Digitale Ehrenamtskarte - Open Source Lösung im FIT-Store

Alle Dokumente/Kommunikation/Vermerke in Bezug auf die digitale Ehrenamtskarte, die vom 20.01.2022 bis 03.03.2022 als Open Source-Anwendung im FIT-Store gelistet war.

Ergebnis der Anfrage

Auf Bitten der Staatskanzlei NRW und verschiedenen Gründen wurde die Lösung wieder aus dem FIT-Store entfernt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. April 2022
  • Frist
    13. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokument…
An FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Digitale Ehrenamtskarte - Open Source Lösung im FIT-Store [#245961]
Datum
9. April 2022 11:29
An
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente/Kommunikation/Vermerke in Bezug auf die digitale Ehrenamtskarte, die vom 20.01.2022 bis 03.03.2022 als Open Source-Anwendung im FIT-Store gelistet war.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245961 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245961/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage nach § 80 HDSIG bezogen auf: "Alle …
Von
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Betreff
RE-21-00002: Digitale Ehrenamtskarte - Open Source Lösung im FIT-Store
Datum
11. April 2022 16:23
Status
Warte auf Antwort
image001.png
5,2 KB


Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage nach § 80 HDSIG bezogen auf: "Alle Dokumente/Kommunikation/Vermerke in Bezug auf die digitale Ehrenamtskarte, die vom 20.01.2022 bis 03.03.2022 als Open Source-Anwendung im FIT-Store gelistet war." entsprechend Ihrer Anfrage vom 09.04.2022. Mit freundlichen Grüßen

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FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Sehr << Antragsteller:in >> Vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 09.05.2022 in obi…
Von
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Betreff
Betreff: Digitale Ehrenamtskarte - Open Source Lösung im FIT-Store [#245961]
Datum
9. Mai 2022 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 09.05.2022 in obiger Angelegenheit, Ihre Anfrage können wir wie folgt beantworten: In der Anlage erhalten Sie die gewünschte Auskunft nach § 85 Abs. 1 HDSIG. Wir haben Ihnen sämtliche uns vorliegenden Dokumente, inklusive Kommunikation und Vermerke, in chronologischer Reihenfolge aufgeführt. Wir weisen darauf hin, dass Passagen, die sich gemäß § 82 Nr. 4 HDSIG auf den zum persönlichen Lebensbereich gehörenden Geheimnissen von Personen beziehen, geschwärzt wurden, da insoweit ein Anspruch auf Informationszugang nicht besteht. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen