Digitalstrategie

Senden Sie mir sämtliche vorliegenden Informationen über die Entstehung der Digitalstrategie zu, darunter die interne und externe Korrespondenz, Informationen zu Treffen mit Stakeholdern, Vermerke und Vorlagen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. September 2022
  • Frist
    1. November 2022
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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Markus Beckedahl
Markus Beckedahl
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Senden Sie mir sä…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Markus Beckedahl
Betreff
Digitalstrategie [#259808]
Datum
28. September 2022 14:19
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Senden Sie mir sämtliche vorliegenden Informationen über die Entstehung der Digitalstrategie zu, darunter die interne und externe Korrespondenz, Informationen zu Treffen mit Stakeholdern, Vermerke und Vorlagen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Markus Beckedahl Anfragenr: 259808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259808/ Postanschrift Markus Beckedahl << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Beckedahl
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Eingangsbestätigung Antrag Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom 28.09.2022 Sehr geehrter Herr Beckedahl, beige…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Eingangsbestätigung Antrag Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom 28.09.2022
Datum
5. Oktober 2022 09:11
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Beckedahl, beigefügt erhalten Sie die Eingangsbestätigung für Ihren Antrag auf Informationszugang nach IFG/UIR/VIG vom 28.09.2022 übersandt. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Antrag nach dem IFG vom 28.9.2022 Sehr geehrter Herr Beckedahl, aufgrund eines Büroversehens ist ihr Antrag …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG vom 28.9.2022
Datum
6. September 2023 16:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beckedahl, aufgrund eines Büroversehens ist ihr Antrag nach dem IFG vom 28.09.2022 zu sämtlichen vorliegenden Informationen über die Entstehung der Digitalstrategie im BMWK leider unbearbeitet geblieben. Für dieses Versehen möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen. In der Zwischenzeit ist ein vergleichbarer Antrag nach dem IFG einer Petentin zu sämtlicher Kommunikation des für die Digitalstrategie federführenden BMDV mit anderen Bundesministerien bezüglich der Erstellung der am 31. August 2022 vorgestellten Digitalstrategie positiv beschieden und auf der Webseite "FragdenStaat" (Anfrage #258101) über einen Upload Link veröffentlicht worden. Da das BMDV die Digitalstrategie entworfen hat, liegen dort umfangreichere amtliche Informationen vor. Wir regen an, dass Sie im BMDV die dort bereits geprüften und zusammengestellten Unterlagen anfragen. Sie können natürlich auch an dem beim BMWK gestellten Antrag festhalten. Wir bitten für diesen Fall um eine kurze Rückmeldung. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass für die Bearbeitung nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) voraussichtlich Gebühren bis zu EUR 500,00 anfallen können. Mit freundlichen Grüßen