Digitale Prozessbeobachtung

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ein faires Verfahren vor Gericht Ist im europäischen Recht für jeden Bürger fest verankert. Am 4.11.2020 hat der Bundestag beschlossen das ab 2021 alle Behörden in der Bundesrepublik Deutschland digitalisiert werden müssen. In Frankfurt am Main wird die digitale Prozessbeobachtung bei Gerichtsverfahren bereits erprobt. Wird die digitale Prozessbeobachtung im Bundesland Bremen bereits eingesetzt? In wie vielen Fällen wurde die digitale Prozessbeobachtung bereits eingesetzt, wie viele Anträge wurden auf digitale Prozessbeobachtung gestellt, an welchen Gerichten/Fachgerichten wurde dieses bereits praktiziert?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Oktober 2021
  • Frist
    27. November 2021
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Carola Koch
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ein …
An Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen Details
Von
Carola Koch
Betreff
Digitale Prozessbeobachtung [#231645]
Datum
24. Oktober 2021 19:04
An
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ein faires Verfahren vor Gericht Ist im europäischen Recht für jeden Bürger fest verankert. Am 4.11.2020 hat der Bundestag beschlossen das ab 2021 alle Behörden in der Bundesrepublik Deutschland digitalisiert werden müssen. In Frankfurt am Main wird die digitale Prozessbeobachtung bei Gerichtsverfahren bereits erprobt. Wird die digitale Prozessbeobachtung im Bundesland Bremen bereits eingesetzt? In wie vielen Fällen wurde die digitale Prozessbeobachtung bereits eingesetzt, wie viele Anträge wurden auf digitale Prozessbeobachtung gestellt, an welchen Gerichten/Fachgerichten wurde dieses bereits praktiziert? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Carola Koch Anfragenr: 231645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231645/ Postanschrift Carola Koch << Adresse entfernt >>

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Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Sehr geehrte Frau Koch, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24.Oktober. Auf welchen konkreten Beschluss Sie sich zu An…
Von
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]-Digitale Prozessbeobachtung [#231645]
Datum
29. Oktober 2021 13:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Koch, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24.Oktober. Auf welchen konkreten Beschluss Sie sich zu Anfang ihrer Anfrage stützen, ist mir nicht ganz klar - vielleicht könnten Sie dies ggf. noch einmal konkretisieren? Zur Sache selbst: Videoverhandlungen gemäß § 128a ZPO finden auch in Bremen statt - über deren Anzahl etc. gibt es allerdings keine statistischen Erhebungen. Über etwaige "Anträge auf digitale Prozessbeobachtung" haben wir im Haus der Senatorin für Justiz und Verfassung keine Kenntnis. Beste Grüße