Digitale Stimmerfassung

in ihrem Vortrag auf dem Kongress rc3 haben die IT-Sicherheitsexperten Dr. Johannes Obermaier und Tobias Madl eklatante Sicherheitslücken in der in Bayern verwendeten Software aufgezeigt. [1]

Vor dem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
• An welchen Stellen im Auswertungsprozess werden bei Wahlen in Hessen IT-Systeme eingesetzt?
• Welche Hersteller haben diese IT-Systeme programmiert?
• Wurden diese Systeme von unabhängiger Stelle auf ihre Sicherheit hin untersucht?
• Welche Regeln, Verordnungen und Gesetze gelten bezüglich der Verwendung von IT-Systemen bei Wahlen in Hessen?
• Ist geplant, bei zukünftigen Wahlen an mehr Schritten IT einzusetzen? Wenn ja, bitte ich um Erläuterung der Einsatzzwecke.
[1] https://media.ccc.de/v/rc3-11440-hacking_german_elections

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: in ihrem Vortrag…
An Der Landeswahlleiter für Hessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Digitale Stimmerfassung [#207393]
Datum
29. Dezember 2020 10:16
An
Der Landeswahlleiter für Hessen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in ihrem Vortrag auf dem Kongress rc3 haben die IT-Sicherheitsexperten Dr. Johannes Obermaier und Tobias Madl eklatante Sicherheitslücken in der in Bayern verwendeten Software aufgezeigt. [1] Vor dem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: • An welchen Stellen im Auswertungsprozess werden bei Wahlen in Hessen IT-Systeme eingesetzt? • Welche Hersteller haben diese IT-Systeme programmiert? • Wurden diese Systeme von unabhängiger Stelle auf ihre Sicherheit hin untersucht? • Welche Regeln, Verordnungen und Gesetze gelten bezüglich der Verwendung von IT-Systemen bei Wahlen in Hessen? • Ist geplant, bei zukünftigen Wahlen an mehr Schritten IT einzusetzen? Wenn ja, bitte ich um Erläuterung der Einsatzzwecke. [1] https://media.ccc.de/v/rc3-11440-hacking_german_elections
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207393 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207393/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Digitale Stimmerfassung“ vom 29.12.2020 …
An Der Landeswahlleiter für Hessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Digitale Stimmerfassung [#207393]
Datum
6. Februar 2021 08:48
An
Der Landeswahlleiter für Hessen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Digitale Stimmerfassung“ vom 29.12.2020 (#207393) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207393 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207393/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landeswahlleiter für Hessen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie in meiner Mail vom 29.12.2020 mitgeteilt, ist die für Ihre Frage zuständige Stel…
Von
Der Landeswahlleiter für Hessen
Betreff
AW: Digitale Stimmerfassung [#207393]
Datum
8. Februar 2021 09:43
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWDigitaleStimmerfassung207376.eml
5,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in wie in meiner Mail vom 29.12.2020 mitgeteilt, ist die für Ihre Frage zuständige Stelle die Pressestelle der Senatsverwaltung für Inneres und Sport in Berlin. Bitte nehmen Sie mit den Kolleginnen und Kollegen dort Kontakt auf. Freundliche Grüße
Der Landeswahlleiter für Hessen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie in meiner Mail vom 29.12.2020 mitgeteilt, ist die für Ihre Frage zuständige Stel…
Von
Der Landeswahlleiter für Hessen
Betreff
AW: Digitale Stimmerfassung [#207393]
Datum
8. Februar 2021 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWDigitaleStimmerfassung207376.eml
5,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in wie in meiner Mail vom 29.12.2020 mitgeteilt, ist die für Ihre Frage zuständige Stelle die Pressestelle der Senatsverwaltung für Inneres und Sport in Berlin. Bitte nehmen Sie mit den Kolleginnen und Kollegen dort Kontakt auf. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> die Anfrage bezieht sich hier konkret auf die Wahl in Hessen. Warum der Land…
An Der Landeswahlleiter für Hessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Digitale Stimmerfassung [#207393]
Datum
8. Februar 2021 10:58
An
Der Landeswahlleiter für Hessen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> die Anfrage bezieht sich hier konkret auf die Wahl in Hessen. Warum der Landeswahlleiter in Berlin zuständig für die hessische Wahl sein sollte, ist mir nicht klar. Ich bitte daher um Zusendung der angefragten Informationen bezüglich der Wahlen in Hessen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207393 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207393/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Landeswahlleiter für Hessen
II 6-01a01.23-04-21/003 Sehr Antragsteller/in Sie hatten mit Mail vom 29. Dezember 2020 nach dem Einsatz einer W…
Von
Der Landeswahlleiter für Hessen
Betreff
AW: Digitale Stimmerfassung [#207393]
Datum
7. April 2021 15:27
Status
II 6-01a01.23-04-21/003 Sehr Antragsteller/in Sie hatten mit Mail vom 29. Dezember 2020 nach dem Einsatz einer Wahlsoftware im Land Berlin gefragt. In Ihrer Mail vom 8. Februar 2021 haben Sie gebeten, die Fragen auch für die Kommunalwahl in Hessen zu beantworten. Der Einsatz einer bestimmten Software bei den allgemeinen Kommunalwahlen und den Direktwahlen liegt in der Eigenverantwortung der Kommunen. Das Innenministerium hat diesbezüglich weder Weisungs- noch Aufsichtsbefugnisse. Das Gleiche gilt für die allgemeine IT-Sicherheit der Kommunen. Zur Erfassung der Wahlergebnisse haben sich inzwischen alle hessischen Kommunen für das Produkt votemanager der Firma vote-IT entschieden. Es kommt in den Kommunen bereits seit Jahren zum Einsatz. Das Programm wurde von der ekom21 für die Kommunen erworben und wird von dort den Kommunen zur Verfügung gestellt. Unabhängig davon wurden mit der ekom21 und dem Softwarehersteller die bei der bayerischen Kommunalwahl offenbar aufgetretenen Schwachstellen erörtert. Neben bestimmten Änderungen an der Software selbst wird den Kommunen als wichtigste Maßnahme empfohlen, die Software ausschließlich auf sicheren Servern zu betreiben und keine mobilen USB-Sticks zu verwenden. Dies ist für die Kommunen gut umsetzbar, da sie entweder wie die Großstädte über eine eigene hochsichere IT-Infrastruktur verfügen oder aber wie in der Regel kleinere Gemeinden die Server der ekom21 als BSI-zertifiziertes IT-Dienstleistungsunternehmen nutzen. Bei der Testwahl Mitte Februar werden die Kommunen weitere Erkenntnisse zur Einsatzfähigkeit der Software gewinnen. Außerdem finden Penetrationstests bei der ekom21 statt. Nicht zuletzt wird die Software im Auftrag des Herstellers durch ein externes Unternehmen nach den OWASP-Kriterien (Open Web-Application Security Project) überprüft. Antworten auf die in der medialen Berichterstattung aufgeworfenen Fragen sind in Abstimmung mit der ekom21 auf der Homepage https://wahlen.hessen.de/kommunen/kom... veröffentlicht. Weiter Fragen richten Sie bitte unmittelbar an die ekom21. Mit freundlichen Grüßen