Direkte Entwicklungszusammenarbeit vs. NGOs

Mit welchen Staten betreibt die Bundesrepublik aktive, direkte Entwicklungszusammenarbeit?
Welche NGOs unterstützt die Bundesrepublik bei der Entwicklungszusammenarbeit mit Staaten, mit denen die BRD nicht selbst direkt zusammenarbeitet? Mit welchen Staaten arbeiten diese NGOs zusammen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. August 2015
  • Frist
    22. September 2015
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Wolfgang Egger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit welchen Stat…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Wolfgang Egger
Betreff
Direkte Entwicklungszusammenarbeit vs. NGOs [#11143]
Datum
21. August 2015 21:52
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit welchen Staten betreibt die Bundesrepublik aktive, direkte Entwicklungszusammenarbeit? Welche NGOs unterstützt die Bundesrepublik bei der Entwicklungszusammenarbeit mit Staaten, mit denen die BRD nicht selbst direkt zusammenarbeitet? Mit welchen Staaten arbeiten diese NGOs zusammen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Wolfgang Egger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Wolfgang Egger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Egger

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