Digitalisierung der Verwaltung - Auswirkungen auf die Informationsfreiheit und Transparenz in Thüringen

Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Thüringen ist mit dem Landesprogramm "Offene Geodaten" und den Offenen Umweltdaten der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie ja schon einen beachtlichen Schritt Richtung digitaler Zukunft gegangen. Dies begrüsse ich ausdrücklich. Dennoch bleiben an anderen Stellen noch viele Fragen offen.

In einer einfachen IFG-Umfrage auf FragDenStaat haben wir viele Thüringer Städte und Ministerien dazu befragt wie und in welchem Umfang IFG-Anfragen in den letzten 5 Jahren gestellt wurden und zu welchem Themenkreis die Anfragen zuzuordnen wären. Leider war meist zu lesen, dass keinerlei Daten hierzu vorliegen würden. Dieser Umstand ist natürlich weder im Sinne der Informationsfreiheit, noch im Sinne eines effizienten Umgangs mit Steuermitteln weiter hinnehmbar.

Senden Sie mir deshalb bitte Folgendes zu:

1. Gibt es von Seiten der Landesregierung oder dem Finanzministerium eine Handlungsempfehlung an Ministerien und Kommunen zum Umgang mit IFG-Anfragen? Insbesondere um doppelte Anfragen zu erkennen und effizient zu beantworten?

2. Wie werden in Ihrem Ministerium die Mitarbeiter im Umgang mit IFG-Anfragen und dem zukünftigen Transparenzgesetz geschult?

3. Welche strategischen Ansätze, Vorhaben und Projekte zur Verbesserung der Informationsfreiheit und der staatlichen Transparenz fördert das Finanzministerium im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltung und des E-Governments bereits? Welches Budget ist hierfür vorgesehen? Welche Ausgleichzahlungen gibt es für Kommunen, die hier bereits aus eigenem Antrieb vorangehen?

4. Welche ressortübergreifende Projekte zur Digitalisierung der Verwaltung, der Informationsfreiheit und der Transparenz gibt es zusammen mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft? Welche zusammen mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft? Welche zusammen mit dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz?

5. Welche Angebote (Beratung, Software, Schnittstellen, ...) des Thüringer Landesrechenzentrums gibt es, welche die tägliche Arbeit der Kommunen mit IFG-Anfragen und der allgemeinen staatlichen Transparenz erleichtern?

6. Plant die Landesregierung oder das Finanzministerium im Zuge der Verabschiedung des Thüringer Transparenzgesetzes ein "Landesprogramm Informationsfreiheit und Transparenz" um Landesbehörden und Kommunen hierbei zu unterstützen?

7. Gibt es Förderprogramme für folgende bürgerschaftliche Anliegen:

7.1. Vorhaben zum effizienten Umgang mit IFG-Anfragen, d.h. internes Archivieren und öffentliches Publizieren von (anonymisierten) IFG-Anfragen (so wie es FragDenStaat vorlebt?)

7.2. Zusätzliche (OpenData-)Schnittstellen für Ratsinformationssysteme, Dokumentenmanagementsysteme, ERP-Systeme, e-Akten-Systeme, Thüringer
Kabinettinformationssystem (ThürKIS) oder andere IT-Neuanschaffungen bzw. Erweiterungen?

7.3. Kommunale Projekte um Verwaltungsdaten in Sinne der BürgerInnen besser verständlicher zu präsentieren (z.B. Offene Haushalte).

