Digitalisierungsstand und Anbindung von KA-Feedback der Ämter und Dienststellen

Anfrage an: Stadt Karlsruhe

Sie bieten mit KA-Feedback eine sehr gute Lösung der Stadtverwaltung direkte Hinweise zu geben. Leider sind scheinbar nicht alle Ämter angeschlossen oder wollen sich nicht mit einer bürgernahen und transparenten Arbeitsweise auseinandersetzen. Dies können Sie beispielsweise dem Vorgang vowlv6 auf KA-Feedback entnehmen. Im Rahmen Ihrer Digitaliserungsroadmap ist dies sehr bedauerlich.

Ich bitte daher um Auskunft welche Ämter und Dienststellen an KA-Feedback angeschlossen sind und wie die Ämter, und Dienststellen die nicht angeschlossen sind, über digitale Kanäle erreicht werden können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2022
  • Frist
    15. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie bieten mit…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Digitalisierungsstand und Anbindung von KA-Feedback der Ämter und Dienststellen [#251298]
Datum
13. Juni 2022 14:37
An
Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie bieten mit KA-Feedback eine sehr gute Lösung der Stadtverwaltung direkte Hinweise zu geben. Leider sind scheinbar nicht alle Ämter angeschlossen oder wollen sich nicht mit einer bürgernahen und transparenten Arbeitsweise auseinandersetzen. Dies können Sie beispielsweise dem Vorgang vowlv6 auf KA-Feedback entnehmen. Im Rahmen Ihrer Digitaliserungsroadmap ist dies sehr bedauerlich. Ich bitte daher um Auskunft welche Ämter und Dienststellen an KA-Feedback angeschlossen sind und wie die Ämter, und Dienststellen die nicht angeschlossen sind, über digitale Kanäle erreicht werden können.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251298/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Karlsruhe
Hallo << Antragsteller:in >> gerne möchten wir Ihre Fragen offen und transparent beantworten. Bei KA-…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
Digitalisierungsstand und Anbindung von KA-Feedback der Ämter und Dienststellen [#251298]
Datum
5. Juli 2022 18:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo << Antragsteller:in >> gerne möchten wir Ihre Fragen offen und transparent beantworten. Bei KA-Feedback handelt es um das freiwilliges Angebot eines Mängelmelders für die Stadt Karlsruhe. Ziel dieses Angebot ist es, mit Unterstützung der Bürger*innen die Stadt sauber, schön und sicher zu halten. KA-Feedback ist weder als zentraler Eingangskanal für Anfragen und Beschwerden noch als Kommunikationsplattform mit der Stadtverwaltung gedacht. Hierfür gibt es z.B. die Behördennummer 115. Weitere Informationen und Ansprechpartner findet man auf der Homepage der Stadt Karlsruhe. Die Nutzung von KA-Feedback ist dezentral geregelt, so dass jedes Amt selbst entscheidet, ob und wie dieser Service angeboten wird. Die Bearbeitung und Beantwortung von Meldungen ist daher immer abhängig von der zuständigen Fachabteilung bzw. Sachbearbeiter*innen. An KA-Feedback sind der derzeit das Amt für Abfallwirtschaft, das Ordnungsamt, das Tiefbauamt und das Gartenbaumt direkt angebunden. Meldung werden zur Bearbeitung auch intern an weitere Fachämter weitergeleitet (z.B. Ortsverwaltungen, Forstverwaltung oder Bauordnungsamt). Aufgrund der vielen unterschiedlichen Zuständigkeiten in einer Stadt, werden Meldungen u.a. auch direkt an die VBK, Stadtwerke und E-Scooter-Anbieter weitergeleitet. Wir überprüfen regelmäßig den Bedarf, sowie den Nutzen und Aufwand weitere Fachabteilungen an KA-Feedback anzubinden. Aus unserer Sicht ist dies vor allem bei den Bereichen sinnvoll, bei denen die Mängel auch zeitnah behoben werden können oder die Information über den Mängel für uns wichtig ist. Gerne würden wir den Service erweitern und verbessern. Aufgrund der angespannten Haushaltslage werden derzeit solche freiwilligen Leistungen eher auf Ihre Notwendigkeit überprüft und die Ressourcen in diesen Bereichen eingespart. Wir hoffen daher auf das Verständnis unserer Bürger*innen, wenn die Mängel nicht immer zeitnah bearbeitet werden können. Schöne Grüße