Digitales Oberflächenmodell

- Das Digitale Oberflächenmodell. Sofern vorhanden im LASzip-Format, alternativ in jeglichem anderen, bei Ihnen vorliegenden Format.

- Sollte das DOM bereits segmentiert/klassifiziert worden sein, so bitte ich Sie diese Informationen mit einzubeziehen.

Auf Seite 7 in http://www.hamburg.de/contentblob/7551660/6626e5713f74a28843c5cb7dc5593820/data/d-informationen-3d-fernerkundung.pdf wird das detaillierte "Digitale Oberflächenmodell" der Stadt Hamburg aus einer Laserscanner-Befliegung im Jahr 2010 beschrieben.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Mai 2018
  • Frist
    12. Juni 2018
  • 15 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Digitales Oberflächenmodell [#29632]
Datum
9. Mai 2018 10:08
An
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Das Digitale Oberflächenmodell. Sofern vorhanden im LASzip-Format, alternativ in jeglichem anderen, bei Ihnen vorliegenden Format. - Sollte das DOM bereits segmentiert/klassifiziert worden sein, so bitte ich Sie diese Informationen mit einzubeziehen. Auf Seite 7 in http://www.hamburg.de/contentblob/7551660/6626e5713f74a28843c5cb7dc5593820/data/d-informationen-3d-fernerkundung.pdf wird das detaillierte "Digitale Oberflächenmodell" der Stadt Hamburg aus einer Laserscanner-Befliegung im Jahr 2010 beschrieben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese Mitteilung wurde von einem automat…
Von
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Betreff
Automatische Antwort: Digitales Oberflächenmodell [#29632]
Datum
9. Mai 2018 10:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese Mitteilung wurde von einem automatischen Antwortsystem erzeugt. Bitte nutzen Sie nicht die Antwortfunktion auf diese Nachricht. Handelt es sich bei Ihrer E-Mail um eine Bestellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster, werden wir diesen Auftrag voraussichtlich innerhalb von 10 Arbeitstagen bearbeiten. Nähere Auskünfte entnehmen Sie bitte unserer Internetseite: http://www.geoinfo.hamburg.de Zu Ihrer Sicherheit weisen wir zudem darauf hin, dass der Versand von vertraulichen Daten über das Internet mit Risiken verbunden sein kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Digitales Oberflächenmodell“ vom 09.05.2018 (#…
An Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Digitales Oberflächenmodell [#29632]
Datum
12. Juni 2018 13:20
An
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Digitales Oberflächenmodell“ vom 09.05.2018 (#29632) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29632 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese Mitteilung wurde von einem automat…
Von
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Digitales Oberflächenmodell [#29632]
Datum
12. Juni 2018 13:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese Mitteilung wurde von einem automatischen Antwortsystem erzeugt. Bitte nutzen Sie nicht die Antwortfunktion auf diese Nachricht. Handelt es sich bei Ihrer E-Mail um eine Bestellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster, werden wir diesen Auftrag voraussichtlich innerhalb von 10 Arbeitstagen bearbeiten. Nähere Auskünfte entnehmen Sie bitte unserer Internetseite: http://www.geoinfo.hamburg.de Zu Ihrer Sicherheit weisen wir zudem darauf hin, dass der Versand von vertraulichen Daten über das Internet mit Risiken verbunden sein kann. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Sehr geehrtAntragsteller/in wie ich Ihnen bereits am 9.6. mündlich mitgeteilt und erläutert habe, werden die Laser…
Von
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Betreff
AW: Automatische Antwort: Digitales Oberflächenmodell [#29632]
Datum
21. Juni 2018 11:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wie ich Ihnen bereits am 9.6. mündlich mitgeteilt und erläutert habe, werden die Laserdaten, die zur Erstellung eines DOM dienen, als originäre Messdaten betrachtet und nicht veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte sehen Sie meine Anfrage nicht als Hinweis auf eine (meiner Meinung durchaus …
An Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Automatische Antwort: Digitales Oberflächenmodell [#29632]
Datum
8. Juli 2018 13:29
An
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte sehen Sie meine Anfrage nicht als Hinweis auf eine (meiner Meinung durchaus gegebenen) Veröffentlichungspflicht, sondern, wie in der ersten Mail beschrieben, als Antrag auf Zugang gemäß Abschnitt 2 (§11 bis §13) des HmbTG. Bitte senden Sie mir die Daten zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29632 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbT…
Von
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Betreff
AW: AW: Automatische Antwort: Digitales Oberflächenmodell [#29632]
Datum
30. Juli 2018 10:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) erfordert eine intensive Prüfung. Wir werden Ihnen das Ergebnis voraussichtlich Ende August mitteilen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Auch wenn Sie mich in Ihrer Antwort nicht explizit eine Fristverlängerung auf zwei…
An Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Automatische Antwort: Digitales Oberflächenmodell [#29632]
Datum
30. September 2018 16:12
An
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Auch wenn Sie mich in Ihrer Antwort nicht explizit eine Fristverlängerung auf zwei Monate gemäß §13 (3) unterrichtet haben, habe ich dies als Ihre Absicht angenommen und dementsprechend gewartet. Die Frist ist nun lange verstrichen. Streng genommen ist sie dies schon seit einigen Wochen (8. Juli ist der Beginn, nicht Ihre Antwort am 30. Juli). Meine ursprüngliche, abgelehnte Anfrage ist fast 5 Monate her. Der explizite Antrag auf Zugang gemäß Abschnitt 2 (§11 bis §13) des HmbTG mittlerweile fast 3 Monate her. Ich bitte Sie hiermit dem Antrag unverzüglich nachzukommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29632 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Digitales Oberflächenmodell“ [#29632] [#29632]
Datum
9. Oktober 2018 19:33
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/29632 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auch nach 3 Monaten Wartezeit kein Zugang zu den angefragten Informationen übergeben wurde. Bitte beachten Sie dabei meine Nachricht vom 8. Juli 2018 13:29, da diese die Art der Anfrage (Information auf Antrag, auch wenn ich die Daten für ohnehin zu veröffentlichende "Geodaten" gemäß § 3 (1) 9 halte) nachdrücklich konkretisiert hatte: https://fragdenstaat.de/anfrage/digitales-oberflachenmodell/#nachricht-97421 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29632 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Digitales Oberflächenmodell“ [#29632] [#29632]
Datum
12. Oktober 2018 09:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen D32/1791/2018 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Ich werde den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung kontaktieren und Sie über das Ergebnis informieren. Bis dahin bitte ich Sie um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Kontakt zum LGV aufgenommen und auf die Bearbeitungszeiten des § 13 Abs. 1 un…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Digitales Oberflächenmodell“ [#29632] [#29632]
Datum
15. Oktober 2018 14:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Kontakt zum LGV aufgenommen und auf die Bearbeitungszeiten des § 13 Abs. 1 und 3 HmbTG hingewiesen. Mir wurde eine zeitnahe Bescheidung Ihres Antrags zugesagt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank! Ich warte gespannt auf die Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antr…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Digitales Oberflächenmodell“ [#29632] [#29632]
Datum
15. Oktober 2018 19:21
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank! Ich warte gespannt auf die Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29632 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie den Bescheid des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung …
