Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Digitalen Diskrinierung, von Leistungsberechtigter im SGB XII Bereich des Bezirksamtes Ablehnung Finanzierung von Signaturkarten , Lesegeräten

Liegen dem Sozialstadtrat Gernold Klemm des Bezirksamt Treptow-Köpenick konkrete Erkenntnisse vor hinsichtlich einer digitalen Diskrinierung, von Leistungsberechtigter im SGB XII Bereich des Bezirksamtes vor , dieses folgend durch Auschluss infolge mangelhater SGB XII Leistungsgewährung, zur Finanzierung von Signaturkarten , Lesegeräten zum Realisrung des Zugang einer ordnungsgemäßen digiter Rechtswahrnehmung und Rechtsverteidigung und zum Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach vorliegend ein Standard, mit dem deutsche Gerichte und andere Behörden sicher und rechtsverbindlich Nachrichten über das Transportprotokoll Online Services Computer Interface übermitteln.

Im elektronischen Rechtsverkehr wird optional die elektronische Signatur eingesetzt.

Mit freundlicen Grüßen Werner Oetken, Bahrendorferstrasse 18 a, 12555 Berlin

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Februar 2020
  • Frist
    20. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Digitalen Diskrinierung, von Leistungsberechtigter im SGB XII Bereich des Bezirksamtes Ablehnung Finanzierung von Signaturkarten , Lesegeräten [#180723]
Datum
18. Februar 2020 00:33
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liegen dem Sozialstadtrat Gernold Klemm des Bezirksamt Treptow-Köpenick konkrete Erkenntnisse vor hinsichtlich einer digitalen Diskrinierung, von Leistungsberechtigter im SGB XII Bereich des Bezirksamtes vor , dieses folgend durch Auschluss infolge mangelhater SGB XII Leistungsgewährung, zur Finanzierung von Signaturkarten , Lesegeräten zum Realisrung des Zugang einer ordnungsgemäßen digiter Rechtswahrnehmung und Rechtsverteidigung und zum Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach vorliegend ein Standard, mit dem deutsche Gerichte und andere Behörden sicher und rechtsverbindlich Nachrichten über das Transportprotokoll Online Services Computer Interface übermitteln. Im elektronischen Rechtsverkehr wird optional die elektronische Signatur eingesetzt. Mit freundlicen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt>, Bahrendorferstrasse 18 a, 12555 Berlin Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 180723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180723 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Anfrage # 180723 ist in der Pressestelle des Bezirksamtes Treptow-K…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: Digitalen Diskrinierung, von Leistungsberechtigter im SGB XII Bereich des Bezirksamtes Ablehnung Finanzierung von Signaturkarten , Lesegeräten [#180723]
Datum
18. Februar 2020 08:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Anfrage # 180723 ist in der Pressestelle des Bezirksamtes Treptow-Köpenick eingegangen und wurde zur weiteren Prüfung und Bearbeitung an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Nach eingehender Prüfung erhalten Sie aus diesem Bereich eine Rückantwort. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Gesellschaftliche Lebensrealitäten, Diskriminierung und mangehafte Teilhabe, digitale Diskriminierungserfahrungen…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Digitalen Diskrinierung, von Leistungsberechtigter im SGB XII Bereich des Bezirksamtes Ablehnung Finanzierung von Signaturkarten , Lesegeräten [#180723]
Datum
21. März 2020 21:45