7.4. Unterstützung um kommunale Daten im Rahmen des angesprochenen Landesprogrammes "Offene Geodaten" oder über die TLUG zu publizieren.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2018
  • Frist
    17. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Thüringen ist mit dem Landesprogramm "O…
An Thüringer Finanzministerium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Digitalisierung der Verwaltung - Auswirkungen auf die Informationsfreiheit und Transparenz in Thüringen [#30850]
Datum
15. Juni 2018 21:25
An
Thüringer Finanzministerium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Thüringen ist mit dem Landesprogramm "Offene Geodaten" und den Offenen Umweltdaten der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie ja schon einen beachtlichen Schritt Richtung digitaler Zukunft gegangen. Dies begrüsse ich ausdrücklich. Dennoch bleiben an anderen Stellen noch viele Fragen offen. In einer einfachen IFG-Umfrage auf FragDenStaat haben wir viele Thüringer Städte und Ministerien dazu befragt wie und in welchem Umfang IFG-Anfragen in den letzten 5 Jahren gestellt wurden und zu welchem Themenkreis die Anfragen zuzuordnen wären. Leider war meist zu lesen, dass keinerlei Daten hierzu vorliegen würden. Dieser Umstand ist natürlich weder im Sinne der Informationsfreiheit, noch im Sinne eines effizienten Umgangs mit Steuermitteln weiter hinnehmbar. Senden Sie mir deshalb bitte Folgendes zu: 1. Gibt es von Seiten der Landesregierung oder dem Finanzministerium eine Handlungsempfehlung an Ministerien und Kommunen zum Umgang mit IFG-Anfragen? Insbesondere um doppelte Anfragen zu erkennen und effizient zu beantworten? 2. Wie werden in Ihrem Ministerium die Mitarbeiter im Umgang mit IFG-Anfragen und dem zukünftigen Transparenzgesetz geschult? 3. Welche strategischen Ansätze, Vorhaben und Projekte zur Verbesserung der Informationsfreiheit und der staatlichen Transparenz fördert das Finanzministerium im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltung und des E-Governments bereits? Welches Budget ist hierfür vorgesehen? Welche Ausgleichzahlungen gibt es für Kommunen, die hier bereits aus eigenem Antrieb vorangehen? 4. Welche ressortübergreifende Projekte zur Digitalisierung der Verwaltung, der Informationsfreiheit und der Transparenz gibt es zusammen mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft? Welche zusammen mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft? Welche zusammen mit dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz? 5. Welche Angebote (Beratung, Software, Schnittstellen, ...) des Thüringer Landesrechenzentrums gibt es, welche die tägliche Arbeit der Kommunen mit IFG-Anfragen und der allgemeinen staatlichen Transparenz erleichtern? 6. Plant die Landesregierung oder das Finanzministerium im Zuge der Verabschiedung des Thüringer Transparenzgesetzes ein "Landesprogramm Informationsfreiheit und Transparenz" um Landesbehörden und Kommunen hierbei zu unterstützen? 7. Gibt es Förderprogramme für folgende bürgerschaftliche Anliegen: 7.1. Vorhaben zum effizienten Umgang mit IFG-Anfragen, d.h. internes Archivieren und öffentliches Publizieren von (anonymisierten) IFG-Anfragen (so wie es FragDenStaat vorlebt?) 7.2. Zusätzliche (OpenData-)Schnittstellen für Ratsinformationssysteme, Dokumentenmanagementsysteme, ERP-Systeme, e-Akten-Systeme, Thüringer Kabinettinformationssystem (ThürKIS) oder andere IT-Neuanschaffungen bzw. Erweiterungen? 7.3. Kommunale Projekte um Verwaltungsdaten in Sinne der BürgerInnen besser verständlicher zu präsentieren (z.B. Offene Haushalte). 7.4. Unterstützung um kommunale Daten im Rahmen des angesprochenen Landesprogrammes "Offene Geodaten" oder über die TLUG zu publizieren. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Thüringer Finanzministerium
Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 18. Juni 2018 und teile Ihnen zunächst gemä…
Von
Thüringer Finanzministerium
Betreff
Digitalisierung der Verwaltung - Auswirkungen auf die Informationsfreiheit und Transparenz in Thüringen
Datum
3. Juli 2018 16:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 18. Juni 2018 und teile Ihnen zunächst gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 ThürIFG mit, dass die zuständige Stelle für die Beantwortung Ihrer Fragen zu Ziff. 6 und 7 sowie zu Ziff. 1 hinsichtlich „der Handlungsempfehlung an Ministerien und Kommunen“ das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales ist. Im Übrigen beantworte ich Ihre Frage für das Thüringer Finanzministerium wie folgt: 1. Gibt es von Seiten der Landesregierung oder dem Finanzministerium eine Handlungsempfehlung an Ministerien und Kommunen zum Umgang mit IFG-Anfragen? Insbesondere um doppelte Anfragen zu erkennen und effizient zu beantworten? Zu 1: Zur aktuellen Fassung des ThürIFG liegt im Thüringer Finanzministerium keine Handlungsempfehlung vor. 2. Wie werden in Ihrem Ministerium die Mitarbeiter im Umgang mit IFG-Anfragen und dem zukünftigen Transparenzgesetz geschult? Zu 2: Im Jahresfortbildungsprogramm der Landesregierung ist ein Schulungsdurchgang zum ThürIFG enthalten. Hierzu können sich auch die Bediensteten des Thüringer Finanzministeriums anmelden. Im Jahr 2018 hat sich ein/e Bedienstete/r angemeldet. 3. Welche strategischen Ansätze, Vorhaben und Projekte zur Verbesserung der Informationsfreiheit und der staatlichen Transparenz fördert das Finanzministerium im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltung und des E-Governments bereits? Welches Budget ist hierfür vorgesehen? Welche Ausgleichzahlungen gibt es für Kommunen, die hier bereits aus eigenem Antrieb vorangehen? Zu 3: Der Freistaat Thüringen hat mit dem Zentralen Informationsregister Thüringen (ZIRT) ein öffentliches Register geschaffen, über welches Zugang zu amtlichen Informationen besteht. Mit § 29 Abs. 2 und 3 des Thüringer E-Government-Gesetzes vom 10. Mai 2018 besteht eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Förderung von einheitlichen E-Government-Projekten der Gemeinden und Gemeindeverbände mit den dort bis 2022 vorgesehenen finanziellen Mitteln. 