Direktnachrichten des Instagram Accounts

Die in den Jahren 2023 an und von dem Instagram Account der RWTH gesendeten Direktnachrichten ("DMs"). Personenbezogene Daten bitte ich sie unkenntlich zu machen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
  • Kosten dieser Information:
    160,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Lennart Wilde
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
Lennart Wilde
Betreff
Direktnachrichten des Instagram Accounts [#268925]
Datum
28. Januar 2023 21:16
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die in den Jahren 2023 an und von dem Instagram Account der RWTH gesendeten Direktnachrichten ("DMs"). Personenbezogene Daten bitte ich sie unkenntlich zu machen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Wilde Anfragenr: 268925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268925/ Postanschrift Lennart Wilde << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Wilde
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
45/23 -- IFG Anfrage Sehr geehrter Herr Wilde, auf Ihren Antrag vom 28. Januar 2023 hin ergeht folgender Beschei…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
45/23 -- IFG Anfrage
Datum
7. März 2023 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wilde, auf Ihren Antrag vom 28. Januar 2023 hin ergeht folgender Bescheid: 1. Der Antrag auf Auskunftserteilung von der Zahlung einer Gebühr abhängig gemacht. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Gründe: I. Sie beantragten unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW (IFG NRW), auf das Umweltinformationsgesetz des Landes NRW (UIG NRW) und auf das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (VIG) Informationen der RWTH Aachen University: Die in den Jahren 2023 an und von dem Instagram Account der RWTH gesendeten Direktnachrichten ("DMs"). Personenbezogene Daten bitte ich sie unkenntlich zu machen. II. 1) Bei den Direktnachrichten handelt es sich um personenbezogene Daten, die ich nach § 9 Abs. 1 a) IFG NRW nicht herausgeben darf, solange keine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Demnach dürfen personenbezogene Daten nicht herausgegeben werden, sofern die betroffene Person nicht eingewilligt hat. Die Einwilligung ist gemäß § 10 IFG NRW von den betroffenen Personen einzuholen. Die RWTH erhält im Monat mehrere hundert Direktnachrichten, die alle individuell gesichtet und deren Absender alle einzeln angeschrieben werden müssen. Die Einwilligung bzw. Verweigerung müssen entsprechend nachgehalten werden. Auch die Schwärzung der personenbezogenen Daten bei dieser hohen Anzahl von Direktnachrichten ist mit sehr hohem Bearbeitungsaufwand verbunden. In entsprechender Anwendung der §§ 11 Abs. 1 S. 1 IFG NRW, 1 VerwGebO IFG NRW sowie Nr. 1.2 des zugehörigen Gebührentarifs ist hierfür eine Gebühr von 160,- € als angemessen zu erachten. Die hohe Gebühr ist verhältnismäßig, da nach Auskunft der Fachabteilung mehr als 10 Arbeitsstunden pro Monat benötigt werden, um die Informationen datenschutzkonform zusammenzutragen. Der Stundensatz unserer Sachbearbeiter:innen liegt bei 84 €. Auf mindestens 10 Stunden Arbeitszeit gerechnet gibt dies eine Summe von mindestens 840€. Ich mache die weitere Bearbeitung von einer Vorauszahlung dieser Gebühr abhängig, § 16 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW). Bitte leisten Sie die Vorauszahlung unter Angabe des obigen Aktenzeichens auf das Konto DE53 3905 0000 0000 0000 18 bei der Sparkasse Aachen (AACSDE33). 2) Ansprüche nach dem UIG NRW bestehen nicht, da die von Ihnen begehrten Informationen keine „Umweltinformationen“ im Sinne des UIG NRW darstellen. Solche sind ausschließlich dann gegeben, wenn es sich bei den begehrten Daten um Daten handelt, die „unmittelbare Auswirkungen auf die Umweltbestandteile Boden, Grundwasser, natürliche Lebensräume und Artenvielfalt haben“ (VG Köln, Urt. v. 20.09.2018 – 13 K 7211/16). Da die Informationen, die Sie begehren, aber gerade nicht unmittelbar umweltrelevante Tatsachen betreffen, sondern vielmehr lediglich mittelbaren Umweltbezug haben, scheidet ein Anspruch nach dem UIG NRW aus. 3) Ansprüche nach dem VIG bestehen gleichfalls nicht, da Sie keine Informationen über Erzeugnisse des Lebensmittel- und Futtergesetzbuches (§ 1 Nr. 1 VIG) beziehungsweise über Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (§ 1 Nr. 2 VIG) beantragt haben. III. Die Kostenentscheidung ergeht gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 IFG NRW. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 90, 52070 Aachen, erheben. Mit freundlichen Grüßen

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Lennart Wilde
AW: 45/23 -- IFG Anfrage [#268925] Guten Tag, in Anbetracht der Kosten ziehe ich diesen Antrag hiermit zurück. M…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
Lennart Wilde
Betreff
AW: 45/23 -- IFG Anfrage [#268925]
Datum
7. März 2023 15:23
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, in Anbetracht der Kosten ziehe ich diesen Antrag hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen Lennart Wilde Anfragenr: 268925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268925/