Dilatanz und KWs

Beim sog. Gorlebendialog wurde zu einer BGR-Studie Folgendes gefragt:

In WEBER, J.R., HAMMER, J. & SCHULZE, O. (2011) steht auf S. 12 „Im Falle eines im Salzgestein vorhandenen Porendrucks (ppore) gilt für die Deviator-Spannung wegen….“
Was gilt denn für die Deviator-Spannung???? Der Satz ergibt keinen Sinn.
Weiterhin werden zwei Gleichungen hintereinander angegeben, ohne eine Verknüpfung anzugeben. Z. B. würde hier nach der ersten Gleichung doch passen: „Durch triviale Umformung ergibt sich daraus (zweite Gleichung), d. h. τo ist unabhängig von ppore.
Die Symbole σ1 undσ2 sind nicht erklärt. Was ist der Unterschied zwischen p und ppore? Die Gleichung σ3, eff = σ3 – α • p wird ohne Herleitung angegeben. Hier fehlt doch ein Literaturhinweis, oder???
Muss der Satz: „Darüber hinaus beeinflusst ein im Gestein wirksamer Porendruck auch die effektive
kleinste Hauptnormalspannung..“ nicht eher lauten. „Zwar ist die Oktaeder-Schubspannung unabhängig vom Porendruck, dieser beeinflusst jedoch die effektive kleinste Hauptnormalspannung….“

Bitte erklären Sie diese Passage, formulieren Sie logische Sätze und verwenden Sie nur erklärte Symbole.

Siehe http://mitreden.gorlebendialog.de/node/6096

Die Frage wurde innerhalb des sog. Dialogs weder aufgegriffen noch beantwortet.

Ich bitte um Beantwortung der Frage.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Februar 2012
  • Frist
    3. April 2012
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dilatanz und KWs
Datum
29. Februar 2012 16:18
An
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Beim sog. Gorlebendialog wurde zu einer BGR-Studie Folgendes gefragt: In WEBER, J.R., HAMMER, J. & SCHULZE, O. (2011) steht auf S. 12 „Im Falle eines im Salzgestein vorhandenen Porendrucks (ppore) gilt für die Deviator-Spannung wegen….“ Was gilt denn für die Deviator-Spannung???? Der Satz ergibt keinen Sinn. Weiterhin werden zwei Gleichungen hintereinander angegeben, ohne eine Verknüpfung anzugeben. Z. B. würde hier nach der ersten Gleichung doch passen: „Durch triviale Umformung ergibt sich daraus (zweite Gleichung), d. h. τo ist unabhängig von ppore. Die Symbole σ1 undσ2 sind nicht erklärt. Was ist der Unterschied zwischen p und ppore? Die Gleichung σ3, eff = σ3 – α • p wird ohne Herleitung angegeben. Hier fehlt doch ein Literaturhinweis, oder??? Muss der Satz: „Darüber hinaus beeinflusst ein im Gestein wirksamer Porendruck auch die effektive kleinste Hauptnormalspannung..“ nicht eher lauten. „Zwar ist die Oktaeder-Schubspannung unabhängig vom Porendruck, dieser beeinflusst jedoch die effektive kleinste Hauptnormalspannung….“ Bitte erklären Sie diese Passage, formulieren Sie logische Sätze und verwenden Sie nur erklärte Symbole. Siehe http://mitreden.gorlebendialog.de/node/6096 Die Frage wurde innerhalb des sog. Dialogs weder aufgegriffen noch beantwortet. Ich bitte um Beantwortung der Frage.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Eingangsbestätigung
Von
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
1. März 2012
Status
Warte auf Antwort

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Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Bescheid nach IFG
Von
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid nach IFG
Datum
14. März 2012
Status
Anfrage abgelehnt
102,2 KB