Von
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Betreff
Digitales Oberflächenmodell [#29632]
Datum
22. Oktober 2018 10:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie den Bescheid des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung zu Ihrem Antrag gem. § 11 HmbTG auf Lieferung der Daten des Digitalen Oberflächenmodells. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> bitte teilen Sie mir die tatsächliche Punktdic…
An Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Digitales Oberflächenmodell [#29632]
Datum
25. Oktober 2018 21:55
An
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> bitte teilen Sie mir die tatsächliche Punktdichte der Laserscandaten mit. Sollten die Daten kachelweise vorliegen, bitte je Kachel. Danke! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29632 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Sehr geehrtAntragsteller/in für den Gesamtdatenbestand des Oberflächenmodells (DOM) gilt eine durchschnittliche P…
Von
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Betreff
AW: Digitales Oberflächenmodell [#29632]
Datum
8. November 2018 13:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in für den Gesamtdatenbestand des Oberflächenmodells (DOM) gilt eine durchschnittliche Punktdichte von 40 bis 80 Punkten/m². Kachelweise Angaben über die Punktdichte liegen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Es muss ein Missverständnis eingetreten sein, meine…
An Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Digitales Oberflächenmodell [#29632]
Datum
11. November 2018 19:38
An
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Es muss ein Missverständnis eingetreten sein, meine Anfrage bezieht sich auf den in d-informationen-3d-fernerkundung.pdf (https://www.hamburg.de/contentblob/6702492/6626e5713f74a28843c5cb7dc5593820/data/d-informationen-3d-fernerkundung.pdf) beschriebene Datensatz. Dort wird die Punktdichte folgendermaßen beschrieben: > Die mittlere Punktdichte liegt jetzt bei etwa 15 – 30 Punkten je Quadratmeter, das sind über 20 Milliarden Punkte für ganz Hamburg! Was also weit entfernt von "40 bis 80 Punkten/m²" ist/war. Ich interessiere mich für das tatsächliche Mittel, also eine einzelne Zahl, kein Wertebereich. Durchschnitt oder Median wären beides OK, natürlich würde mich beides interessieren. Ein breiter Wertebereich wäre nur in Verbindung mit Häufigkeitsangaben aussagekräftig. Bezieht sich die Aussage von "40 bis 80 Punkten/m²" auf einen anderen Datensatz? Falls ja, könnten Sie mir Information zu diesem zukommen lassen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29632 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Sehr geehrtAntragsteller/in offensichtlich liegt hier tatsächlich ein Missverständnis vor. Das von Ihnen angeführ…
Von
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Betreff
AW: Digitales Oberflächenmodell [#29632]
Datum
12. November 2018 13:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in offensichtlich liegt hier tatsächlich ein Missverständnis vor. Das von Ihnen angeführte Zitat „Die mittlere Punktdichte liegt jetzt bei etwa 15 – 30 Punkten je Quadratmeter, das sind über 20 Milliarden Punkte für ganz Hamburg!“ bezieht sich auf das Digitale Geländemodell (DGM). Ihre konkrete Frage zielte jedoch auf das Digitale Oberflächenmodell (DOM), dass die Oberfläche mit allen darauf befindlichen Objekten abbildet. Hierfür gelten die 40 – 80 Punkte je Quadratmeter. Der als Raster aufbereitete Datenbestand des DGM unterliegt keinen datenschutzrechtlichen Einschränkungen und steht im Transparenzportal als DGM 1, DGM 10 und DGM 25 zur Verfügung. Wir nehmen Ihren Hinweis gerne zum Anlass, die eventuell missverständliche Formulierung bei der nächsten Überarbeitung der Informationsbroschüre zu ändern. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die schnelle Antwort und die Klärung der Verwirrung. Ja, da is…
An Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Digitales Oberflächenmodell [#29632]
Datum
18. November 2018 22:32
An
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die schnelle Antwort und die Klärung der Verwirrung. Ja, da ist die Broschüre wirklich missverständlich! Meine Frage zielt auf die tatsächliche datenschutzrechtliche Relevanz ab, die ich für zweifelhaft halte. Eine ganze Wertspanne für die durchschnittliche Punktdichte sagt leider wenig über die tatsächliche durchschnittliche Punktdichte aus. Könnten Sie mir die durchschnittliche Punktdichte als eine einzelne Zahl mitteilen? Wieviele Punkte sind es insgesamt? Falls weitere statistische Daten vorliegen oder einfach zu erheben wären, würde ich mich natürlich auch darüber freuen. Da es sich bei der Punktwolke ja um echte 3D-Daten (nicht 2,5D) handelt, gehe ich davon aus, dass sich die Dichte auf einen *Kubikmeter*, keinen Quadratmeter bezieht? Ich beziehe mich nach wie vor auf die in der Broschüre unter "2 Digitales Geländemodell" vorgestellten Daten, welche dort ja auch mit einem Screenshot dargestellt werden. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29632 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich erhebe hiermit Widerspruch gegen den mir am 22.10.2018 zugestellten Bescheid n…
An Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Digitales Oberflächenmodell [#29632]
Datum
21. November 2018 22:12
An
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich erhebe hiermit Widerspruch gegen den mir am 22.10.2018 zugestellten Bescheid nach § 13 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) im Bezug auf meinen Antrag gem. § 11 HmbTG vom 8. Juli 2018. Aktenzeichen 11.61/24/13-03 Anfragennr. 29632 Ich begründe diesen Widerspruch wie folgt: Eine Punktwolke dieser Art ist eine neutrale Datenmenge ohne Personenbezug. Es handelt sich um reine Sachdaten. Die Kenntnis über die detaillierte Beschaffenheit unser Stadt liegt im öffentlichen Interesse. Sollten sich Ihren Ansicht nach personenbezogene Daten in den angefragten Informationen befinden, so haben Sie die Möglichkeit und Verpflichtung diese vor einer Zugänglichmachung unkenntlich zu machen (§ 4 HmbTG). Sollte es nicht möglich sein die entsprechende Teile der Information unkenntlich zu machen, so sind die nicht betroffenen Teile der Information zugänglich zu machen (§ 9 (3) HmbTG). Ich halte meine Forderung nach Zugänglichmachung des in der Broschüre "Informationen und Produkte 3D und Fernerkundung" unter "2 Digitales Geländemodell" beschriebenen Datensatzes aufrecht. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29632 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 21.11.2018 mit der Sie Widerspruch…
Von
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Betreff
AW: Digitales Oberflächenmodell [#29632]
Datum
22. November 2018 13:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 21.11.2018 mit der Sie Widerspruch gegen den Bescheid nach § 13 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) vom 22.10.2018 eingelegt haben. Ein Widerspruch kann nach jetziger Rechtsauffassung nicht per einfacher E-Mail erhoben werden, da diese weder dem gesetzlichen Formerfordernis des § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO entspricht, noch die Anforderungen des § 3a Abs. 2 HmbVwVfG erfüllt. Die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform kann nur durch die in dieser Vorschrift bestimmte elektronische Form, also durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur oder DE-Mail ersetzt werden. Sie können Ihren Widerspruch auch per Fax einreichen. Bitte reichen Sie Ihren Widerspruch in der gesetzlich geforderten Schriftform ein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die direkte Information. Ich habe den Widerspruch nun auch per Fax…
An Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Digitales Oberflächenmodell [#29632]
Datum
22. November 2018 23:12
An
