Digitalrat

Anfrage an: Bundeskanzleramt

eine Auflistung der stattgefundenen und bereits geplanten Termine der Kanzlerin mit dem Digitalrat sowie die bereits stattgefundenen und geplanten Termine des Digitalrats selbst nebst jeweils verfügbarer Agenda.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. August 2018
  • Frist
    29. September 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Auflistung …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Digitalrat [#33124]
Datum
28. August 2018 11:00
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung der stattgefundenen und bereits geplanten Termine der Kanzlerin mit dem Digitalrat sowie die bereits stattgefundenen und geplanten Termine des Digitalrats selbst nebst jeweils verfügbarer Agenda.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
3. September 2018
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#33124] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informations…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#33124]
Datum
5. Oktober 2018 22:21
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Digitalrat“ vom 28.08.2018 (#33124) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. Oktober 2018
Status
Anfrage abgeschlossen