Dioxindatenbank des Bundes und der Länder in maschinenlesbarer Form (BfR)

Die "Dioxindatenbank des Bundes und der Länder" in maschinenlesbarer Form (z.B. als CSV, XLS, XLSX Datei).

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Vielen Dank für Ihre Mühe.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Juli 2018
  • Frist
    31. August 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die "Dioxin…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
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Betreff
Dioxindatenbank des Bundes und der Länder in maschinenlesbarer Form (BfR) [#32437]
Datum
28. Juli 2018 21:09
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die "Dioxindatenbank des Bundes und der Länder" in maschinenlesbarer Form (z.B. als CSV, XLS, XLSX Datei). Aufbau der Datei/Liste: Je ein Eintrag/Information je Spalte. Vielen Dank für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag nach dem Informationszugangsgesetzen vom 28. Juli 2018 Dioxindatenbank des Bundes und der Länder Sehr g…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationszugangsgesetzen vom 28. Juli 2018 Dioxindatenbank des Bundes und der Länder
Datum
7. August 2018
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
ihr-antrag-nach-dem-informationszugangsgesetzen-vom-28-juli-2018-dioxindatenbank-des-bundes-und-der-lander.png
5,9 MB
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail, welche uns am Samstag, den 28. Juli 2018 um 21:11 Uhr, erreichte. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Wir weisen darauf hin, dass für den Informationszugang nach den Informationsgesetzen des Bundes Gebühren und Auslagen erhoben werden können. Die konkrete Summe hängt vom Umfang und Aufwand für die Bearbeitung ab und kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter den o.g. Aktenzeichen an folgende Adresse: Bundesinstitut für Risikobewertung Justiziariat Max-Dohrn-Straße 8-10 10589 Berlin E_Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Bundesinstitut für Risikobewertung
Der Antrag auf Informationszugang wird abgelehnt
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Via
Briefpost
Betreff
Der Antrag auf Informationszugang wird abgelehnt
Datum
31. August 2018
Status
Anfrage abgeschlossen