Digitaler Objektfunk: Anzeigeformular Version 5.3
Zum aktuellen Anzeigeformular für Objektfunkanlagen Version 5.3 hätte ich zu Punkt 5:
"Gemäß Telekommunikationsgesetz § 102 Abs. 1 Nr. 1 und 2 TKG kann die Frequenzzuteilung durch die BNetzA wieder entzogen werden, wenn nicht innerhalb eines Jahres nach der Zuteilung mit der Nutzung der Frequenz im Sinne des mit der Zuteilung verfolgten Zwecks begonnen wurde (Nr. 1) oder wenn die Frequenz länger als ein Jahr nicht im Sinne des mit der Zuteilung verfolgten Zwecks genutzt worden ist (Nr. 2)."
folgende Frage:
Können Sie bestätigen, dass diese Aussage ( § 63 Abs. 1 TKG) auch für Objektfunkanlagen gilt. Bei der Errichtung von Objektfunkanlagen geht es meiner Ansicht nach um eine Frequenzmitnutzung und nicht um eine Frequenzzuteilung.
Anfrage erfolgreich
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Datum27. Februar 2023
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29. März 2023
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Kosten dieser Information:120,00 Euro
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Digitaler Objektfunk: Anzeigeformular Version 5.3 [#271619]
- Datum
- 27. Februar 2023 16:21
- An
- Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
- Betreff
- Ihre IFG-Anfrage "Digitaler Objektfunk: Anzeigeformular Version 5.3 [#271619]" vom 27. Februar 2023, hier: bitte um Präzisierung des Antrages
- Datum
- 6. März 2023 20:29
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre IFG-Anfrage "Digitaler Objektfunk: Anzeigeformular Version 5.3 [#271619]" vom 27. Februar 2023, hier: bitte um Präzisierung des Antrages [#271619]
- Datum
- 7. März 2023 13:06
- An
- Empfängername
- Status
- E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
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- Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
- Betreff
- Ihre IFG-Anfrage "Digitaler Objektfunk: Anzeigeformular Version 5.3 [#271619]" vom 27. Februar 2023, hier: Einstellung des Verwaltungsverfahrens
- Datum
- 28. April 2023 10:05
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre IFG-Anfrage "Digitaler Objektfunk: Anzeigeformular Version 5.3 [#271619]" vom 27. Februar 2023, hier: Einstellung des Verwaltungsverfahrens [#271619]
- Datum
- 30. April 2023 10:53
- An
- Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
- Betreff
- Ihre IFG-Anfrage "Digitaler Objektfunk: Anzeigeformular Version 5.3 [#271619]" vom 27. Februar 2023, präzisiert am 30. April 2023, hier: Eingangsbestätigung und Mitteilung der voraussichtlich zu erhebenden Gebühren
- Datum
- 12. Mai 2023 15:10
- Status
- Warte auf Antwort
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- Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
- Betreff
- Vorsorgliche Erinnerung - Ihre IFG-Anfrage "Digitaler Objektfunk: Anzeigeformular Version 5.3 [#271619]" vom 27. Februar 2023, präzisiert am 30. April 2023, hier: Mitteilung bzgl. zu erhebender Gebühren
- Datum
- 23. Mai 2023 12:18
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Betreff
- AW: Vorsorgliche Erinnerung - Ihre IFG-Anfrage "Digitaler Objektfunk: Anzeigeformular Version 5.3 [#271619]" vom 27. Februar 2023, präzisiert am 30. April 2023, hier: Mitteilung bzgl. zu erhebender Gebühren [#271619]
- Datum
- 2. Juni 2023 13:05
- An
- Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
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- Ihre IFG-Anfrage "Digitaler Objektfunk: Anzeigeformular Version 5.3 [#271619]" vom 27. Februar/30. April 2023, hier: Vorabinformation Bescheid auf dem Postweg
- Datum
- 5. Juni 2023 07:56
- Status
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