Digitalisierung in der ambulanten Pflege

Wie weit ist die Digitalisierung in der ambulante Pflege vorangeschritten? Wie finden Sie Falschabrechnungen in diesem Bereich heraus und wie gehen Sie dagegen vor? Welche Maßnahmen werden ergriffen und wie erfolgreich waren Sie dabei?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. November 2019
  • Frist
    10. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Digitalisierung in der ambulanten Pflege [#169991]
Datum
7. November 2019 10:47
An
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie weit ist die Digitalisierung in der ambulante Pflege vorangeschritten? Wie finden Sie Falschabrechnungen in diesem Bereich heraus und wie gehen Sie dagegen vor? Welche Maßnahmen werden ergriffen und wie erfolgreich waren Sie dabei?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie hatten ihre Anfrage über das Portal "FragDenStaat" an das Landesprüfun…
Von
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Berlin
Betreff
Digitalisierung in der ambulanten Pflege [#169991]
Datum
5. Dezember 2019 12:59
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
780 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in Sie hatten ihre Anfrage über das Portal "FragDenStaat" an das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe des LAGeSo gerichtet und einer Weitergabe Ihrer Daten ausdrücklich widersprochen. Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften zur Akteneinsicht sind nach hiesiger Auffassung nicht einschlägig. Der Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes ist nicht eröffnet und das Berliner Informationsfreiheitsgesetz ist nicht direkt betroffen, da sich der Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Allerdings müssten Sie Ihr Anliegen zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung richten, oder ich leite Ihre Anfrage gerne an den Zuständigen in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Abteilung Pflege, II C 11 weiter, sofern Sie dieser Weiterleitung explizit zustimmen. Mit freundlichem Gruß