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die direkte Information. Ich habe den Widerspruch nun auch per Fax eingereicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29632 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Widerspruch gegen den Bescheid des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung nach §13 des Hamburgischen Transpa…
Von
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen den Bescheid des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung nach §13 des Hamburgischen Transparenzgesetzes
Datum
28. November 2018
Status
Warte auf Antwort
Frag den Staat, Anfragenr. 29632, Digitales Oberflächenmodell Widerspruch gegen den Bescheid des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung nach §13 des Hamburgischen Transparenzgesetzes Bezug: 1. Unser Bescheid vom 19.10.2018, zugestellt am 22.10.2018 2. Ihr Widerspruch vom 22.11.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Widerspruch gegen unseren Bescheid nach §13 des Hamburgischen Transparenzgesetzes ist am 22.10.2018 beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung eingegangen. Wir werden nach Prüfung der Sach- und Rechtslage dazu Stellung nehmen. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Widerspruch gegen den Bescheid des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung nach §13 des Hamburgischen Tra…
An Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruch gegen den Bescheid des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung nach §13 des Hamburgischen Transparenzgesetzes [#29632]
Datum
2. Dezember 2018 21:32
An
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Bestätigung des Eingangs meines Widerspruchs. Ich möchte Ihnen gerne Unterstützung bei der technischen Planung der "Schwärzung" der Daten anbieten, sollte dies erwünscht sein. Senden Sie mir gerne Informationen zu Datenformaten und bei Ihnen verfügbarer Software zu (ggf. auch vertraulich per Post) und ich werde mich bemühen angemessene Funktionen zu suchen. Möglichkeiten zum Ausdünnen bzw. räumlich begrenzten Filtern sollte es in jeder einschlägigen Software zur Prozessierung von Punktwolken geben. Als einfache alternative Empfehlung habe ich Ihnen hier einen möglichen Workflow auf Basis freier Software zusammengestellt: Eine Filterung lässt sich mit der einschlägig bekannten, freien Software CloudCompare durchführen: https://www.danielgm.net/cc/ Mit dem Parameter "-SS" lässt sich hier ein Subsampling-Algorithmus anstoßen; mit "SPATIAL" werden die Daten dann gemäß einer minimalen Distanz zwischen Punktpaaren gefiltert, siehe https://www.cloudcompare.org/doc/wiki/index.php?title=Command_line_mode und https://www.cloudcompare.org/doc/wiki/index.php?title=Edit%5CSubsample Hier als Beispiel mit einer Minimaldistanz von 20 cm (sofern die Daten in GK- oder UTM-Koordinaten vorliegen), was nach der von Ihnen angegebenen 20cm-Regel die datenschutzrechtlichen Belange befriedigen würde: $ CloudCompare -SILENT -LOG_FILE dateiname.log -AUTO_SAVE OFF -O -GLOBAL_SHIFT AUTO dateiname.xyz -SS SPATIAL 0.2 -C_EXPORT_FMT las -SAVE_CLOUDS Zur Validierung der "Schwärzung" bietet z.B. lasinfo (freie Software als Teil der LASTools, https://www.cs.unc.edu/~isenburg/lastools/) die Anzeige statistischer Informationen. Hier ein Beispiel mit einem Datensatz, welcher von <0.5m Punktnachbarschaften mit CloudCompares "-SS SPATIAL 0.5" so gefiltert wurde, dass Punkte mindestens 0.5m auseinander liegen müssen: $ lasinfo -nh -nv -nmm -nr -cd ungefiltert.las ... point density: all returns 5.60 last only 5.52 (per square units) spacing: all returns 0.42 last only 0.43 (in units) ... $ lasinfo -nh -nv -nmm -nr -cd gefiltert.las ... point density: all returns 2.36 last only 2.31 (per square units) spacing: all returns 0.65 last only 0.66 (in units) ... Für die Bereitstellung des von mir erbetenen Datensatzes wäre ein "point spacing" von 0.2 anzustreben, um dem von Ihnen angegebenen Datenschutzrecht zu entsprechen. Um anschließend eine verlustfreie Kompression auf rund 10% der ursprünglichen Dateigröße zu erreichen und damit Speicherplatz und Datenvolumen zu schonen, bietet sich die Konvertierung in das LAZ-Format mit las2las an. Dies ist ebenfalls freie Software, verfügbar unter https://liblas.org/utilities/las2las.html $ las2las -i dateiname.las -o dateiname.laz resultiert in 64 Megabyte für dateiname.las zu 6,2 Megabyte für dateiname.laz. Ich hoffe Sie mit diesen Informationen bei einer zeitnahen Bereitstellung unterstützen zu können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29632 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Widerspruch gegen den Bescheid des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung nach § 13 des Hamburgischen Transp…
Von
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen den Bescheid des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung nach § 13 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG)
Datum
1. März 2019
Status
Warte auf Antwort
Frag den Staat, Anfragenr. 29632, Digitales Oberflächenmodell Widerspruch gegen den Bescheid des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung nach § 13 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) Ihr Widerspruch vom 22.11.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrem Antrag gem $ 11 HmbTG vom 8. Juli 2018 beantragen Sie die Bereitstellung der Laserscandaten des Digitalen Oberflächenmodells (DOM). Bei dem Digitalen Oberflächenmodell handelt es sich um einen Basisdatenbestand, aus dem das aktuelle Digitale Geländemodell (DGM) abgeleitet wird. Der Basisdatenbestand des DOM wurde erstmalig im Frühjahr 2010 durch eine hubschraubergestütze Aufnahme mit einer durchschnittlichen Flughöhe von ca. 200 Metern über Grund und einer Punktdichte von 40 - 80 Punkten pro Quadratmetern erhoben. Die punktuelle Aktualisierung dieses Datenbetandes erfolgt durch das Verfahren der automatischen Bildkorrelation auf Basis der orientierten Luftbilder (Bodenauflösung 5 cm bis 10 cm) der jährlich durchgeführten Befliegungen. Bei den Daten des DOM handelt es sich um reine Sachdaten, die keinen Personenbezug im wörtlichen Sinne haben. Die Datenschutzrelevanz des DOM entsteht durch die geringe Aufnahmehöhe, die große Punktdichte und die daraus resultierende hohe Auflöung bei der Erstfassung und der für die Aktualisierung verwendeten Bilddaten. In Absprache mit dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten wurde 2012 entschieden, dass Digitale Orthophotos und digitale Luftbilder mit einer Bodenauflösung von weniger als 20 cm nicht an private Personen oder Stellen abgegeben werden dürfen, da der Schutz der privaten Belange Betroffener einen höheren Stellenwert hat. Durch die dazu analog zu betrachtetende hohe Auflösung des DOM sind hier ebenfalls datenschutzrechtliche Belange betroffen, die einer Veröffentlichung entgegenstehen. Alternativ stehen im Transparenzportal das Digitale Höhenmodell mit der Rasterweite 1 m (Digitales Geländemodell DGM 1) und die Bruchkanten zur freien Nutzung zur Verfügung. Ich hoffe, Ihnen den Sachverhalt, verständlich erklärt zu haben, so dass Sie sich dazu entschließen, Ihren Widerspruch zurückzunehmen, um damit das Widerspruchsverfahren zu beenden. Dazu senden Sie bitte die beigefügte Rücknahmeerklärung bis zum 29.03.2019 unterschrieben an mich zurück. Durch die Rücknahme des Widerspruchs entstehen für Sie keine Verwaltungskosten. Sollten Sie Ihren Widerspruch aufrechterhalten wollen, bitte ich ebenfalls um Benachrichtigung bis zum 29.03.2019. Im dem Fall werde ich Ihren Widerspruch zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Rechtsamt der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen weiterleiten. Sollte das Rechtsamt nach erneuter Prüfung des Sachverhalts Ihren Widerspruch für unbegründet halten, wird das Rechtsamt einen Widerspruchsbescheid erlassen. Ein Widerspruchsbescheid vom Rechtsamt der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ist kostenpflichtig. Mit einem Widerspruchsbescheid haben Sie die Möglichkeit, eine Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Widerspruch gegen den Bescheid des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung nach § 13 des Hamburgischen Transp…
