digitale Stimmerfassung

In ihrem Vortrag auf dem Kongress rc3 haben die IT-Sicherheitsexperten Dr. Johannes Obermaier und Tobias Madl eklatante Sicherheitslücken in der in Bayern verwendeten Software aufgezeigt. [1]

Vor dem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
• An welchen Stellen im Auswertungsprozess werden bei Wahlen in Berlin IT-Systeme eingesetzt?
• Welche Hersteller haben diese IT-Systeme programmiert?
• Wurden diese Systeme von unabhängiger Stelle auf ihre Sicherheit hin untersucht?
• Welche Regeln, Verordnungen und Gesetze gelten bezüglich der Verwendung von IT-Systemen bei Wahlen in Berlin?
• Ist geplant, bei zukünftigen Wahlen an mehr Schritten IT einzusetzen? Wenn ja, bitte ich um Erläuterung der Einsatzzwecke.

[1] https://media.ccc.de/v/rc3-11440-hacking_german_elections

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Dezember 2020
  • Frist
    30. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Landeswahlleiterin Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
digitale Stimmerfassung [#207367]
Datum
28. Dezember 2020 20:01
An
Landeswahlleiterin Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In ihrem Vortrag auf dem Kongress rc3 haben die IT-Sicherheitsexperten Dr. Johannes Obermaier und Tobias Madl eklatante Sicherheitslücken in der in Bayern verwendeten Software aufgezeigt. [1] Vor dem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: • An welchen Stellen im Auswertungsprozess werden bei Wahlen in Berlin IT-Systeme eingesetzt? • Welche Hersteller haben diese IT-Systeme programmiert? • Wurden diese Systeme von unabhängiger Stelle auf ihre Sicherheit hin untersucht? • Welche Regeln, Verordnungen und Gesetze gelten bezüglich der Verwendung von IT-Systemen bei Wahlen in Berlin? • Ist geplant, bei zukünftigen Wahlen an mehr Schritten IT einzusetzen? Wenn ja, bitte ich um Erläuterung der Einsatzzwecke. [1] https://media.ccc.de/v/rc3-11440-hacking_german_elections
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207367/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeswahlleiterin Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Empfang Ihrer E-Mail, die ich in den nächsten Tagen kosten…
Von
Landeswahlleiterin Berlin
Betreff
AW: digitale Stimmerfassung [#207367]
Datum
4. Januar 2021 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Empfang Ihrer E-Mail, die ich in den nächsten Tagen kostenfrei beantworten werde. Mit freundlichen Grüßen
Landeswahlleiterin Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu Ihrer 1. Frage ("An welchen Stellen im …
Von
Landeswahlleiterin Berlin
Betreff
AW: digitale Stimmerfassung [#207367]
Datum
5. Januar 2021 15:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu Ihrer 1. Frage ("An welchen Stellen im Auswertungsprozess werden bei Wahlen in Berlin IT-Systeme eingesetzt?"): Im Rahmen der Ergebnisermittlung von Wahlen wird in Berlin Wahlsoftware eingesetzt zur · Erfassung der Wahlbezirksergebnisse, · Aufbereitung der Daten, · Berechnung der Mandatsverteilung, · Übermittlung der aggregierten Wahlergebnisse bei bundesweiten Wahlen an den Bundeswahlleiter, · Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet und · Erstellung des Ergebnisberichtes. Die mit der Software erzeugte Ergebnispräsentation und den Bericht zur letzten Europawahl finden Sie in unserem Internetangebot (https://www.berlin.de/wahlen/wahlen/e...). In der Wahlnacht stellen die Wahlleitungen mithilfe der Wahlsoftware ein vorläufiges Ergebnis fest und veröffentlichen dieses spätestens am Tag nach der Wahl bis herunter zur untersten Ebene der Wahlbezirke (Wahllokale und Briefwahlbezirke) im Internet. Die Öffentlichkeit hat so über die Wahlleitungen hinaus die Möglichkeit, die richtige Aufbereitung, bis hin zur Mandatsverteilung zu kontrollieren. Die Bezirks-/ Kreiswahlleitungen überprüfen dann im Rahmen der Ermittlung des endgültigen Ergebnisses die Niederschriften der Wahlvorstände und gleichen diese mit den durch die Wahl-Software erfassten Daten ab. Sollten dabei Fehler zu Tage treten, z.B. durch Tippfehler bei der Erfassung oder durch eine falsche Ergebnisübermittlung, werden diese korrigiert. Ein Fehler der Wahl-Software fällt so spätestens bei der Überprüfung und Feststellung des endgültigen Ergebnisses auf. Zu Ihrer 2. Frage ("Welche Hersteller haben diese IT-Systeme programmiert?"): Die eingesetzte Wahl-Software „elect“ wurde von der Firma IVU.elect programmiert. Wie Sie der Pressemitteilung entnehmen können, gehört die Software jetzt zum Dienstleister vote iT GmbH: https://www.ivu.de/aktuelles/neuigkei... Zu Ihrer 3. Frage ("Wurden diese Systeme von unabhängiger Stelle auf ihre Sicherheit hin untersucht?"): Das Statistische Bundesamt nutzt die Wahl-Software ebenfalls zur Ergebnisermittlung für den Bundeswahlleiter. Der Hersteller liefert die Software regelmäßig im Quellcode an das Statistische Bundesamt. Dort finden regelmäßig entsprechende Tests, auch unter Einbeziehung des BSI statt. Wie mir der Hersteller mitgeteilt hat, ist das System zudem gerade in den Niederlanden in der Einführung und wird dort auch durch verschiedene spezialisierte Unternehmen und Behörden insbesondere mit Blick auf die Sicherheit überprüft. In den Niederlanden ist der Quellcode auch veröffentlicht. Der CCC hatte ihn auch bereits unter die Lupe genommen, bisher aber keinerlei Aussagen dazu gemacht. Zu Ihrer 4. Frage ("Welche Regeln, Verordnungen und Gesetze gelten bezüglich der Verwendung von IT-Systemen bei Wahlen in Berlin?"): Die Rechtsgrundlagen von Wahlen enthalten keine Regelungen zur Verwendung von IT-Systemen. Zu Ihrer 4. Frage ("Ist geplant, bei zukünftigen Wahlen an mehr Schritten IT einzusetzen? Wenn ja, bitte ich um Erläuterung der Einsatzzwecke"): Derzeit ist nicht geplant, im Rahmen der Ergebnisermittlung und –feststellung den Softwareeinsatz zu erweitern. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> in Ihrer vorherigen Antwort haben Sie behauptet, dass Statistische Bundesamt würde …
An Landeswahlleiterin Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: digitale Stimmerfassung [#207367]
Datum
15. Mai 2021 09:18
An
Landeswahlleiterin Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in Ihrer vorherigen Antwort haben Sie behauptet, dass Statistische Bundesamt würde mithilfe des BSI die in Berlin eingesetzte Software auf Sicherheitslücken kontrollieren. Nach einer Anfrage beim Statistischen Bundesamt muss ich Ihnen leider mitteilen, dass dem nicht so zu sein scheint (https://fragdenstaat.de/a/217339). Muss ich daraus jetzt schließen, dass niemand die in Berlin eingesetzte Software auf Sicherheit überprüft? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207367/

