Diplomatenbericht zur Vorratsdatenspeicherung

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Den Diplomatenbericht zur Vorratsdatenspeicherung, von dem der SPIEGEL in folgendem Artikel berichtet:
https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/vorratsdatenspeicherung-internes-papier-zeigt-was-sich-die-eu-staaten-wuenschen-a-8ba7be94-2ecd-41d5-8ae4-aad12a7b1325

Ergebnis der Anfrage

Es wurde eine Diplomatische Korrespondenz übermittelt. Diejenige Informationen, die sich nicht auf das Thema Vorratsdatenspeicherung beziehen wurden geschwärzt.

Zum Dokument: https://fragdenstaat.de/anfrage/diploma…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Dezember 2021
  • Frist
    1. Februar 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Diplomatenber…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Diplomatenbericht zur Vorratsdatenspeicherung [#236482]
Datum
30. Dezember 2021 11:26
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236482/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Diplomatenbericht zur Vorratsdatenspeicherung, Vg. Nr. 341-2021
Datum
30. Dezember 2021 14:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
GZ 505-511.E IFG 341-2021 Sehr Antragsteller/in leider ist es bei Ihrer Anfrage durch einen personellen Engpass …
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Hier: Diplomatenbericht zur Vorratsdatenspeicherung
Datum
27. Januar 2022
Status
Warte auf Antwort
GZ 505-511.E IFG 341-2021 Sehr Antragsteller/in leider ist es bei Ihrer Anfrage durch einen personellen Engpass zu Verzögerungen in der Bearbeitung gekommen. Ich bitte dies zunächst zu entschuldigen. Nach Rücksprache mit dem Fachreferat kann ich Ihnen aber jetzt zunächst mitteilen, dass es sich bei Ihrer Anfrage nicht um eine einfache gebührenfreie Auskunft handelt. Nach § 10 IFG sind nur einfache Anfragen gebührenfrei, eine solche liegt jedoch bei einer Bearbeitungszeit von über einer halben Stunde nicht vor. Je nach Arbeitsaufwand können Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 erhoben werden. Nach einer ersten Schätzung müssten Sie für das Heraussuchen und Zusammenstellen der angefragten Informationen mit Gebühren im mittleren bis oberen dreistelligen Bereich rechnen. Bitte teilen Sie mir bis zum 09. Februar 2022 mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten und zur Übernahme der Gebühren bereit sind. Falls dies der Fall sein sollte, bitte ich um Übersendung einer Kostenübernahmeerklärung. Ihr Recht, die spätere Kostenfestsetzung mittels Rechtsbehelfen anzufechten, bleibt davon selbstverständlich unberührt, Sollte mir bis zu dem genannten Datum keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehe ich davon aus, dass eine weitere Bearbeitung nicht erwünscht ist. Bis dahin wird die Bearbeitung Ihrer Anfrage ausgesetzt. Bitte beachten Sie, dass erst bei der weiteren Bearbeitung geprüft werden kann, ob und ggfs. in welchem Umfang Ihnen tatsächlich Zugang zu den begehrten Informationen gewährt werden kann. Dieses Schreiben beinhaltet ausdrücklich keine Zusage, dass Ihnen im weiteren Verlauf Zugang zu amtlichen Informationen gewährt werden wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
GZ 505-511.E IFG 341-2021 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27.01.2022. In diesem…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Diplomatenbericht zur Vorratsdatenspeicherung [#236482]
Datum
29. Januar 2022 15:40
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
GZ 505-511.E IFG 341-2021 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27.01.2022. In diesem schreiben Sie, dass für das Heraussuchen und Zusammenstellen der Informationen mit einer Gebühr im mittleren bis oberen dreistelligen Bereich zu rechnen sei. Jedoch begehre ich mit meiner Anfrage Zugang zu genau einem einzigen Dokument. Dieses ist recht aktuell und sollte daher in einer elektronischen Akte erfasst sein. Ich kann mir nicht vorstellen, wie das Heraussuchen und Zusammenstellen eines einzelnen Dokuments einen Arbeitsaufwand verursacht könnte, der eine Gebühr im mittleren bis oberen dreistelligen Bereich rechtfertigen würde. Daher bitte ich Sie mir zu erklären, wie der von Ihnen genannte Bereich zustande kommt. Insbesondere bitte ich um eine detailliert Auflistung der einzelnen Kostenpunkte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236482/

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Auswärtiges Amt
Sehr Antragsteller/in auf Ihre o. g. Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bund…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Diplomatenbericht zur Vorratsdatenspeicherung
Datum
3. Februar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre o. g. Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) ergeht folgender Bescheid: Ihrem Antrag wird stattgegeben. Anliegend übersende ich Ihnen den angefragten „Diplomatenbericht zur Vorratsdatenspeicherung“ in der Form der Diplomatischen Korrespondenz (DKOR) der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union in Brüssel vom 23.12.2021 in teilgeschwärzter Fassung. Sie erhalten vollständigen Zugang zu den Informationen, soweit sie sich auf das von Ihnen angefragte Thema „Vorratsdatenspeicherung“ beziehen. Geschwärzt wurden lediglich Informationen, die sich nicht auf dieses Thema beziehen. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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