Von
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen den Bescheid des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung nach § 13 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG)
Datum
8. April 2019
Status
Warte auf Antwort
Frag den Staat, Anfragenr. 29632, Digitales Oberflächenmodell Widerspruch gegen den Bescheid des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung nach § 13 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) Ihr Widerspruch vom 22.11.2018 Unsere Stellungnahme vom 01.03.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in in meinem Schreiben vom 01.03.2019 hatte ich Ihnen die Gründe erläutert, weshalb wir Ihnen die Laserscandaten des Digitalen Oberflächenmodells (DOM) nicht zur Verfügung stellen können. Ich hatte Sie gebeten, bis zum 29.03.2019 die beiliegende Rücknahmeerklärung zu unterzeichnen und zurückzusenden. Das Widerspruchsverfahren kann beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung nur durch eine schriftliche Rücknahme des Widerspruchs beendet werden. Sollten Sie sich nun dazu entschlossen haben, möchte ich Sie bitten, die erneut beigefügte Rücknahmeerklärung bis zum 30. April 2019 an mich zurück zu senden. Die unterschriebene Rücknahmeerklärung kann auch per FAX (040 - 427 --- ---) an mich übersandt werden. Bei einer Rücknahme des Widerspruchs werden wir das Widerspruchsverfahren kostenfrei einstellen. Sollten Sie Ihren Widerspruch aufrechterhalten wollen, bitte ich ebenfalls um Benachrichtigung bis zum 30. April 2019. In diesem Fall werde ich - wie bereits erläutert - Ihren Widerspruch zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Rechtsamt der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen weiterleiten. Sollte das Rechtsamt nach erneuter Prüfung des Sachverhalts Ihren Widerspruch für unbegründet halten, wird das Rechtsamt einen kostenpflichtigen Widerspruchsbescheid erlassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Hamburg, den 28.04.2019 Aktenzeichen: 620.016-2/2018-001 Frag den Staat, Anfragenr. 29632, Digitales Oberflächen…
An Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Details
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<< Anfragesteller:in >>
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Briefpost
Betreff
Datum
29. April 2019
An
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Status
Hamburg, den 28.04.2019 Aktenzeichen: 620.016-2/2018-001 Frag den Staat, Anfragenr. 29632, Digitales Oberflächenmodell Widerspruch gegen den Bescheid des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung nach § 13 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) Sehr ##### #####, Sie haben keine Gründe genannt, nach denen eine Ausnahme von der Veröffentlichungs- oder Informationspflicht nach dem HmbTG deutlich wird. Ihre Begründung, dass die Daten besser aufgelöst seien als vergleichbare Luftbilder, für welche es eine "20 cm-Regel" gibt, ist als Begründung für Ihre datenschutzrechtlichen Bedenken nachvollziehbar, schließt die Veröffentlichungs- oder Informationspflicht aber nicht aus. Andere Datensätze und Dokumente werden ja auch datenschutzrechtlich bewertet und dann geschwärzt oder gefiltert veröffentlicht, siehe tausende Verträge und Baugenehmigungen im Transparenzportal Hamburg oder auch die Daten des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem "ALKIS" (hier werden "ausgewählte Daten" bereitgestellt). Ich halte meinen Widerspruch daher aufrecht und bitte Sie zu beachten: a) Ich habe Sie auf § 4 HmbTG hingewiesen. § 4 SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN (1) Personenbezogene Daten sind bei der Veröffentlichung im Informationsregister unkenntlich zu machen. b) Ich habe Sie auf § 9 (3) HmbTG hingewiesen. § 9 EINSCHRÄNKUNGEN DER INFORMATIONSPFLICHT (3) Soweit und solange Teile von Informationen aufgrund der §§ 4 bis 7 weder veröffentlicht noch auf Antrag zugänglich gemacht werden dürfen, sind die anderen Teile zu veröffentlichen oder auf Antrag zugänglich zu machen. c) Damit ist deutlich, dass Daten, bei denen datenschutzrechtliche Belange einer Veröffentlichung im Weg stehen, entsprechend aufbereitet und dann zugänglich gemacht werden müssen. Sie haben mir weder in Ihrem Bescheid vom 22.10.2018 noch in Ihrer Stellungnahme vom 01.03.2019 dargelegt, warum dies nicht erforderlich oder möglich sein sollte. Es ist für mich also nicht nachvollziehbar, warum Sie diese Daten vollumfänglich vorenthalten. d) Der Aufwand, die vorliegenden Geodaten auf personenbezogene Daten hin zu durchsuchen, wäre selbstverständlich nicht angemessen. Gleiches gilt für eine semantische Trennung in schützenswerte und nicht-schützenswerte Teile. Diese Aspekte liegen ja nicht als explizite Informationen in den Daten vor, sondern ergeben sich aus der Gesamtheit der Punktdaten. Diese Regeln wären also im Bezug auf die spezielle Art dieser Geodaten entsprechend auszulegen. Ein häufig genutztes Mittel. um für Geodaten datenschutzrechtliche Auflagen sicherzustellen. ist eine Generalisierung. Da Sie die zu hohe räumliche Auflösung der Daten als Hindernis nennen, ist die schlichte Verringerung dieser eine naheliegende Lösung. Im Falle der vorliegenden Daten wäre dies durch ein einfaches Ausdünnen bzw. räumliches Filtern der Messpunkte auf die rechtmäßig maximale mögliche Auflösung sinnvoll zu bewerkstelligen. Ich habe dies in meiner Nachricht vom 02.12.2018 erläutert. Dies ist analog zu der Aufbereitung von niedriger aufgelösten Digitalen Orthophotos von 10 cm auf 20 cm oder 40 cm Bodenpixelauflösung, wie sie der LGV anbietet. Damit kann der Informationspflicht unter Beachtung des Datenschutzes mit einfachsten Mitteln genüge getan werden. Ich habe Ihnen am 02.12.2018 außerdem ausdrücklich meine Unterstützung bei der technischen Umsetzung einer Filterung angeboten. Ich habe sogar eine detaillierte, beispielhafte Anleitung auf Basis freier, einschlägig bekannter Software geschrieben, um zu zeigen, dass weder technischer noch zeitlicher Aufwand einer entsprechenden Behandlung der Daten entgegen stünde. Entsprechende Funktionen wären auch in anderer branchenüblicher (und meines Wissens nach beim LGV eingesetzer) Software wie FME oder ArcGIS Pro verfügbar. Auch dies wird in Ihrer Stellungnahme mit keiner Silbe erwähnt, so dass ich nicht nachvollziehen kann, welche technische Hindernisse dieser einfachen Filterung im Wege stehen. Ich habe im Anhang sowohl die Nachricht vom 02.12.2018 als auch weitere Möglichkeiten der Prozessierung angefügt. e) Ein Digitales Geländemodell (noch dazu in einer weitaus gröberen Auflösung von 1 Meter wie von Ihnen vorgeschlagen) ist keine Alternative zu einem Oberflächenmodell, da es nur die abgeleitete Geländeebene abbildet, also nicht wie ein Oberflächenmodell auch Vegetation, Gebäude und ähnliches. DOM-Daten sind in anderen Bundesländern (etwa Brandenburg, Saarland, Sachsen) längst auch für private Nutzer verfügbar. Teilweise, wie in NRW und Thüringen, sind sie frei verfügbar. f) Sollten Sie bisher nicht genannte Gründe für die Vorenthaltung der Daten haben, so bitte ich Sie mir diese mitzuteilen, damit ich die rigorose Verweigerung der Veröffentlichung bzw. Zugänglichmachung nachvollziehen kann. g) Ich bitte Sie nach der Weiterleitung an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen mir das dort entstandene Aktenzeichen mitzuteilen, so dass ich mich gegebenenfalls auch dort zum Fall äußern kann. h) Ich bitte Sie bei der Weiterleitung an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen die gesamte Korrespondenz (inklusive der Mails bzw. einfach dem Link zu https://fragdenstaat.de/anfrage/digital…) mit zu übergeben. Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen ##### ##### ---------------------------------------- Anhang: Nachricht vom 2. Dezember 2018 21:32 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Bestätigung des Eingangs meines Widerspruchs. Ich möchte Ihnen gerne Unterstützung bei der technischen Planung der "Schwärzung" der Daten anbieten, sollte dies erwünscht sein. Senden Sie mir gerne Informationen zu Datenformaten und bei Ihnen verfügbarer Software zu (ggf. auch vertraulich per Post) und ich werde mich bemühen angemessene Funktionen zu suchen. Möglichkeiten zum Ausdünnen bzw. räumlich begrenzten Filtern sollte es in jeder ein-schlägigen Software zur Prozessierung von Punktwolken geben. Als einfache alternative Empfehlung habe ich Ihnen hier einen möglichen Workflow auf Basis freier Software zusammengestellt: Eine Filterung lässt sich mit der einschlägig bekannten, freien Software CloudCompare durchführen: https://www.danielgm.net/cc/ Mit dem Parameter "-SS" lässt sich hier ein Subsampling-Algorithmus anstoßen; mit "SPATIAL" werden die Daten dann gemäß einer minimalen Distanz zwischen Punktpaaren gefiltert, siehe https://www.cloudcompare.org/doc/wiki/i… und https://www.cloudcompare.org/doc/wiki/i…. Hier als Beispiel mit einer Minimaldistanz von 20 cm (sofern die Daten in GK- oder UTM-Koordinaten vorliegen), was nach der von Ihnen angegebenen 20cm-Regel die datenschutzrechtlichen Belange befriedigen würde: $ CloudCompare -SILENT -LOG_FILE dateiname.log -AUTO_SAVE OFF \ -O -GLOBAL_SHIFT AUTO dateiname.xyz -SS SPATIAL 0.2 \ -C_EXPORT_FMT las -SAVE_CLOUDS Zur Validierung der "Schwärzung" bietet z.B. lasinfo (freie Software als Teil der LASTools, https://www.cs.unc.edu/~isenburg/lastoo…) die Anzeige statistischer Informationen. Hier ein Beispiel mit einem Datensatz, welcher von <0.5 m Punktnachbarschaften mit CloudCompares "-SS SPATIAL 0.5" so gefiltert wurde, dass Punkte mindestens 0.5 m auseinander liegen müssen: $ lasinfo -nh -nv -nmm -nr -cd ungefiltert.las ... point density: all returns 5.60 last only 5.52 (per square units) spacing: all returns 0.42 last only 0.43 (in units) ... $ lasinfo -nh -nv -nmm -nr -cd gefiltert.las ... point density: all returns 2.36 last only 2.31 (per square units) spacing: all returns 0.65 last only 0.66 (in units) ... Für die Bereitstellung des von mir erbetenen Datensatzes wäre ein "point spacing" von 0.2 anzustreben, um dem von Ihnen angegebenen Datenschutzrecht zu entsprechen. Um anschließend eine verlustfreie Kompression auf rund 10% der ursprünglichen Dateigröße zu erreichen und damit Speicherplatz und Datenvolumen zu schonen, bietet sich die Konvertierung in das LAZ-Format mit las2las an. Dies ist ebenfalls freie Software, verfügbar unter https://liblas.org/utilities/las2las.ht…. $ las2las -i dateiname.las -o dateiname.laz resultiert in 64 Megabyte für dateiname.las zu 6,2 Megabyte für dateiname.laz. Ich hoffe Sie mit diesen Informationen bei einer zeitnahen Bereitstellung unterstützen zu können. Mit freundlichen Grüßen ##### ##### ---------------------------------------- Anhang: Weitere Software mit entsprechender Funktionalität PDAL, die freie Point Data Abstraction Library, hat mit "filters.sample" eine mächtige Filterfunktion: https://pdal.io/stages/filters.sample.h… FUSION/LDV LIDAR des USDA Forest Service wäre eine weitere freie Software mit entsprechender Funktionalität: "FilterData" auf Seite 67 in http://forsys.cfr.washington.edu/Softwa… ArcGIS Pro mit der 3D Analyst Toolbox bietet "Thin Las": https://pro.arcgis.com/en/pro-app/tool-… FME bietet den "PointCloudSimplifier" an: https://docs.safe.com/fme/html/FME_Desk… GlobalMapper enthält "Lidar Thinning" im Lidar-Modul: https://www.bluemarblegeo.com/knowledge… LiDAR 360 hat ebenfalls eine "Subsampling" Funktion: http://greenvalleyintl.com/wp-content/l…
<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen beim LGV: 11.61/24/13-03 und 620.016-2/2018-001 Ihr Aktenzeichen im selben Fall in anderem Kontext: D…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Vermittlung bei HmbTG-Anfrage „Digitales Oberflächenmodell“beim LGV
Datum
9. Mai 2019
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Aktenzeichen beim LGV: 11.61/24/13-03 und 620.016-2/2018-001 Ihr Aktenzeichen im selben Fall in anderem Kontext: D32/1791/2018 Sehr geehrter Prof. Dr. Johannes Caspar, Hiermit wende ich mich nochmals an Sie, in Ihrer Funktion als Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, und bitte um Vermittlung. Vor einem Jahr hatte ich den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) um die Veröffentlichung bzw. Zugänglichmachung von bestimmten flächendeckenden Geodaten nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) gebeten. Dies wurde mit der Begründung abgewiesen, dass die Daten zu hoch aufgelöst seien. Dem habe ich erfolglos widersprochen. Meine sachlichen Argumente und rechtlichen Hinweise wurden im Ablehnungsbescheid ignoriert. Ich habe den Eindruck, dass der LGV das HmbTG nicht korrekt befolgt. Die im Gesetz formulierten Regeln zum Umgang mit datenschutzrechtlichen Belangen werden nicht berücksichtigt und damit das Bürgerrecht auf Transparenz eingeschränkt. Ich habe dies auch mit einer Vielzahl von Fachanwendern diskutiert und habe durchgehened Bestätigung erfahren. Daher bitte ich Sie hiermit diesen Fall zu begutachten und gegebenenfalls vermittelnd tätig zu werden. Sie finden sämtliche Korrespondenz zwischen dem LGV und mir auf https://fragdenstaat.de/anfrage/digit.... Im Folgenden eine detaillierte Zusammenfassung: Der LGV ist im Besitz von dreidimensionalen, georeferenzierten Punkt-Daten von Hamburg, welche die Oberfläche der Stadt (Gebäude, Bäume, Straßen) räumlich abbilden. Solche Daten werden auch Punktwolken oder Digitale Oberflächenmodelle genannt. Solche Daten werden üblicherweise durch Überfliegungen mit Laserscannern (vereinfacht ausgedrückt messen diese flächendeckend die Entfernungen vom Gerät selbst zu anderer Materie) oder durch die oft automatisierte photogrammetrische Auswertung von Luftbildern erzeugt. Entsprechende Daten werden sowohl von behördlicher Seite als auch von Privaten angeboten. Zum Beispiel gibt es in NRW und Thüringen diese Art von Daten als Open Data. Von der Existenz dieser Daten für Hamburg beim LGV hatte ich in einer Broschüre "Informationen und Produkte - 3D und Fernerkundung" (siehe Anhang d-informationen-3d-fernerkundung.pdf) erfahren, in welcher diese Daten begeistert und mit einem Screenshot beschrieben werden (auf Seite 7). Diese Broschüre ist anscheinend nicht mehr online, jedenfalls war es mir nicht möglich, sie auf den Seiten des LGV wieder zu finden. Auf https://www.hamburg.de/bsw/geodatendi... wird sie aber zumindest noch erwähnt. Die Broschüre war auf der Seite für "3D-Gebäudemodelle" https://www.hamburg.de/bsw/geodaten/7... verlinkt, dieser Link wurde kurz nach meiner initialen Anfrage (9. Mai 2018) entfernt. Dies lässt sich in archivierten Kopien der Seite im Internet Archive nachvollziehen: Mai 2018: http://web.archive.org/web/2018050317... Juni 2018: http://web.archive.org/web/2018060411... • Am 9. Mai 2018 stellte ich meine initiale Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/digit... • Am 8. Juli 2018 konkretisierte ich Sie zu einem Antrag auf Zugang nach Abschnitt 2 (§11 bis §13) des HmbTG: https://fragdenstaat.de/anfrage/digit... • Am 30. Juli 2018 meldete der LGV Bedarf für ein intensive Prüfung an: https://fragdenstaat.de/anfrage/digit... • Am 30. September 2018 erinnerte ich den LGV an den Fall: https://fragdenstaat.de/anfrage/digit... Es erfolgte keine Reaktion. • Am 9. Oktober 2018 bat ich Sie um Vermittlung: https://fragdenstaat.de/anfrage/digit... Dankenswerterweise kamen Sie dieser Bitte umgehend nach und wiesen den LGV auf die Fristen hin (Ihr Aktenzeichen D32/1791/2018). • Am 22. Oktober 2018 erhielt ich einen negativen Bescheid des LGV: https://fragdenstaat.de/anfrage/digit... Der LGV verweigert die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung der Daten vollumfänglich und stützt sich auf dabei auf eine mit Ihnen getroffene Abmachung aus dem Jahre 2012, nach welcher Luftbilder aus Datenschutzgründen nicht mit einer Bodenpixelauflösung von besser als 20 cm an Private abgegeben werden sollen. Dieser (meines Erachtens durchaus diskussionswürdige) Beschluss mag hier