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Gesellschaftliche Lebensrealitäten, Diskriminierung und mangehafte Teilhabe, digitale Diskriminierungserfahrungen Die digitale Identität von SGB XII Leistungsberechtigten hat Anspruch auf Teilnahme und Teilhabe an der digitalen Welt sei mit mit Blick auf Grundrechte und Verfassungsziele bewerten , rechtliche , technische und organisatorische Rahmenbedingungen seien umzusetzen ES braucht eine verfassungsverträgliche Technikgestaltung auch für Arme Sehr geehrte<Information-entfernt> es ist offensichtlich, dass der Ausgangspunkt für menschenrechtskompatible digitale Wohlfahrtsstaaten in einer gesetzlichen Regelung liegen sollte, die sicherstellt, dass Technologiekonzerne rechtlich verpflichtet sind, gültige Menschenrechtsstandards zu akzeptieren , Menschen im SGB XII Bereich Gelder erhalten zur Finanzierung von Signaturkarten , Lesegeräten Ein Teil „echte digitale Revolution des Wohlfahrtsstaates“ wäre aber genau dies: der realisierte Einsatz dieser Technologien durch Finanzierung von Signaturkarten , Lesegeräten, durch den SGB XII Leistungsträger um Anschluss ins elektonische Gerichtund Verwaltungsposfach zubekommenum neue Wege der Teilhabe und Teilnahme für die Armen und Zurückgelassenen zu realisieren . Unterstützer:innen der Menschenrechte sollten deutlich machen, dass die technologische Zukunft in einem Desaster ende, wenn Menschenrechte nicht beachtet werden, die Menschen im Lande Berlin bewegen sich, vielleicht unaufhaltsam, in Richtung des digitalen Wohlfahrtsstaates. Menschen müssen ihren Kurs signifikant anpassen“ um eine dystopische Zukunft zu vermeide, es gibt ein hohes Risiko, dass die einseitige Digitalisierung des Wohlfahrtstaates die Ärmsten noch stärker benachteiligt, als bisher schon vorliegend Ich mahne fundamentales Umdenken an. Das Land Berlin und der SGB XII Leistungsträger muss sich dazu bekennen, „sein digitalen Wohlfahrtsstaat Denken nicht als trojanisches Pferd für neoliberale Wohlfahrtsstaats-Feindlichkeit und Regulierung, sondern als einen Weg um einen angemessenen Lebensstandard für jedes Gesellschaftsmitglied“ einzusetzen. Die Einführung solcher Technologien würde als vorteilhaft für die Bürger:innen verkauft, gehe allerdings oft mit neoliberalen Wirtschaftsvorstellungen einher: So würden Sozialstaat-Etats weiter erheblich gekürzt, die Gruppe der Leistungsberechtigten verkleinert und strengere Sanktionen eingeführt. Es sei gar zu einer „Umkehrung der klassischen Idee gekommen, dass der Staat seinen Bürger:innen rechenschaftspflichtig ist“. Leistungsberechtigte im SGB XII Bereich werden auch digital im Zugang, zur Teilhabe und Teilnahme im Internet . wer ins Netz darf , ins elektonische Gerichtund Verwaltungsposfach und wer nicht, .diskriminiert Mensch muss darauf achten, dass nicht wieder staatliche Interessen Verweigerung in die Verteilung dieser Versorgung Zugang ins elektonische Gerichtund Verwaltungsposfach einfließen. Es liege nicht nur an den ökonomischen Faktoren,aber wer ein geringes Einkommen hat, kann sich einen Zugang nicht so einfach leisten wie ein Besserverdiener. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Schon aus der Anknüpfung der Ausweispflicht an das Alter folgt, dass der Mensch offenbar nicht deshalb eines Ausweises bedarf, um Mensch zu sein und eine Identität zu entwickeln. Auch die historische Entwicklung zeigt, dass Individuen ihr Zusammenleben sehr wohl ohne Ausweiswesen organisieren können. Das Kernproblem der personalen Identität hat der Psychologe Erikson als „die Fähigkeit des Ichs“ beschrieben, „angesichts des wechselnden Schicksals Gleichheit und Kontinuität aufrechtzuerhalten“. Das Mittel zur Herstellung dieser Kontinuität ist das „Gefühl der Ich-Identität“, nämlich „das angesammelte Vertrauen