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Digitalisierung der Schulen in Stankt Augustin - Verträge mit Netcologne
- Anfrage an:
- Kommunalverwaltung Sankt Augustin
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage muss klassifiziert werden
- Zusammenfassung der Anfrage
Verträge mit den Providern und Serviceerbringern die die Internetanbindungen und die vor Ort Serviceleistungen für die Digitalisierung der Schulen in Sankt Augustin erbringen.
Korrespondenz
-
Heute – 11.12.2019
-
Frist – 28.12.2019
- 23. Nov 2019
- 30. Nov
- 07. Dez
- 14. Dez
- 28. Dez 2019
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Digitalisierung der Schulen in Stankt Augustin - Verträge mit Netcologne [#170869]
- Datum
- 23. November 2019 08:30
- An
- Kommunalverwaltung Sankt Augustin
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verträge mit den Providern und Serviceerbringern die die Internetanbindungen und die vor Ort Serviceleistungen für die Digitalisierung der Schulen in Sankt Augustin erbringen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 170869
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/anfrage/170869/…
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
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Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller/in >>
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- Von
- Kommunalverwaltung Sankt Augustin
- Betreff
- Digitalisierung der Schulen in Stankt Augustin - Verträge mit Netcologne [#170869]
- Datum
- 25. November 2019 08:54
- Status
- Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in
Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW wurde zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet. Ich werde Ihr Auskunftsersuchen prüfen und kurzfristig auf Sie zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
- Von
- Kommunalverwaltung Sankt Augustin
- Betreff
- Digitalisierung der Schulen in Sankt Augustin
- Datum
- 2. Dezember 2019 14:26
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in
soeben stelle ich fest, dass Sie meine Antwortmail aus der letzten Woche leider nicht erreichen konnte. Das tut mir leid. Darin hatte ich Ihnen für heute einen Termin zur Akteneinsicht angeboten. Nach Rücksprache mit dem Rechtsdienst, gewähre ich gerne Akteneinsicht zu dem von Ihnen angefragten Themenkomplex zur Digitalisierung an Sankt Augustiner Schulen. Als Termin biete ich Ihnen nun Montag, den 09.12.2019 um 17.00 Uhr an, in den Räumen des FD Schule und Bildungsplanung, Rathausallee 10 (TechnoPark), Zimmer 513 (5. Etage). Sollte dieser Termin für sie nicht günstig sein, können Sie sich gerne rückmelden zwecks alternativer Vereinbarung.
Mit freundlichen Grüßen
- Von
- Kommunalverwaltung Sankt Augustin
- Betreff
- Schulausschuss am 07.11.2019 - Auszahlung des Sitzungsgeldes
- Datum
- 2. Dezember 2019 18:14
Sehr [geschwärzt],
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
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- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Digitalisierung der Schulen in Stankt Augustin - Verträge mit Netcologne [#170869]
- Datum
- 2. Dezember 2019 20:13
- An
- Kommunalverwaltung Sankt Augustin
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in
gerne würde ich die Gelegenheit zu Akteneinsicht wahrnehmen, leider bin ich am kommenden Montag zu dieser Zeit bereits gebunden.
Wäre es möglich den Termin am 10.12. wahrzunehmen?
Viele Grüße
Antragsteller/in Antragsteller/in
...
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 170869
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/a/170869
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-beho…
- Von
- Kommunalverwaltung Sankt Augustin
- Betreff
- AW: Digitalisierung der Schulen in Stankt Augustin - Verträge mit Netcologne [#170869]
- Datum
- 3. Dezember 2019 08:29
Guten Morgen Herr Antragsteller/in,
als Alternative schlage ich den 16.12.2019 um 17.00 Uhr vor. Am 10.12.2019 befinden sich Frau Kelnhofer und ich auf einer ganztägigen Veranstaltung.
Hoffe, der Montag übernächster Woche ist eine Möglichkeit.
Mit besten Grüßen