Digitalisierung der Gemeindeverwaltung

Wie viel Prozent der Prozesse der Gemeinde laufen völlig digital und zeitgemäß? Mit "völlig digital" meine ich nicht das einscannen von eines Briefes und Speicherung als PDF-Datei, sondern ein Prozess, für den kein Blatt Papier gedruckt wird.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. August 2019
  • Frist
    14. September 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viel Prozent …
An Verbandsgemeinde Rhein-Mosel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Digitalisierung der Gemeindeverwaltung [#163575]
Datum
12. August 2019 11:51
An
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel Prozent der Prozesse der Gemeinde laufen völlig digital und zeitgemäß? Mit "völlig digital" meine ich nicht das einscannen von eines Briefes und Speicherung als PDF-Datei, sondern ein Prozess, für den kein Blatt Papier gedruckt wird.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel laufen bereits heute Prozesse in versc…
Von
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
Betreff
AW: Digitalisierung der Gemeindeverwaltung [#163575]
Datum
14. August 2019 12:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel laufen bereits heute Prozesse in verschiedenen Bereichen der Verwaltung völlig digital ab (z.B. ist die Bearbeitung von Rechnungen vollständig papierlos möglich). Der Anteil dieser Prozesse wird sich in den nächsten Jahren sicherlich weiter erhöhen. Eine Statistik, aus der ein prozentualer Anteil entnommen werden könnte, existiert jedoch nicht. Mit freundlichen Grüßen