Digitalisierungsstrategie

Ihre aktuelle Digitalisierungsstrategie.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juli 2020
  • Frist
    19. August 2020
  • Kosten dieser Information:
    5,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Freie Universität Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Digitalisierungsstrategie [#192855]
Datum
17. Juli 2020 00:35
An
Freie Universität Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre aktuelle Digitalisierungsstrategie.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 192855 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192855/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Freie Universität Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in in der im Betreff genannten Angelegenheit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags n…
Von
Freie Universität Berlin
Betreff
RE: Digitalisierungsstrategie [#192855]
Datum
20. Juli 2020 16:39
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

smime.p7s
6,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in in der im Betreff genannten Angelegenheit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Dieser wird federführend im Rechtsamt der Freien Universität bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Freie Universität Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen auf Ihren Antrag gemäß § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (…
Von
Freie Universität Berlin
Betreff
Digitalisierungsstrategie [#192855]
Datum
7. September 2020 13:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen auf Ihren Antrag gemäß § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG BE) vom 17.07.2020 zurück. Die Freie Universität Berlin wird Ihrem Antrag stattgeben und Ihnen eine ca. 1,5 Seiten lange Zusammenfassung aktueller Informationen zu Digitalisierungsprozessen an der Freien Universität Berlin zur Verfügung stellen. Gemäß § 16 IFG BE werden im Rahmen der Informationsgewährung Gebühren erhoben. Die Höhe der zu erhebenden Gebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) in der Fassung vom 24. November 2009 sowie dem dazugehörigen Gebührenverzeichnis. Vorliegend entstünde aufgrund des Prüfungs- und Rechercheaufwandes unter Heranziehung von Tarifstelle 1004 Buchstabe a Nummer 2 des Gebührenverzeichnisses voraussichtlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR. Diese Kosten würden Ihnen in Folge einer Gebührenfestsetzung in Rechnung gestellt werden. Aufgrund Ihrer Bitte um einen entsprechenden Hinwies auf anfallende Gebühren bitten wir Sie vor Übermittlung des Dokumentes um Mitteilung, ob Sie Ihren IFG-Antrag trotz zu erhebender Verwaltungsgebühren aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 7. September. Ja, ich bin bereit, diese Gebühr zu…
An Freie Universität Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Digitalisierungsstrategie [#192855]
Datum
17. September 2020 10:57
An
Freie Universität Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 7. September. Ja, ich bin bereit, diese Gebühr zu tragen. Gleichzeitig möchte ich anregen, auf die Festsetzung dieser Gebühr zu verzichten - ich nehme an, dass die dadurch ausgelösten Verwaltungskosten über den dann eingenommenen EUR 5 liegen würden. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 192855 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192855/

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Freie Universität Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen auf Ihren Antrag gemäß § 3 Abs. 1 IFG BE vom 17.07.2020 sowie Ihre E-Mai…
Von
Freie Universität Berlin
Betreff
AW: Digitalisierungsstrategie [#192855]
Datum
17. September 2020 18:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen auf Ihren Antrag gemäß § 3 Abs. 1 IFG BE vom 17.07.2020 sowie Ihre E-Mail vom 17.09.2020 zurück. Die Freie Universität Berlin gibt Ihrem Antrag statt und stellt Ihnen anbei eine Zusammenfassung aktueller Informationen zu Digitalisierungsprozessen an der Freien Universität Berlin zur Verfügung. Bitte beachten Sie den beigefügten Gebührenbescheid nach § 16 IFG BE i. V. m. Tariftstelle 1004 Buchstabe a Nummer 2 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührenordnung. Die Höhe der Gebühren richtet sich gemäß den Hinweisen der Senatsverwaltung für Finanzen zur Gebührenerhebung, veröffentlicht durch die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, nach dem entstandenen Zeitaufwand und ist unter Berücksichtigung des gesetzlichen Gebührenrahmens festzusetzen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen