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Direktor der LMK

In der Presse kursiert Information, dass der Direktor der LMK monatlich mit 10.083,24 Euro entlohnt wird.

Welche Informationen haben sie dazu? Ist es üblich im öffentlichen Dienst, dass Direktoren diesen Lohn erhalten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Dezember 2017
  • Frist
    9. Januar 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: In de…
An Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Direktor der LMK [#25623]
Datum
8. Dezember 2017 19:41
An
Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Presse kursiert Information, dass der Direktor der LMK monatlich mit 10.083,24 Euro entlohnt wird. Welche Informationen haben sie dazu? Ist es üblich im öffentlichen Dienst, dass Direktoren diesen Lohn erhalten?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre u.g. Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass sich das Gehalt der Direktorin /…
Von
Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Direktor der LMK [#25623]
Datum
12. Dezember 2017 10:40
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
2,3 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre u.g. Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass sich das Gehalt der Direktorin / des Direktors der LMK derzeit an der Besoldungsgruppe B7 (Bund) orientiert. Informationen, inwieweit eine derart gestaltete Besoldung im Öffentlichen Dienst üblich ist, liegen der LMK nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
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