darauf, dass der Einheitlichkeit und Kontinuität, die man in den Augen anderer hat, eine Fähigkeit entspricht, eine innere Einheit und Kontinuität (also das Ich im Sinne der Psychologie) aufrechtzuerhalten Genau die gesellschaftlichen Entwicklungsprozesse, die die Notwendigkeit von Aus-weisen (im weiteren Sinne) begründen, erschweren es dem Individuum zunehmend, das zur Identitätsbildung unabdingbare Maß an Kontinuität und Kohärenz herzustellen. In diese Prozesse der Identitätsbildung greifen Identifizierungsverfahren ein. Das gilt zunächst allgemein, im Besonderen jedoch für die Identifizierung durch Ausweise, deren vornehmliche Bedeutung in ihrer situations- und rollenübergreifenden Verwendbarkeit liegt. Das garantiert dem Inhaber die Möglichkeit, trotz wechselnder Sozialbeziehungen beständig über sich selbst Auskunft geben zu können. Es birgt jedoch die Gefahr, in unter-schiedlichen gesellschaftlichen Zusammenhängen nicht mehr selbstbestimmt Rollen ent-wickeln und definieren zu können, weil die jeweiligen Interaktionspartner bereits über detaillierte Persönlichkeitsprofile verfügen oder den Einzelnen anhand abstrakter Kriterien typisierend einordnen. Ausweise sind ein hochgradig effektives Instrument zum Sammeln und Abrufen personenbezogener Daten Der Einzelne kann in einer Gesellschaft, die durch immer stärker globalisierte, deregulierte und fragmentarisierte Wirtschafts- und Wertesysteme gekennzeichnet ist, immer weniger auf festgefügte Rollen- und Verhaltenskonzepte zurückgreifen. Er ist deshalb gezwungen, diese selbst zu wählen, zu gestalten und das Verbindende, Konsistente in ihnen zu finden – mit der Chance der Selbstverwirklichung, aber auch der Gefahr der Überforderung. Anfragenr: 180723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180723

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Digitalen Diskrinierung, von Leistungsberechtigter im SGB XII Bereich des Bezirksamtes Ablehnung Finanzierung von Signaturkarten , Lesegeräten“ [#180723] [#180723]
Datum
22. März 2020 16:07
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/180723 Sehr geehrte<Information-entfernt> eine grundlegende Fähigkeit ist, in die Zukunft zu denken und einen eigenen immer neuen Biografie­ - Entwurf in unterschiedlichen Lebenslagen zu wagen. Es verletzt Armut in mehrfacher Hinsicht grundlegende Rechte von Menschen, die Men­schenrechte sind keine Absichtserklärungen, sondern konkrete verbriefte Rechte, die konkret in nationales Recht -umfassend - umge­setzt werden müssen. Jesus erzählt das Gleichnis von den Arbeitern im Wein­berg (Mt, 20, 1­16) in einer Zeit sozialer Umbrüche unter römischer Fremdherrschaft. An die Stelle sicherer Arbeits­ und Besitzverhältnisse treten Entwurzelung, Ent­eignung, Tagelöhner­Tätigkeiten, prekäre Beschäftigung und Arbeitslosigkeit. Der Großgrundbesitz nimmt zu u.s.w.. Alle Menschen dürfen darauf vertrauen, dass jeder Mensch angenommen ist – ohne Vorbedingungen. Die tägliche Erfahrung der Gnade, ohne eine bestimmte Vor­leistung Zuwendung und Liebe zu erfahren, ist konstitutiv für das christliche Miteinander. Auch kritische Christinnen und Christen werden beschenkt und können schenken Das Gegenüber in der Hilfe des SGB XII oder SGB II Leistungsträgers ist nicht ein Objekt und von den Helfenden abhängig, sondern hat seine eigene Würde, der alle Beteiligten gerecht werden müssen. Digitale „Beteiligungsstrukturen schaffen“ diese könnte eine Entdeckungs­reise sein Vielleicht sind die Seligpreisungen der Bergpredigt auch in diesem Kontext zu sehen: „Selig sind, die um der Gerechtigkeit willen verfolgt werden; denn ihrer ist das Himmelreich.