Digitalpakt

Der Bund hat 5 Milliarden Euro für die Digitalisierung der Schulen bereitgestellt. Aus welchen Gründen hat das Land Rheinland-Pfalz bisher weniger als 1 % dieser Mittel abgerufen? Wird hier nicht von Seiten des Landes RLP eine Zusammenarbeit mit der ADD gesucht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. August 2020
  • Frist
    2. Oktober 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Bund hat 5 Mi…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Digitalpakt [#196344]
Datum
31. August 2020 09:31
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Bund hat 5 Milliarden Euro für die Digitalisierung der Schulen bereitgestellt. Aus welchen Gründen hat das Land Rheinland-Pfalz bisher weniger als 1 % dieser Mittel abgerufen? Wird hier nicht von Seiten des Landes RLP eine Zusammenarbeit mit der ADD gesucht?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196344/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 31.08.2020 haben Sie beantragt, Informationen zu erhalten, aus welch…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Antrag nach dem LTranspG - Thema Digitalpakt [#196344]
Datum
15. September 2020 07:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 31.08.2020 haben Sie beantragt, Informationen zu erhalten, aus welchen Gründen das Land Rheinland-Pfalz bisher weniger als 1 % der Mittel aus den vom Bund bereitgestellten Mitteln für die Digitalisierung der Schulen abgerufen hat. Darüber hinaus haben Sie die Frage aufgeworfen, ob diesbezüglich von Seiten des Landes eine Zusammenarbeit mit der Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion (ADD) gesucht wird. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Dass die Corona-Pandemie einen erheblichen Teil zur Unterbrechung von laufenden Prozessen bei Schulträgern und Schulen im Kontext der Antragsstellung beim DigitalPakt beigetragen hat, steht außer Frage. Laufende Planungen bei Schulträgern wurden unterbrochen, Vor-Ort-Begehungen von Firmen mussten abgesagt werden und wegen vielfältiger neuer Aufgaben konnte an Schulen oftmals die Arbeit an den Medienkonzepten nicht in der erforderlichen Weise fortgeführt werden. Inzwischen haben aber viele Schulträger in der Zeit vor den Sommerferien ihre Unterlagen soweit komplettiert, dass deutlich mehr Anträge durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) bewilligt werden konnten. Am 28. August 2020 hat Bundesministerin Karliczek in einer Pressemeldung bestätigt, dass die Ausnahmesituation der Corona-Pandemie über alle Länder hinweg deutliche Spuren an der Dynamik des Mittelabrufs hinterlassen hat, aber in der zweiten Jahreshälfte 2020 ein signifikanter Anstieg bzgl. des Antrags- und Bewilligungsvolumens erwartet wird. Stand 1. September wurden in Rheinland-Pfalz Mittel in Höhe von 35.060.330,20 Euro beantragt, davon bewilligt sind 7.176.240,96 Euro, ausgezahlt wurden 81.573,59 Euro. Mit freundlichen Grüßen