anwendbar sein und die Bemühungen des LGV datenschutzrechtliche Belange zu schützen sind sehr zu begrüßen, aber ich kann in keinster Weise nachvollziehen, warum die Daten danach komplett zurückzuhalten sein sollten. Bei einem Digitalen Oberflächenmodell ist die Auflösung nicht ganz so einfach zu definieren wie bei Luftbildern, da sich die Punkte technisch bedingt weniger gleichmäßig im Raum verteilen. Üblicherweise wird hier der mittlere Punktabstand (wie groß sind die Abstände zwischen einzelnen Messpunkten) oder die mittlere Punktedichte (wie viele Punkte befinden sich in einer bestimmten Fläche) als Maß für die Auflösung genutzt. Ein Digitales Oberflächenmodell mit einem mittleren Punktabstand von 20 cm wäre vergleichbar mit einem Luftbild, in welchem ein Pixel jeweils 20 cm der Erdoberfläche abbildet. Sollte der Beschluss hier gelten, dann wären die Daten entsprechend datenschutzkonform zu filtern. Dies wäre etwa durch ein einfaches "Ausdünnen" der Punkte bis zum Erreichen der gewünschten Auflösung zu bewerkstelligen. Dies ist durchaus damit vergleichbar bestimmte Spalten aus einer Tabelle zu entfernen oder persönliche Daten in einem Dokument zu schwärzen. Einschlägige Software zur Arbeit mit dieser Art von Daten bietet entsprechende, einfache zu nutzende Optionen an. • Am 21. November 2018 widersprach ich dem Bescheid: https://fragdenstaat.de/anfrage/digit... Dabei wies ich den LGV mit expliziten Zitaten aus dem HmbTG darauf hin, dass nach diesem eine Unkenntlichmachung zu schützender Informationen möglich ist und sonst "die nicht betroffenen Teile der Information zugänglich zu machen" sind. Dies wurde ignoriert. • Um etwaige Bedenken bezüglich der Komplexität einer räumliche Filterung der Daten aus dem Weg zu räumen, zeigte ich am 02.12.2018 anhand freier, ohne Einschränkungen nutzbarer Software auf, wie diese mit geringem Aufwand möglich ist. Ein solches Vorgehen ist weder aussergewöhnlich noch aufwendig und einem Resampling bzw. Verkleinern bei digitalen Bildern ähnlich. Auch dies wurde ignoriert. https://fragdenstaat.de/anfrage/digit... • Am 1. März 2019 wurde mein Widerspruch mit derselben Begründung wie vorher abgelehnt: https://fragdenstaat.de/anfrage/digit... Mir wurde nahe gelegt meinen Widerspruch zurückzuziehen. • Am 29. April 2019 bekräftigte ich meinen Widerspruch und legte erneut detailliert meine Gründe dar: https://fragdenstaat.de/anfrage/digit... Nach Aussage des LGV wird dieser Fall nun an die übergeordnete Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen weitergegeben. Ich kann nicht nachvollziehen, wieso der LGV jegliche Zugänglichmachung der Daten vollumfänglich ablehnt. Verträge, Baugenehmigungen und ähnliche, direkt personenbezogene, aber eben vom Transparenzgesetz betroffene Informationen werden ja auch schlicht und einfach geschwärzt und danach veröffentlicht. Andere, "daten-artigere" Informationen wie Tabellen oder Geodaten wie das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) werden gefiltert oder in Auszügen veröffentlicht. Informationsfreiheitsgesetze wie das Hamburgische Transparenzgesetz sehen diese Fälle ja explizit vor und fordern dann entsprechende Unkenntlichmachungen oder eine Bereitstellung der nicht-betroffenen Teile. Auf meine entsprechenden Einwände und Hinweise wurde seitens des LGV überhaupt nicht eingegangen. Ich hoffe, dass wir zu einen nachvollziehbaren Konsens im Sinne des HmbTG kommen, welcher die Rechte und Interessen im Bezug auf Transparenz und Datenschutz angemessen abwägt. Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach Art. 13 DSGVO sind wir verpflichtet, Sie über d…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
[Mail] AW: Vermittlung bei HmbTG-Anfrage „Digitales Oberflächenmodell“beim LGV
Datum
10. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach Art. 13 DSGVO sind wir verpflichtet, Sie über die Art der Verarbeitung der erhobenen Daten zu informieren. Bitte nehmen Sie dazu das angehängte Informationsblatt zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe leider noch keine Antwort auf meine Nachricht von vor 6 Wochen von Ihnen er…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Re: Vermittlung bei HmbTG-Anfrage „Digitales Oberflächenmodell“beim LGV
Datum
22. Juni 2019
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe leider noch keine Antwort auf meine Nachricht von vor 6 Wochen von Ihnen erhalten und würde mich sehr über einen kurzen Statusbericht freuen. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Aktenzeichen: 620.016-2/2018-001 Vor nunmehr 8 Wochen habe ich Ihnen detailliert me…
An Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Digitales Oberflächenmodell [#29632]
Datum
24. Juni 2019 22:32
An
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Aktenzeichen: 620.016-2/2018-001 Vor nunmehr 8 Wochen habe ich Ihnen detailliert meine Begründung für die Aufrechterhaltung meines Widerspruchs dargelegt. Seitdem habe ich keinerlei Informationen oder Rückfragen von Ihnen erhalten. Unter anderem habe ich darum gebeten, bei der Weiterleitung des Falls an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen mir das dort entstandene Aktenzeichen mitzuteilen. Diese Bitte möchte ich hiermit erneut bekräftigen. Ist der Fall denn mittlerweile entsprechend eskaliert worden? Ich möchte Sie darauf hinweisen (falls dies nicht bereits bekannt ist), dass ich auch den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erneut in dieser Sache eingeschaltet und um Vermittlung gebeten habe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29632 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Sehr geehrteAntragsteller/in ihr Fall ist an das Rechtsamt der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen weitergelei…
Von
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Digitales Oberflächenmodell [#29632]
Datum
25. Juni 2019 10:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ihr Fall ist an das Rechtsamt der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen weitergeleitet worden. Aufgrund hohen Arbeitsaufkommens und der beginnenden Ferien- und Urlaubszeit werden Sie voraussichtlich erst Ende Juli eine Antwort bekommen. Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
[MAIL] Ihre Eingabe beim HmbBfDI (G1791/2018) Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mails vom 9.5. u…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
[MAIL] Ihre Eingabe beim HmbBfDI (G1791/2018)
Datum
2. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mails vom 9.5. und 24.6.2019. Aufgrund kurzzeitiger Arbeitsspitzen schaffe ich es leider erst jetzt darauf zurückzukommen. Sie werfen mit Ihrer Eingabe interessante Fragen auf, mit denen Sie sich rechtlich bereits intensiv auseinandergesetzt haben, sodass ich Ihnen im Folgenden vermutlich nichts Neues mitteilen werde. Bei Geodaten handelt es sich um Sachdaten, die einen Personenbezug aufweisen können, wenn Sie Angaben über sachliche Verhältnisse einer Person enthalten. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn sich das Geodatum durch einen Einblick in das Grundbuch personenbeziehbar machen lässt. Im Hinblick auf personenbezogene Daten gilt der Grundsatz des § 4 Abs. 1 Satz 1 HmbTG, dass diese vor einer Veröffentlichung unkenntlich zu machen sind. Sollten die Daten wegen Ihrer hohen Auflösung einen Personenbezug aufweisen, ist daher zu klären, ob eine Veränderung der Auflösung eine Unkenntlichmachung im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 HmbTG darstellt. Im Folgenden ist zu klären, welche Auflösung einen Personenbezug im oben genannten Sinne ausschließen würde. Es trifft zu, dass der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mit dem LGV bezüglich der Frage der Personenbeziehbarkeit von Luftbildern im Dialog stand. Insofern ist zu prüfen, inwieweit sich die für Luftbilder geltenden Grundsätze auf das Digitale Oberflächenmanagement übertragen lassen. Um dies beurteilen zu können, bedarf es einer Rücksprache mit dem in unserem Hause zuständigen Techniker. Ich muss Sie daher zunächst um Geduld bitten. Ihr Widerspruch wurde zur weiteren Bearbeitung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen weitergeleitet und soll voraussichtlich Ende Juli beschieden werden. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit verfügt gegenüber informationspflichtigen Stellen für den Bereich des HmbTG über keinerlei Anweisungsrechte und kann daher auf die Bescheidung durch eine informationspflichtige Stelle nicht einwirken. Sollten Sie dennoch wünschen, dass unsere Stellungnahme bei der Bescheidung Ihres Widerspruchs Berücksichtigung finden kann, könnte ich die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen mit der Bescheidung Ihres Widerspruchs bis zu unserer Stellungnahme abzuwarten. Ich bitte Sie daher um kurze Rückmeldung, ob Sie mit diesem Vorgehen einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Eingabe beim HmbBfDI (G1791/2018) [#29632] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre ausführlich…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Eingabe beim HmbBfDI (G1791/2018) [#29632]
