus. Mit freundlichem Gruß
Julian Pascal Beier
AW: IFG 809: Zwischenbescheid Kosten [#147909] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachrich…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: IFG 809: Zwischenbescheid Kosten [#147909]
Datum
2. August 2019 12:30
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit der angekündigten Gebühr bin ich nicht einverstanden. Ich bitte um Begründung wie diese - insbesondere in der angekündigten Höhe - zustandekommt. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 147909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
AW: IFG 809: Zwischenbescheid Kosten [#147909] Sehr geehrter Herr Beier, gerne beantworte ich Ihre Mail vom 2.8.2…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: IFG 809: Zwischenbescheid Kosten [#147909]
Datum
5. August 2019 14:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, gerne beantworte ich Ihre Mail vom 2.8.2019. Gemäß § 10 (1) IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach diesem Gesetz Gebühren und Auslagen erhoben. Dies gilt jedoch nicht für die Erteilung einfacher Auskünfte. "Einfach Auskünfte" werden definiert mit einem Zeitaufwand von 30 Min. und bis 20 Kopien. Auskünfte die einen erhöhten Prüfaufwand nach sich ziehen, fallen per Definition nicht unter "einfache Auskunft". In Ihrem Auskunftsersuchen mussten verschiedene Abteilungen involviert werden, da Belange der inneren Sicherheit zu prüfen sind, ebenfalls sind entgegenstehende Rechte Dritter zu untersuchen. Insgesamt ist Ihre Frage eine aufwändige. Wir sind also von Gesetzeswegen gehalten in solchen aufwändigen Auskunftsanfragen nach dem IFG, Gebühren zu erheben. Die Gebührenordnung für IFG-Anfragen IFGGebV sieht folgendes vor: Ziffer 1 Pkt. 1.1. Anwendung der pauschalierten Stundensätze gemäß Begründung zur IFGGebV, d.h. pro Arbeitsstunde: 30 € mittlerer Dienst, 45 € höherer Dienst und 60 € für den höheren Dienst. Nach Rücksprache mit den involvierten Fachabteilungen und dem Justiziariat ergeben sich voraussichtlich: 4 Stunden hD = 4 x 60 € = 240 € + 2 Stunden gD = 2 x 45 € = 90 € In Summe 330 € Dies umfasst nicht nur den Prüfaufwand als solchen, sondern auch den Aufwand zur Teilschwärzung sicherheitsrelevanter Informationen. Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen nach Kostenaufstellung insoweit beantworten. Bitte teilen Sie mir mit, inwieweit Sie bereit sind, die angekündigten und o.a. dargestellten Kosten zu übernehmen. Bis zum endgültigen Eingang Ihrer diesbezüglichen Antwort setze ich die Bearbeitung Ihrer IFG Anfrage 809 aus. Mit freundlichem Gruß
Julian Pascal Beier
AW: IFG 809: Zwischenbescheid Kosten [#147909] Sehr geehrte<< Anrede >> eine IFG-Anfrage zu diesen Do…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: IFG 809: Zwischenbescheid Kosten [#147909]
Datum
5. August 2019 16:56
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> eine IFG-Anfrage zu diesen Dokumenten wurde bereits von einer Petentin gestellt und dieser auch beantwortet. Insofern zweifele ich an einem neuerlichen Prüfungsaufwand. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 147909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Digitale Assistenzsysteme - Schulungsunterlagen“ [#147909] [#147909]
Datum
9. August 2019 16:33
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/147909 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die angekündigten Gebühren überhöht sind. Die Auskunft wurde bereits einer dritten Person erteilt; somit liegen die Informationen "versendungsfertig" bei der Beschwerdegegnerin vor. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anhänge: - 147909.pdf Anfragenr: 147909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-725/004 II#0465 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: Fwd: Vermittlung bei Anfrage »Digitale Assistenzsysteme - Schulungsunterlagen« [#147909] [#147909] # 25-725/004 II#0465
Datum
15. August 2019 13:48
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
484,7 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-725/004 II#0465 Sehr geehrter Herr Beier, angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-725/004 II#0465 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-725/004 II#0465
Datum
4. September 2019 11:03
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-725/004 II#0465 Sehr geehrter Herr Beier, anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Beier, in Vorbereitung der Beantwortung Ihrer Anfrage IFG Az. 809 vom 1.6.2019 bitte ich Sie m…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
IFG 809 - Digitale Assistenzsysteme - Schulungsunterlagen [#147909]
Datum
4. September 2019 12:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, in Vorbereitung der Beantwortung Ihrer Anfrage IFG Az. 809 vom 1.6.2019 bitte ich Sie mir eine Postadresse zu nennen. Herzlichen Dank für Ihre freundliche Unterstützung. Mit freundlichem Gruß
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Anbei meine Postadresse. Ich bitte dennoch …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: IFG 809 - Digitale Assistenzsysteme - Schulungsunterlagen [#147909]
Datum
4. September 2019 17:50
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Anbei meine Postadresse. Ich bitte dennoch weiterhin um Beantwortung per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 147909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Beier, in der Anlage übersende ich Ihnen vorab den Bescheid bezgl. Ihrer IFG Anfrage 809 vom 3…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Digitale Assistenzsysteme - Schulungsunterlagen [#147909]
Datum
10. September 2019 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, in der Anlage übersende ich Ihnen vorab den Bescheid bezgl. Ihrer IFG Anfrage 809 vom 31.5.2019 Mit freundlichem Gruß
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Digitale Assistenzsysteme - Schulungsunterlagen“ [#147909] [#147909]
Datum
12. Oktober 2019 02:22
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/147909 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir die Informationen nicht bereits vorliegen bzw. die Behörde darauf verweisen müsste, wo und wie genau die Informationen aufzufinden sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anhänge: - 147909.pdf - 2019-08-15_1-71642_2019.pdf - 2019-09-04_1-77989_2019AbschluPetent.pdf - 2019-09-10_1-BescheidperScan10092019.pdf Anfragenr: 147909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-725/004 II#0465 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Digitale Assistenzsysteme - Schulungsunterlagen“ [#147909] [#147909]
Datum
17. Oktober 2019 08:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-725/004 II#0465 Sehr geehrter Herr Beier, da Sie in Ihrer E-Mail an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 5. August 2019 zu erkennen gegeben haben, dass Ihnen die fds-Anfrage mit der Nummer #29124 bekannt ist, halte ich den Verzicht auf Nennung einer konkreten Fundstelle durch das BAMF für zulässig. Mit freundlichen Grüßen