Direktdurchwahlen Ilm-Kreis

Die Direktdurchwahlen von Mitarbeitern der ARGE/des Jobcenters aufgeschlüsselt nach Standardort.
Elektronisch würde ich bevorzugen.

Sollten es auf Grund der Anfrage Gebühren anfallen, bitte ich mir dies mitzuteilen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Februar 2014
  • Frist
    18. März 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Direktdurchw…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Anhalt Thüringen Details
Von
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Betreff
Direktdurchwahlen Ilm-Kreis [#5717]
Datum
13. Februar 2014 07:48
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Anhalt Thüringen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Direktdurchwahlen von Mitarbeitern der ARGE/des Jobcenters aufgeschlüsselt nach Standardort. Elektronisch würde ich bevorzugen. Sollten es auf Grund der Anfrage Gebühren anfallen, bitte ich mir dies mitzuteilen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Anhalt Thüringen
Antrag auf Übermittlung der Direktdurchwahlen vom 13.02.2014
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Anhalt Thüringen
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Übermittlung der Direktdurchwahlen vom 13.02.2014
Datum
7. März 2014
Status
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An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Anhalt Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Übermittlung der Direktdurchwahlen vom 13.02.2014 [#5717]
Datum
31. März 2014 13:10
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Anhalt Thüringen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Es würde gern weiter an diesem Anfrag festhalten (notfalls auch über das ThürIFG). Ich kann Ihnen erst jetzt antworten, da sie die Antwort nicht an mich geschickt haben, sondern an die Openknowledge Foundation Deutschland e.V. in Berlin geschickt haben. Meine Adresse finden Sie in dieser E-Mail. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 5717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: Antrag auf Übermittlung der Direktdurchwahlen vom 13.02.2014 [#5717] Sehr geehrte Damen und Herren, meine…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Anhalt Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Antrag auf Übermittlung der Direktdurchwahlen vom 13.02.2014 [#5717]
Datum
29. April 2014 06:09
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Anhalt Thüringen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Direktdurchwahlen Ilm-Kreis" vom 13.02.2014 (#5717) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 43 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 5717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Anhalt Thüringen
AW: AW: Antrag auf Übermittlung der Direktdurchwahlen vom 13.02.2014 [#5717] Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, …
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Anhalt Thüringen
Betreff
AW: AW: Antrag auf Übermittlung der Direktdurchwahlen vom 13.02.2014 [#5717]
Datum
15. Mai 2014 15:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht alle Anfragen hier in der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen beantwortet werden können. Ich habe Ihr Anliegen an das Jobcenter Ilm-Kreis weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich direkt dorthin. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Anhalt Thüringen
AW: Antrag auf Übermittlung der Direktdurchwahlen vom 13.02.2014 [#5717] Sehr geehrter Herr Antragsteller/in…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Anhalt Thüringen
Betreff
AW: Antrag auf Übermittlung der Direktdurchwahlen vom 13.02.2014 [#5717]
Datum
22. Mai 2014 11:21
Status
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Email vom 13.02.2014 mit Ihrem Antrag auf Übermittlung der Direktdurchwahlen von Mitarbeitern des Jobcenters Ilm-Kreis habe ich erhalten. Hierauf habe ich Ihnen mit Schreiben vom 07.03.2014 geantwortet. Mein Schreiben habe ich an die Anschrift der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. zu Ihren Händen gesendet. Jedoch habe ich von Ihnen bislang keine Antwort erhalten. Sie sind sicherlich nicht verpflichtet, hierauf zu antworten. Ich halte es für die weitere Befassung mit Ihrem Antrag für dienlich, wenn Sie mir hierzu Ihre Stellungnahme mitteilen würden. Sollten Sie wider Erwarten o.g. Schreiben nicht erhalten habe, bitte ich Sie um Übermittlung einer Postadresse, die Ihnen ermöglicht, Schriftstücke aus unserem Hause zu erhalten. Gern entsende ich Ihnen mein Schreiben erneut. Mit freundlichen Grüßen