“ (Matthäus 5.10) Recht haben heißt nicht, Recht bekommen. Recht muss durchgesetzt werden. Das verlangt Anstrengung – aber auch Durchsetzungsfähigkeit. Im Bibeltext erzählt die Geschichte vom ungerechten Richter und der Witwe davon (LK 18, 2 – 8): Die biblische Geschichte erzählt anschaulich davon, was für ein zäher Prozess die Durchsetzung von Rechten sein kann. Wenn Rechte aber gar nicht festgelegt sind, gibt es auch keinen Maßstab für Ungerechtigkeit, für Rechtlosig­keit. Soziale Menschenrechte setzen einen Maßstab und nehmen sozialpolitischen Entscheidungen die Möglich­keit absoluter Beliebigkeit. Mit der Umsetzung von ver­brieften Menschenrechten gibt es einen konkreten Maß­stab für ihre Beurteilun Kommunen müssen beim digitalen Wandel das Steuer und konkrete Verantwortung auf für Arme übernehmen Dazu müssen sie ihre strategischen Ziele bestimmen und ihre Methoden, Kompetenzen und Strukturen entsprechend ausrichten. Ganz entscheidend ist dabei der Auf- und Ausbau, von Fachwissen über digitale Diskriminierung und Ausgrenzung . Erfahrungsgemäß hat jede Regierungso ihre "Lieblingsarmen" , die gegen andere benachteiligte Gruppen ausgespielt werden. Es gibt "eklatanten Widerspruch zwischen dem bekundeten Willen zur Armutsbekämpfung und dem, was an aktueller Politik unter dem Diktat der sozialen Treffsicherheit passiert. Untersuchungen , Fachtagungen, Workshops, Armut wird rauf und runter gemessen, diskutiert, skandalisiert, geleugnet, beschrieben., nur nicht wirklich wird daran gearbeitet, diese zu beseitigen ! Prozesse der politischen Beteiligung zeichnen sich ersteinmal sinnvoll dadurch aus, dass die anwaltschaftlich Tätigen nicht immer diejenigen zur Pas­sivität mit anhalten, deren Interessen sie- angeblich - mit vertreten. Anwälte von Betroffenen“ können nur dann im Ansatz beteiligungs­orientiert handeln, wenn sie auf der realen Basis tatsächlicher Erfahrungen von Betroffenen konsequent agieren Armut! Macht! Ohnmacht ! Armutsbekämpfung hat aus der Perspektive der Betroffe­nen viel damit zu tun, sich wieder beteiligen zu können, auch digital, es braucht mit auch Finanzierung von Signaturkarten , Karten - Lesegeräten Es brauch Strategien der Ermutigung zur digitalen Teilhabe und Teilnahme nicht SGB XII Leistungsträger die Gelder verweigern , mögliche Wege für digitale Beteiligungspro­zesse überhaupt nicht im Ansatz, mal somal reflektiert haben. Es braucht Mut SGB XII Leistungsträger , sich im Bereich mal grundlegende Fra­gen zu stellen – und es macht Mut, nach Antworten auch dort zu suchen. Täglich erfahrbar, aber nicht einfach sozialwissenschaftlich zu messen, sind Diskriminierungserfahrungen in Armut Lebender. SGB XII Leistungsträger Der SGB XII Leistungsträger muss dringend 2020 lernen eindeutig Beteiligungsbarrieren zu erkennen, sie verstehen und überwinden Die Heilungsgeschichte in Joh. 5,8 ist ein anschauliches Bild einer Situation, in der starre Strukturen Beteiligung und damit die Überwindung der prekären Situation gefährden. Die Heilung ist mit der Ermutigung verbunden, selbst tätig zu werden: „Steh auf, nimm dein Bett und geh hin!“ Zum Wunder gehört hier die Selbstermächtigung. Gerade dies sorgt für Widerspruch anderer: Am Sabbat sei aktives Handeln nicht erlaubt. Hier verhindern klare Regeln, für die neue Handlungsfähigkeit des Betroffenen Wertschätzung zu empfinden Jesus geht in besonderer Weise auf die Armen zu, ver­kehrt aber auch in den Häusern der Reichen. Ihm geht es wohl um die Armut, die Menschen persönlich – äußerlich wie innerlich – betrifft. Die Heilungsgeschichten des Neuen Testaments berühren nicht nur die unmittelbare existentielle Not, sondern auch die soziale Ausgrenzung. Menschen erleben wieder ein Miteinander: „Der Mensch lebt nicht vom Brot allein.