Datum
5. Juli 2019 09:49
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ja, ich würde mich sehr freuen, wenn Sie die BSW bitten könnten auf Ihre Stellungnahme zu warten. Dies würde dem Verfahren bestimmt sehr gut tun. Danke! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29632 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Eingabe beim HmbBfDI (G1791/2018) [#29632] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Bemühungen.…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Eingabe beim HmbBfDI (G1791/2018) [#29632]
Datum
11. September 2019 20:32
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Bemühungen. Ich würde mich sehr über einen kurzen Statusbericht freuen. Was ist in den letzten 2 Monaten geschehen und wo steht das Verfahren im Moment? Vielen Dank im Voraus und viele freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29632 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
AW: [EXTERN]-AW: Ihre Eingabe beim HmbBfDI (G1791/2018) [#29632] Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dan…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Ihre Eingabe beim HmbBfDI (G1791/2018) [#29632]
Datum
13. September 2019 10:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mir liegt zu den in Ihrer Eingabe aufgeworfenen Fragen zwischenzeitlich eine technische Einschätzung vor. Der Entwurf einer Stellungnahme muss aktuell noch mit unserer Hausleitung abgestimmt werden. Können Sie mich hierzu vielleicht einmal kurz anrufen? Meine Kontaktdaten finden Sie unten in der Signatur. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [EXTERN]-AW: Ihre Eingabe beim HmbBfDI (G1791/2018) [#29632] Sehr geehrteAntragsteller/in gerne! Ich melde mi…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Ihre Eingabe beim HmbBfDI (G1791/2018) [#29632]
Datum
17. September 2019 09:24
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne! Ich melde mich am Donnerstag gegen 10 Uhr bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29632 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-AW: Ihre Eingabe beim HmbBfDI (G1791/2018) [#29632] Sehr geehrteAntragsteller/in sehr ge…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-AW: Ihre Eingabe beim HmbBfDI (G1791/2018) [#29632]
Datum
18. September 2019 10:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr gerne. Ich habe es mir in meinem Kalender notiert. Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
AW: [EXTERN]-AW: Ihre Eingabe beim HmbBfDI (G1791/2018) [#29632] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben sich mit E…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Ihre Eingabe beim HmbBfDI (G1791/2018) [#29632]
Datum
23. September 2019 16:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben sich mit E-Mail vom 9.5.2019 an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) gewandt. Sie haben beim Landesbetrieb für Geoinformationen und Vermessung (LGV) am 9.5.2018 einen Antrag auf Zugang zum Digitalen Oberflächenmodell beantragt. Dieser wurde vom LGV mit Bescheid vom 18.10.2018 abgelehnt. Zur Begründung gab der LGV an, dass beim Digitalen Oberflächenmodell aufgrund der hohen Punktdichte der Laserscandaten datenschutzrechtliche Belange betroffen seien. Dabei verwies der LGV auf einen Dialog mit dem HmbBfDI zu digitalen Luftbildern, nach dem von einem Personenbezug auszugehen ist, wenn ein Pixel eine Bodenfläche von 20 cm x 20 cm oder weniger darstellt und weitere Umstände hinzutreten. Sie sind der Auffassung, dass das von Ihnen begehrte Oberflächenmodell zu veröffentlichen oder auf Antrag zugänglich zu machen ist. Eine möglicherweise bestehende Personenbeziehbarkeit ließe sich durch ein Ausdünnen der Punkte auf eine niedrigere Auflösung bewerkstelligen. Nach § 1 Abs. 2 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) hat jede Person nach Maßgabe des HmbTG Anspruch auf unverzüglichen Zugang zu allen Informationen auskunftspflichtiger Stellen sowie auf Veröffentlichung der in § 3 Abs. 1 HmbTG genannten Informationen. Beim Digitalen Oberflächenmodell handelt es sich um Daten mit direktem oder indirektem Bezug zu einem bestimmten Standort oder geografischen Gebiet (vgl. § 3 Abs. 1 Geodatenzugangsgesetz) und damit um einen veröffentlichungspflichtigen Gegenstand im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 9 HmbTG. Das Digitale Oberflächenmodell ist daher vorbehaltlich der §§ 4 bis 7 und 9 HmbTG zu veröffentlichen, § 3 Abs. 1 HmbTG a.A.. Der LGV hat hinsichtlich einer Veröffentlichung des Digitalen Oberflächenmodells darauf verwiesen, dass aufgrund der hohen Punktdichte der Laserscandaten datenschutzrechtliche Belange betroffen seien. Bei Geodaten handelt es sich um sog. Sachdaten, die nicht per se einen Personenbezug aufweisen müssen. Insofern ist entscheidend, ob sich mit den Geodaten ein Bezug zu dem jeweiligen Eigentümer des Grundstücks herstellen lässt, vgl. Art. 4 Nr. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dies lässt sich wegen der bestehenden Georeferenzierung dieser Daten einfacher bewerkstelligen als etwa bei „analogen“ Luftbildern. Bei entsprechend hoher Auflösung ließen sich etwa Schlüsse darauf ziehen, wie eine bestimmte identifizierbare Person ein Grundstück nutzt, über wieviele PKWs diese Person verfügt, ob sie einen Swimming Pool besitzt oder ähnliches. Anderes kann dann gelten, wenn derartige Aufnahmen über eine Auflösung verfügen, die keinerlei Schlüsse auf mögliche Grundstückseigentümer oder solche Personen enthalten, die sich auf einem Grundstück aufhalten. Nach Auffassung des HmbBfDI kann bei Luftbildaufnahmen mit einer Bodenauflösung von 20 cm und höher grundsätzlich gewährleistet sein, dass kein Personenbezug vorliegt. Hierzu stand der HmbBfDI mit dem LGV in einem intensiven Austausch (vgl. näher: Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, 23. Tätigkeitsbericht Datenschutz 2010/2011, S. 104 ff., abrufbar unter: https://datenschutz-hamburg.de/assets...). Es nichts dafür ersichtlich, dass sich die zu einer Personenbeziehbarkeit von Luftbildern mit dem LGV entwickelten Grundsätze nicht auf das Digitale Oberflächenmodell übertragen ließen. Durch eine Reduzierung der Auflösung dahin, dass lediglich alle 20 cm ein Datenpunkt den ursprünglichen Rohdatensatz repräsentiert, dürfte sich eine möglicherweise bestehende Personenbeziehbarkeit auflösen lassen. Eine andere Frage ist, ob der LGV zu einer solchen Reduzierung der Auflösung der Daten verpflichtet ist, die ihm nach eigenen Angaben lediglich in einer weitaus höheren Auflösung vorliegen. Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 HmbTG sind personenbezogene Daten vor einer Veröffentlichung im Informationsregister unkenntlich zu machen. Dies geschieht im Falle von Textdokumenten etwa durch Schwärzung der jeweiligen Inhalte eines Dokuments. Im Falle von Luftbildaufnahmen oder des Digitalen Oberflächenmodells dürfte jedoch auch dann von einer Unkenntlichmachung auszugehen sein, wenn die veröffentlichungspflichtige Stelle die Auflösung der ihr vorliegenden Daten auf das erforderliche Maß reduziert. Die Gesetzesbegründung enthält insofern keine genaueren Ausführungen dazu, was unter dem Begriff der Unkenntlichmachung zu verstehen ist. Sie enthält jedoch auch keinerlei Beschränkungen dahin, dass man hierunter lediglich eine Schwärzung von Textdokumenten verstehen könnte. Der Wortlaut der Vorschrift ist offen und umfasst neben einer Schwärzung von Textdokumenten auch andere Fälle einer Anonymisierung. Auch der technische Aufwand einer Reduzierung der Auflösung des vorliegenden Materials dürfte mit dem einer Schwärzung eines Textdokuments vergleichbar sein. Vielmehr kann eine solche Reduzierung der Auflösung in gängigen Geoinformationssystemen durch geringen Aufwand und sogar weitestgehend automatisiert erfolgen. Zwar bezieht sich das HmbTG nur auf solche Informationen, die bei einer informationspflichtigen Stelle vorhanden sind, d.h. die informationspflichtige Stelle ist nicht zur Herstellung einer Information verpflichtet. Ich kann in einer Reduzierung der Auflösung jedoch nicht die Herstellung einer neuen Information erblicken. Auch im Falle der Schwärzung eines Vertrags im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 4 HmbTG wird von diesem letztlich eine neue digitale, allerdings geschwärzte Version erstellt. Durch eine Reduzierung der Auflösung dürfte das Digitale Oberflächenmodell letztlich auch keine neuen Inhalte erhalten, vielmehr werden die Inhalte durch eine Art „Ausdünnung“ reduziert. Schließlich ist die Erstellung einer neuen Information von ihrer Aufbereitung zu unterscheiden, die von einer informationspflichtigen Stelle sehr wohl geschuldet sein kann (vgl. Schoch, IFG, 2. Aufl., § 1, Rn. 40; Maatsch/Schnabel, Das Hamburgische Transparenzgesetz, 2015, § 1 Rn. 5). Rechtsprechung zu dieser Thematik besteht jedoch, soweit ersichtlich, nicht. Einer Veröffentlichung der Information können jedoch spezialgesetzliche Vorschriften entgegenstehen, vgl. § 9 Abs. 1 HmbTG. Derartige Vorschriften können im Falle von Geodaten insbesondere im Hamburgischen Vermessungsgesetz (HmbVermG) und Geodateninfrastrukturgesetz (HmbDIG) enthalten sein (vgl. Bü-Drs. 20/4466, S. 15). Der LGV hat mir auf Nachfrage hin hierzu mitgeteilt, dass es sich bei dem Digitalen Oberflächenmodell um Fernerkundungsergebnisse im Sinne des HmbVermG handele. Für Fernerkundungsergebnisse trifft § 10 Abs. 3 HmbVermG eine besondere Regelung. Danach dürfen diese an jedermann übermittelt werden, soweit öffentliche und private Belange nicht entgegenstehen. Insofern hätte der LGV wohl prüfen müssen, „ob der Veröffentlichung außer dem transparenzgesetzlich geschützten privaten und öffentlichen Belangen weitere, durch das Geodatenfachrecht geschützte Belange entgegenstehen“ (Maatsch, in: DUD 2014, 192, S. 195). Jedenfalls private Belange dürften bei entsprechender Reduzierung der Auflösung einer Veröffentlichung nicht entgegenstehen (vgl. Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, 23. Tätigkeitsbericht Datenschutz 2010/2011, S. 104 ff., abrufbar unter: https://datenschutz-hamburg.de/assets...). Andere spezialgesetzliche Regelungen, die einer Veröffentlichung entgegenstehen könnten, sind für mich nicht ersichtlich und wurden auch vom LGV nicht vorgetragen. Mit Ihrer Eingabe werfen Sie viele interessante Fragen zur Veröffentlichungspflicht von Geodaten auf, zu denen jedoch noch keine Rechtsprechung existiert. Ich halte, eine Veröffentlichungspflicht bzgl. des Digitalen Oberflächenmodells auf Grundlage des oben Gesagten jedoch nicht für ausgeschlossen. Ihrer Anfrage auf FragdenStaat.de kann ich entnehmen, dass Sie Ihren Antrag jedoch ursprünglich lediglich auf eine Auskunft gerichtet haben. Im Falle eine Auskunft an Sie, die von einer Veröffentlichung im Transparenzregister zu unterscheiden ist, hätte der LGV zudem prüfen müssen, ob ein Zugang zu den im Digitalen Oberflächenmodell enthaltenen personenbezogenen Daten, d.h. ein Zugang zu dem Digitalen Oberflächenmodell in hoher Auflösung, nach § 4 Abs. 3 HmbTG in Betracht käme, etwa auf Grundlage einer Einwilligung (§ 4 Abs. 3 Nr. 3 HmbTG) oder einer Abwägung (§ 4 Abs. 3 Nr. 4 HmbTG). Soweit ersichtlich hat der LGV auch dies nicht geprüft. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) wird sich bei Bescheidung Ihres Widerspruchs mit den oben angeführten Argumenten auseinandersetzen müssen. Die BSW und der LGV erhalten eine Kopie dieser Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in der Fall liegt nun seit fast einem Jahr bei der BSW, die Stellungnahme des HmbBfDI g…
An Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Digitales Oberflächenmodell [#29632]
Datum
4. Juni 2020 21:33
An
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in der Fall liegt nun seit fast einem Jahr bei der BSW, die Stellungnahme des HmbBfDI gut ein dreiviertel Jahr. Bitte teilen Sie mir den aktuellen Stand in dieser Sache mit. Ideal wäre auch ein direkter Kontakt zur Sachbearbeitung in der BSW oder zumindest das dortige Aktenzeichen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29632 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/29632
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vor fast einem Jahr schickten Sie eine Stellungnahme zu diesem Fall an die BSW. Leid…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Digitales Oberflächenmodell [#29632]
Datum
30. August 2020 21:34
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vor fast einem Jahr schickten Sie eine Stellungnahme zu diesem Fall an die BSW. Leider habe ich seitdem weder von der BSW noch vom LGV je etwas gehört. Auf die Bitte an den LGV mir den Stand mitzuteilen kam in 12 Wochen ebenfalls keine Reaktion. Können Sie mir Informationen zum Stand mitteilen oder falls bekannt z. B. ein Aktenzeichen bei der BSW zukommen lassen, damit ich dort direkt anfragen kann (<<E-Mail-Adresse>>)? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29632 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/29632/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Im Nachgang zu unserer Stellungnahme kam es…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]-AW: Digitales Oberflächenmodell [#29632]
Datum
31. August 2020 11:34
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Im Nachgang zu unserer Stellungnahme kam es noch zu einem Termin mit dem LGV, in dem auch die Veröffentlichung des Digitalen Oberflächenmodells Gegenstand war. Konkrete Ergebnisse gab es in diesem Termin allerdings nicht. Nach meiner Kenntnis lief zum Zeitpunkt der Stellungnahme des HmbBfDI noch ein Widerspruchsverfahren, das sie durch Erhebung eines Widerspruchs eingelegt haben. Das Aktenzeichen der BSW hierzu liegt mir nicht vor. Darüber ob das Widerspruchsverfahren durch die BSW im vergangenen oder diesem Jahr beschieden wurde, müssten Sie als Widerspruchsführer in Kenntnis sein. Für die Stellungnahme des HmbBfDI hatte die BSW das Verfahren im vergangenen Jahr ruhen lassen. Sollte Ihr Widerspruch noch nicht beschieden worden sein, haben Sie die Möglichkeit auf Veröffentlichung der Informationen beim Verwaltungsgericht Hamburg zu klagen, da die Voraussetzungen einer sog. Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO) vorliegen dürften. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Telefonat [Leider hat FragDenStaat keine Möglichkeit den Inhalt eines Telefonats anzugeben, ich missbrauche dafür …
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Via
Telefonanruf
Betreff
Telefonat
Datum
16. Oktober 2020 12:16
Status
[Leider hat FragDenStaat keine Möglichkeit den Inhalt eines Telefonats anzugeben, ich missbrauche dafür hier einfach einmal die "Post-Antwort"-Funktion.] Auf eine telefonische Rückfrage beim Rechtsamt der BSW wurde mir mitgeteilt, dass aufgrund der Überbelastung durch Corona etc. der Fall noch nicht angemessen beurteilt werden konnte und dementsprechend noch offen ist. Spätestens im Frühjahr 2021 wird es aber soweit sein.