4. Welche ressortübergreifende Projekte zur Digitalisierung der Verwaltung, der Informationsfreiheit und der Transparenz gibt es zusammen mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft? Welche zusammen mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft? Welche zusammen mit dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz? Zu 4: Derzeit wird ein die gesamten Ressorts übergreifendes Projekt zur Einführung der elektronischen Akte umgesetzt. Darüber hinausgehende gemeinsame Projekte zur Digitalisierung der Verwaltung, der Informationsfreiheit und der Transparenz mit TMWWDG, TMIL, TMUEN bestehen bei der Umsetzung der Digitalisierungsanforderungen des OZG (Onlinezugangsgesetz). So hat der Freistaat Thüringen gemeinsam mit dem Bund und anderen Ländern die Konzeption des elektronischen Wohngeldantrags unter Federführung des TMIL und Beteiligung des TFM übernommen. Weitere Projekte mit anderen Ressorts werden folgen. Diese werden im Rahmen einer interministeriellen Arbeitsgruppe konzipiert, priorisiert und dann umgesetzt. Die zuständige Stelle für die Beantwortung von Fragen zur Umsetzung des Projektes Offene Geodaten ist das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Für Vorhaben der Digitalisierung nach der Thüringer Digitalisierungsstrategie ist das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft die zuständige Stelle. 5. Welche Angebote (Beratung, Software, Schnittstellen, ...) des Thüringer Landesrechenzentrums gibt es, welche die tägliche Arbeit der Kommunen mit IFG-Anfragen und der allgemeinen staatlichen Transparenz erleichtern? Zu 5: Das Thüringer Landesrechenzentrum ist Dienstleister für die Landesverwaltung und grundsätzlich nicht für die Thüringer Kommunen. Es hält daher auch kein Angebot zur Erleichterung der „täglichen Arbeit der Kommunen mit IFG-Anfragen und der allgemeinen staatlichen Transparenz“ vor. 6. Plant die Landesregierung oder das Finanzministerium im Zuge der Verabschiedung des Thüringer Transparenzgesetzes ein "Landesprogramm Informationsfreiheit und Transparenz" um Landesbehörden und Kommunen hierbei zu unterstützen? Zu 6: Hier liegen bislang keine Entscheidungen des Thüringer Finanzministeriums vor. Im Übrigen verweise ich auf die o.g. Zuständigkeitsinformation. 7. Gibt es Förderprogramme für folgende bürgerschaftliche Anliegen: 7.1. Vorhaben zum effizienten Umgang mit IFG-Anfragen, d.h. internes Archivieren und öffentliches Publizieren von (anonymisierten) IFG-Anfragen (so wie es FragDenStaat vorlebt?) 7.2. Zusätzliche (OpenData-)Schnittstellen für Ratsinformationssysteme, Dokumentenmanagementsysteme, ERP-Systeme, e-Akten-Systeme, Thüringer Kabinettinformationssystem (ThürKIS) oder andere IT-Neuanschaffungen bzw. Erweiterungen? 7.3. Kommunale Projekte um Verwaltungsdaten in Sinne der BürgerInnen besser verständlicher zu präsentieren (z.B. Offene Haushalte). 7.4. Unterstützung um kommunale Daten im Rahmen des angesprochenen Landesprogrammes "Offene Geodaten" oder über die TLUG zu publizieren. Zu 7: Ich verweise ich auf die o.g. Zuständigkeitsinformation. Datenschutzhinweis: Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium, Ludwig-Erhard-Ring 7, 99099 Erfurt (E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>). Die Datenschutzbeauftragte des Thüringer Finanzministeriums erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> sowie schriftlich unter Datenschutzbeauftragte des Thüringer Finanzministeriums, Ludwig-Erhard-Ring 7, 99099 Erfurt. Wenn Sie sich mit E-Mail an uns wenden, wird Ihre Mail auf unserem Mail-Server gespeichert. Durch die Poststelle und die zuständigen Bearbeiter wird die Nachricht im E-Mail-System und im Dokumentenmanagement/Verwaltungsinformationssystem (VISkompakt) verarbeitet. Sie wird über die zuständige Leitungsebene dem Leiter der jeweiligen Organisationseinheit, die für Ihr Anliegen zuständig ist, zur Bearbeitung gegeben. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe c i. V. m. dem ThürIFG und ggf. von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e DSGVO verarbeitet. Ihre personenbezogenen Daten werden ggf. weitergegeben an nachgeordnete Behörden des Thüringer Finanzministeriums (z. B. Thüringer Landesfinanzdirektion, Thüringer Landesrechenzentrum), soweit dies zur Beantwortung bzw. Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich ist. Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Thüringer Finanzministerium so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Maßgeblich hierfür können die Bestimmungen über Aufbewahren und Aussondern von Unterlagen der Finanzverwaltung oder die Richtlinie über die Aufbewahrung von Schriftgut in der Verwaltung des Freistaats Thüringen sein. Betroffenenrechte und Widerspruchsrecht, Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: ◦Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). ◦Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). ◦Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). ◦Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das Thüringer Finanzministerium, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>) bzw. im Anwendungsbereich der Abgabenordnung bei der Bundesbeauftragten für Datenschutz (bfdi.bund.de). Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Thüringer Finanzministerium durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Mit freundlichen Grüßen