Direktabmeldung Rundfunkbeitrag
Auf Vorschlag der KEF wurde vor einigen Jahren die Direktanmeldung zum Rundfunkbeitrag eingeführt. Die bei der automatischen Datenübermittlung erfolgende Information zum Einzug in eine Wohnung führt - bei nicht erfolgender bestätigender Rückmeldung durch den Betroffenen - zur automatischen Anmeldung als Beitragsschuldner.
Bei Auszug aus einer Wohnung erfolgt ebenfalls automatischer Datenabgleich mit dem Einwohnermeldeamt.
Führt das dann auch verwaltungsvereinfachend zu einer "Direktabmeldung" bei Umzug oder Tod?
Anfrage abgelehnt
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Datum23. März 2018
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24. April 2018
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