Digitales juristisches Staatsexamen: Stand 11/2021

Am 23.01.2020 stellte die Justizbehörde konkrete Pläne für die Einführung eines digitalen juristischen Staatsexamen vor (Quelle: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/13522598/2020-01-23-jb-digitales-staatsexamen/).

Zudem wurde auf Anfrage am 27. September 2020 genaue Pläne für die Einführung des eExamen in Hamburg vorgestellt: Die Einführung für das 2. Examen war Anfang 2022 geplant, erste Versuche im Klausurenkurs sollten im Herbst 2021 beginnen (Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/digitales-juristisches-staatsexamen-sachstand/).

Bitte senden Sie mir sämtliche Informationen/Auskünfte darüber zu, wie hierzu der aktuelle Sachstand ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. November 2021
  • Frist
    11. Dezember 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Digitales juristisches Staatsexamen: Stand 11/2021 [#232649]
Datum
9. November 2021 14:00
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Am 23.01.2020 stellte die Justizbehörde konkrete Pläne für die Einführung eines digitalen juristischen Staatsexamen vor (Quelle: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/13522598/2020-01-23-jb-digitales-staatsexamen/). Zudem wurde auf Anfrage am 27. September 2020 genaue Pläne für die Einführung des eExamen in Hamburg vorgestellt: Die Einführung für das 2. Examen war Anfang 2022 geplant, erste Versuche im Klausurenkurs sollten im Herbst 2021 beginnen (Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/digitales-juristisches-staatsexamen-sachstand/). Bitte senden Sie mir sämtliche Informationen/Auskünfte darüber zu, wie hierzu der aktuelle Sachstand ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232649/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage vom 9. November 2021 zum Sachstand der Einführung von eKlausuren Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage …
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage vom 9. November 2021 zum Sachstand der Einführung von eKlausuren
Datum
12. November 2021 12:50
Status
Anfrage abgeschlossen
289,0 KB
189,0 KB
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 9. November 2021 wurde an mich weiter geleitet. Ich bin gebeten worden, Ihnen Informationen zum aktuellen Sachstand der Einführung elektronischer Klausuren in den juristischen Staatsexamina zu übermitteln. Das möchte ich gern tun. Wie Sie vielleicht wissen, arbeiten seit geraumer Zeit fast alle Bundesländer daran, die Klausuren in juristischen Staatsprüfungen auf ein elektronisches Format umzustellen. Zusätzlich rechtlich abgesichert wurde dies durch eine am 1. August 2021 in Kraft getretene Änderung von § 5 d Abs. 6 DRiG; danach können die Länder durch Landesrecht bestimmen, dass in den staatlichen Prüfungen schriftliche Leistungen auch elektronisch erbracht werden dürfen. In Hamburg ist die Einführung der eKlausuren in den juristischen Staatsexamina in ein umfassendes IT-Modernisierungsprojekt der juristischen Prüfungsämter und der Personalstelle für den juristischen Vorbereitungsdienst eingebettet. Hier wurden mittlerweile einige wichtige Weichstellungen vorgenommen. Von der ursprünglichen Planung, eKlausuren ab Anfang 2022 anzubieten, musste jedoch mittlerweile abgerückt werden, da es trotz intensiver Bemühungen bisher nicht gelungen ist, geeignete Räumlichkeiten für die Durchführung von eKlausuren zu finden. Die aktuellen Räumlichkeiten der Prüfungsämter sind nicht geeignet für die Durchführung von eKlausuren, denn sie bieten nicht genügend Platz für die neuen Computerarbeitsplätze. Weitere Details hierzu können Sie den anliegenden Bürgerschaftsdrucksachen vom 9. und 26. März 2021 entnehmen. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen behilflich sein zu können. Mit freundlichem Gruß