“ (Matthäus 4,4; 5 Mose 8,3) Wer heute arm ist, gehört zu den Verworfenen. Armut ist nicht nur Entbehrung, sondern auch Demütigung. Vor allem bietet sie eines nicht mehr: den Aspekt des Aussteigens. Arme sind zwar gründlich ausgeschlossen, aber nicht aus der Gesellschaft selbst. Vielmehr sind sie den aktuellen Zwängen am meisten ausgeliefert. Gerade die, die liegengelassen wurden, werden nicht mehr losgelassen. Die am meisten Ausgeschlossenen sind die am meisten Eingeschlossenen. Im Alltag der Betroffenen gibt es keine Armutsgrenze. Sie erfahren Armut als Lebenslage des Mangels. Armut heißt nicht nur ein zu geringes Einkommen zu haben, sondern bedeutet einen Mangel an Möglichkeiten, um in den zentralen gesellschaftlichen Bereichen zumindest in einem Mindestausmaß teilhaben zu können. Wohnen, Gesundheit, Arbeitsmarkt, Sozialkontakte, Bildung. Armut ist ein Mangel an Verwirklichungschancen eines Menschen, ein Verlust an substantiellen Freiheiten: doppelt so oft krank zu sein wie Nichtarme. Weniger Freunde und soziale Netze zur Verfügung zu haben. Die Vorstellung von Armen als gute, reine und nette Menschen führt zu einer verqueren Moralisierung des Sozialen mit den Folgen der Spaltung in "gute" und "böse". Der "würdige" Arme hat ein Kindergesicht, ist getroffen durch "Schicksal" und erweist sich dankbar gegenüber allem, was ihm zukommt. Der "unwürdige" Arme trägt Schuld, ist widerspenstig oder faul. Die Spaltung in "Würdige" und "Unwürdige" hat schon eine lange Tradition: Am Beginn der Neuzeit steht der Wunsch, dass die Obrigkeit dafür zu sorgen habe, dass die Armen verschwinden und die Armut unsichtbar werde. "Nur nichts verschwenden, am allerwenigsten an Arme, denn letztendlich sind diese selber Schuld an ihrem Los. Der Neuzeit, die das große Lob der Arbeit singt, wird der Arme verdächtig. Wenn jeder sein Glück seiner Leistung verdanken soll, wird der, der nicht leisten kann oder will, zum Außenseiter Armut und soziale digitale Ausgrenzung wahrnehmen, Diskriminierung reduzieren, zügig überwinden! In Deutschland gibt es über zehn Millionen Menschen, die von der Digitalisierung ausgeschlossen sind. Ohne digitale Teilhabe sei keine soziale digitale Teilhabe der Menschen möglich. Wir brauchen unbeeinträchtigte digitale Teilhabe für alle Menschen"auch im SGB II und SGB XII Bereichen, "die Politik muss den sozialen Bereich beim Thema Digitalisierung wesentlich mehr beachten", "es darf nicht gleichgültig sein, dass Menschen digital nicht Verfassung konform ausgegrenzt werden." meine Informationsfreiheitsanfrage „Digitalen Diskrinierung, von Leistungsberechtigter im SGB XII Bereich des Bezirksamtes Ablehnung Finanzierung von Signaturkarten , Lesegeräten“ vom 18.02.2020 (#180723) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Der SGB XII Leistungsträger schafft mit eine Digitale Kluft, trägt zur die „digitale Spaltung“der Gesellschaft massiv bei , durch Leistungsverweigerung von Geldern für Signaturkarten , Lesegeräten Digitale Ausgrenzung hat zwangsläufig auch Auswirkungen auf das Sozialleben, dabei geht es nicht nur um die Motivation einer Person, sondern auch um persönliche Umstände. Es wird gerügt eine nicht verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende Ausgrenzung „ Digitaler Teilhabe und Teilnahme “ es droht vielen Menschen bei der Digitalisierung das völlige digitale Abseits Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 180723.pdf Anfragenr: 180723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180723
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.