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Landeswahlleiterin Berlin
Sehr Antragsteller/in Ihre Frage ("Muss ich daraus jetzt schließen, dass niemand die in Berlin eingesetzte S…
Von
Landeswahlleiterin Berlin
Betreff
AW: digitale Stimmerfassung [#207367]
Datum
21. Mai 2021 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Frage ("Muss ich daraus jetzt schließen, dass niemand die in Berlin eingesetzte Software auf Sicherheit überprüft?") beantworte ich wie folgt: Nein, aus meiner Antwort vom Januar 2021 und der des Statistischen Bundesamtes können Sie schließen, dass die Software umfassend auf Sicherheit geprüft ist. Ich hatte Ihnen am 5. Januar 2021 auf Ihre Frage, welcher Hersteller diese IT-Systeme programmiert habe und ob sie von unabhängiger Stelle auf ihre Sicherheit hin untersucht wurden, mitgeteilt: "Die eingesetzte Wahl-Software „elect“ wurde von der Firma IVU.elect programmiert ... Das Statistische Bundesamt nutzt die Wahl-Software ebenfalls zur Ergebnisermittlung für den Bundeswahlleiter. Der Hersteller liefert die Software regelmäßig im Quellcode an das Statistische Bundesamt. Dort finden regelmäßig entsprechende Tests, auch unter Einbeziehung des BSI statt." Diese Aussage betrifft die Wahl-Software elect und wurde Ihnen ja auch durch das Statistische Bundesamt bestätigt. Das Statistische Bundesamt ist natürlich nicht für den Einsatz der Berliner Wahl-Software zuständig und kann dazu keine Aussage machen. In Berlin wird mit elect die gleiche Wahlsoftware wie im Bund eingesetzt, allerdings gibt es natürlich landesspezifische Anpassungen (z.B. Berechnung der Mandate für das Abgeordnetenhaus von Berlin), die durch die Prüfung des Statistischen Bundesamtes nicht abgedeckt sind. Vor jeder Wahl gibt es in Berlin umfangreiche Tests der Software, an denen das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, das ITDZ Berlin und die Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin beteiligt sind, durch die die Sicherheit der Software und die korrekte Umsetzung der wahlrechtlichen Vorgaben sichergestellt sind. Mit freundlichen Grüßen