Digitalkonzept Schule und Hybridunterricht

hiermit möchte ich nach der aktuellen Planung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin hinsichtlich des Schulkonzeptes im zweiten Lockdown fragen:

1.) Gibt es ein neues Schulkonzept für die Umsetzung des sogenannten Hybridunterrichts?
2.) Wie wird dieser Unterricht genau aussehen?
3.) Sind die technischen Voraussetzungen für die Umsetzungen eines zumindest zeitweisen Digitalunterrichts geschaffen worden? Gibt es Laptops für jeden Lehrer?
4.) Wurden (online-) Schulungen zum Thema Digitalunterricht für alle Lehrer*innen durchgeführt, damit auch weniger technikaffine Lehrer*innen Online-Unterricht anbieten können?
5.) Ist jeder Schüler digital mit der Schule per Laptop und Wlan vernetzt und kann jederzeit seine digitalen Hausaufgaben abrufen? Wurden hier ausreichend Geräte seitens des Senats bereit gestellt?
6.) Sind die Kapazitäten an den Servern von folgenden Bildungsservern ausreichend erhöht worden, sodass die Überlastung der Server wie Frühjahr 2020 vermieden wird: lernraum.de, bettermarks.de, sofatutor.de, MSA-Berlin.de, Berlin-MSA.de, ghs-berlin.de?
7.) Sind ausreichende digitale Infrastrukturen in Form von Schulservern, Netzwerken und schuleigenen E-Mail Adressen an allen Schulen geschaffen worden?
8.) Verfügen die Schulleitungen und Lehrer über lückenlose Verteilerlisten (Email Verteiler) zum Versand von digitalen Unterrichtsmaterialien an alle Schüler?
9.) Sind datenschutzrechtliche Fragen nach der DSGVO hinsichtich privater Email Adressen und für den Online Unterricht in Frage kommender Videoplattformen geklärt worden?
10.) Ist eine Videoplattform, die sowohl datenrechtlich als auch technisch einwandfrei und EU-Rechtskonform ist, gefunden und auf allen Rechnern installiert worden?
11.) Sind alle verfügbaren Mittel aus dem „Digitalpakt Schule“ seitens des Senats abgerufen worden? In welcher Höhe ist dies geschehen?
12.) Ist die „kalte Jahreszeit“ von Dezember bis Februar hinsichtlich des Lüftungskonzeptes für den Präsenzunterricht ausreichend vorbereitet worden?
13.) Gibt es in Kürze hocheffiziente Luftreinigungsgeräte gegen Covid-19 in allen Räumlichkeiten der Schulen bzw. werden diese angeschafft und installiert?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Digitalkonzept Schule und Hybridunterricht [#204500]
Datum
26. November 2020 18:49
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
hiermit möchte ich nach der aktuellen Planung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin hinsichtlich des Schulkonzeptes im zweiten Lockdown fragen: 1.) Gibt es ein neues Schulkonzept für die Umsetzung des sogenannten Hybridunterrichts? 2.) Wie wird dieser Unterricht genau aussehen? 3.) Sind die technischen Voraussetzungen für die Umsetzungen eines zumindest zeitweisen Digitalunterrichts geschaffen worden? Gibt es Laptops für jeden Lehrer? 4.) Wurden (online-) Schulungen zum Thema Digitalunterricht für alle Lehrer*innen durchgeführt, damit auch weniger technikaffine Lehrer*innen Online-Unterricht anbieten können? 5.) Ist jeder Schüler digital mit der Schule per Laptop und Wlan vernetzt und kann jederzeit seine digitalen Hausaufgaben abrufen? Wurden hier ausreichend Geräte seitens des Senats bereit gestellt? 6.) Sind die Kapazitäten an den Servern von folgenden Bildungsservern ausreichend erhöht worden, sodass die Überlastung der Server wie Frühjahr 2020 vermieden wird: lernraum.de, bettermarks.de, sofatutor.de, MSA-Berlin.de, Berlin-MSA.de, ghs-berlin.de? 7.) Sind ausreichende digitale Infrastrukturen in Form von Schulservern, Netzwerken und schuleigenen E-Mail Adressen an allen Schulen geschaffen worden? 8.) Verfügen die Schulleitungen und Lehrer über lückenlose Verteilerlisten (Email Verteiler) zum Versand von digitalen Unterrichtsmaterialien an alle Schüler? 9.) Sind datenschutzrechtliche Fragen nach der DSGVO hinsichtich privater Email Adressen und für den Online Unterricht in Frage kommender Videoplattformen geklärt worden? 10.) Ist eine Videoplattform, die sowohl datenrechtlich als auch technisch einwandfrei und EU-Rechtskonform ist, gefunden und auf allen Rechnern installiert worden? 11.) Sind alle verfügbaren Mittel aus dem „Digitalpakt Schule“ seitens des Senats abgerufen worden? In welcher Höhe ist dies geschehen? 12.) Ist die „kalte Jahreszeit“ von Dezember bis Februar hinsichtlich des Lüftungskonzeptes für den Präsenzunterricht ausreichend vorbereitet worden? 13.) Gibt es in Kürze hocheffiziente Luftreinigungsgeräte gegen Covid-19 in allen Räumlichkeiten der Schulen bzw. werden diese angeschafft und installiert?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204500 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204500/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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