Digitalrat

Anfrage an: Bundeskanzleramt

* Die Teilnehmer der Sitzung des Digitalrats vom 4.10.2018
* Die Teilnehmer der Sitzung des Digitalrats im Nov 2018
* Die Daten weiterer stattgefundenen Sitzungen des Digitalrates nach Nov 2018
* Die bereits bekannte Terminierung zukünftiger Sitzungen des Digitalrates
* Sämtliche Unterlagen aus den bereits stattgefunden Sitzungen zu Beratungsgegenständen, Beratungsgrundlagen und Beratungsergebnissen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Januar 2019
  • Frist
    1. März 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Die Teilnehmer…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Digitalrat [#53643]
Datum
30. Januar 2019 21:21
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Die Teilnehmer der Sitzung des Digitalrats vom 4.10.2018 * Die Teilnehmer der Sitzung des Digitalrats im Nov 2018 * Die Daten weiterer stattgefundenen Sitzungen des Digitalrates nach Nov 2018 * Die bereits bekannte Terminierung zukünftiger Sitzungen des Digitalrates * Sämtliche Unterlagen aus den bereits stattgefunden Sitzungen zu Beratungsgegenständen, Beratungsgrundlagen und Beratungsergebnissen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Digitalrat“ vom 30.01.2019 (#53643) wurde von …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage Digitalrat [#53643]
Datum
15. März 2019 10:24
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Digitalrat“ vom 30.01.2019 (#53643) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 53643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 13 IFG - 02814 - In 2019 / NA 028 [#53643] Sehr geehrt<< Anrede >> hiermit erhebe ich Widerspruch…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 13 IFG - 02814 - In 2019 / NA 028 [#53643]
Datum
19. April 2019 22:07
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> hiermit erhebe ich Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 12.04.2019 zu meiner IFG Anfrage vom 30. Januar 2019 hinsichtlich Frage 5. Sie haben meine Anfrage für den Punkt 5 gem. § 3 Nr. 3b IFG abgelehnt. Allerdings betrifft meine Anfrage konkret und spezifisch lediglich die Beratungsgegenstände, die Beratungsgrundlagen sowie Beratungsergebnisse, nicht jedoch den Beratungsprozess selber. Diese Informationen sind nicht gem. §3 Nr. 3b IFG abzulehnen; Hierzu bitte ich auch z.B. mit "Bearbeitungshinweise zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Auswärtiges Amt, Seite 18 letzter Absatz" sowie "Hinweise zur Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, EGO-BMBF 8.6., Seite 10" zu vergleichen. Ich bitte daher erneut um die Zusendung der dem Bundeskanzleramt vorliegende Informationen sofern diese den Beratungsgegenstand, die Beratungsgrundlagen oder die Beratungsergebenisse betreffen. Etwaige dort enthaltende Hinweise auf den Beratungsprozess können selbstredend geschwärzt werden. Vielen Dank vorab & Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 53643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Digitalrat“ [#53643] [#53643]
Datum
19. April 2019 22:09
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/53643 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil lediglich nach Informationen zu Beratungsgegenstände, Beratungsgrundlagen und Beratungsergebnissen gefragt wurde. Hieraus kann regelmäßig keine Rückschlüsse auf den Gang der Meinungsbildung gezogen werden. Eine Ablehnung auf Grund von §3 Nr 3b IFG halte ich daher nicht für rechtens. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 53643.pdf - 2019-02-08_1-bundeskanzleramt-digitalrat-2019-01-30.pdf - 2019-04-12_1-antwort-ifg-bundeskanzleramt-20190412.pdf Anfragenr: 53643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. April 2019 10:05
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
658,0 KB

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Bundeskanzleramt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Rückmeldung zur Stand der Vermittlung bei meiner Anfrage nach dem Infor…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Digitalrat“ / Az. 15-735/001 II#0138 [#53643] [#53643]
Datum
19. Juni 2019 22:51
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Rückmeldung zur Stand der Vermittlung bei meiner Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/53643 Zwischenzeitlich wurde mein Widerspruch abgelehnt. Ursächlich aus formalen Gründen, jedoch auch mit dem erneuten Hinweis auf §3 Nr 3b IFG. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass eine Ablehnung nach §3 Nr 3b IFG hier unzulässig ist, da explizit nach Beratungsgegenstände, die Beratungsgrundlagen sowie Beratungsergebnisse, nicht jedoch Unterlagen die den Beratungsprozess selber betreffen. Dies entspricht auch zB. den "Bearbeitungshinweise zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Auswärtiges Amt, Seite 18 letzter Absatz" sowie "Hinweise zur Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, EGO-BMBF 8.6., Seite 10". Auch der Hinweis, dass in den Unterlagen etwaige enthaltende Hinweise auf den Beratungsprozess selbstredend geschwärzt werden können steht im Widerspruch zu einer Ablehnung nach §3 Nr 3b IFG. Sollten weder Beratungsgegenstände, Beratungsgrundlagen noch Beratungsergebnisse verfügbar sein, hätte eine Ablehnung mit der Nichtvorhandensein der Information begründet werden können. Da dies nicht geschehen ist, ist jedoch davon auszugehen, dass diese Informationen entsprechend vorhanden sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 53643.pdf - 2019-02-08_1-bundeskanzleramt-digitalrat-2019-01-30.pdf - 2019-04-12_1-antwort-ifg-bundeskanzleramt-20190412.pdf - 2019-04-24_1-35637_2019.pdf - 2019-06-14_1-antwort-ifg-bk-ablehnung-widerspruch-20190614.pdf Anfragenr: 53643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Juni 2019 12:10
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
13IFG — 02814 — In 2019 NA 028 [#53643] Sehr geehrteAntragsteller/in mit Datum 14.6.2019 haben Sie mir ein…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
13IFG — 02814 — In 2019 NA 028 [#53643]
Datum
5. Juli 2019 23:10
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Datum 14.6.2019 haben Sie mir ein Bescheid auf meinem Widerspruch vom 19.4.2019 bezüglich meiner IFG Anfrage vom 30.1.2019 zugeschickt. Laut Ihrem Bescheid wird der Widerspruch kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Kosten wären bis zum 13.7.2019 zu erstatten. In der Angelegenheit der oben genannten IFG Anfrage habe ich den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit um Vermittlung gebeten. In einer Rückmeldung wurde mir Mitgeteilt, dass auf Grund noch offener Fragen dem Bundeskanzleramt im Vermittlungsverfahren eine neue Frist bis zum 19.7.2019 zur Beantwortung eingeräumt wurde. Ich würde Sie daher freundlichst bitten, mir bzgl. der Kosten für die Zurückweisung des Widerspruchs ebenfalls eine Fristverlängerung einzuräumen um den Abschluss des Vermittlungsverfahren abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 53643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. Juli 2019 15:10
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Antwortschreiben und Ihren Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Vermittlungsbitte zur Anfrage »Digitalrat« [#53643] # 15-735/001 II#0138 [#53643]
Datum
10. Juli 2019 21:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Antwortschreiben und Ihren Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 53643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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