Direktvergaben an die GIZ

Die GIZ erhält ihre Aufträge seitens des BMZ im Direktverfahren.

1. Warum werden Aufträge an die GIZ nicht ausgeschrieben?
2. Gibt es Untersuchungen darüber, ob die Aufschreibung der Projekte, wie sie beispielsweise die EU im Wettbewerbsverfahren durchführt, qualitativ und finanziell zu anderen, möglicher Weise sogar besseren Resultaten führt?

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    15. April 2015
  • Frist
    19. Mai 2015
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die GIZ erhält i…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
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Betreff
Direktvergaben an die GIZ [#9387]
Datum
15. April 2015 13:54
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die GIZ erhält ihre Aufträge seitens des BMZ im Direktverfahren. 1. Warum werden Aufträge an die GIZ nicht ausgeschrieben? 2. Gibt es Untersuchungen darüber, ob die Aufschreibung der Projekte, wie sie beispielsweise die EU im Wettbewerbsverfahren durchführt, qualitativ und finanziell zu anderen, möglicher Weise sogar besseren Resultaten führt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Tanja Beyerle <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Sehr geehrte Frau Beyerle, ihren Antrag unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) werte ich als …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihre Anfrage: Direktvergaben an die GIZ [#9387]
Datum
28. April 2015 11:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Beyerle, ihren Antrag unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) werte ich als eine auf Sachauskunft gerichtete Bürgeranfrage, die im Folgenden beantwortet wird. Sofern Sie dies wünschen, erhalten Sie aber auch gerne einen förmlichen, unter Umständen kostenpflichtigen Bescheid nach dem IFG, der auch die Möglichkeit eröffnet, Rechtsmittel einzulegen. Zu Ihren Fragen im Einzelnen: 1. Warum werden Aufträge an die GIZ nicht ausgeschrieben? Aufträge des BMZ an die GIZ unterfallen als sogenannte "Inhouse-Vergaben" nicht dem Anwendungsbereich des Vergaberechts. Die GIZ selbst ist im Fall einer Weitervergabe von Teilen dieser Leistungen zur Ausschreibung verpflichtet. 2. Gibt es Untersuchungen darüber, ob die Ausschreibungen, wie sie beispielsweise die EU im Wettbewerbsverfahren durchführt, qualitativ und finanziell zu anderen, möglicherweise sogar besseren Resultaten führt? Nein, hierzu liegen keine Untersuchungen vor. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Antworten weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die rasche Antwort. Hierzu ergeben sich von mir nachfrage. Inhous…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage: Direktvergaben an die GIZ [#9387]
Datum
28. April 2015 11:36
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die rasche Antwort. Hierzu ergeben sich von mir nachfrage. Inhouse-Vergaben sind nur unter engen Grenzen zulässig (http://www.herfurth.de/uploads/media/CC-269_Inhouse-Vergabe.pdf), da der Wettbewerb gerade nicht durch die Umgehung des Wettbewerbs, insbesondere wenn andere Anbieter vorhanden sind, umgangen werden sollen. Der größte Teil des Projektbudgets (also nicht der unmittelbaren BMZ-Verwaltungsausgaben und der internationalen Verpflichtungen), fließt an die GIZ, die ohne dieses Geschäft nicht existieren würde. Ich bitte daher in Ergänzung zu Ihrer Auskunft: 1) Gibt es Bestrebungen des BMZ, die Vergabepraxis vor dem Hintergrund der Anforderungen an wirtschaftliches Verhalten zu überprüfen und so stärker auch Wettbewerber der GIZ in das Auftragsvolumen einzubeziehen? Wenn nein, warum nicht? 2) Wir stellt das BMZ sicher, dass die Projektaufträge zu den bestmöglichsten wirtschaftlichen und qualitiativen Zielwerten erfüllt werden, wenn keine Wettbewerbsausschreibung erfolgt? 3) Gab bzw. gibt es Beanstandungen seitens des BMZ zur Auftragserfüllung durch die GIZ? Wurden hier auch Leistungskürzungen aus Performancedefiziten aufgenommen? In welchem Umfang erfolgten solche Leistungskürzungen und in welchen Bereichen? Welche Schlussfolgerungen wurden daraus gezogen? 4) Welches Ziel verfolgt der sogenannte „Generalvertrag“ mit der GIZ? Bitte übersenden Sie mir die Unternehmenssatzung der GIZ. Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tanja Beyerle
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte darauf hinweisen, dass die Frist für die Beantwortung meiner Frage vom …
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
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Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage: Direktvergaben an die GIZ [#9387]
Datum
17. Mai 2015 17:09
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte darauf hinweisen, dass die Frist für die Beantwortung meiner Frage vom 15. April 2015 in Kürze abläuft. Ihre Antwort vom 28. April 2015 war leider nicht ausreichend, weshalb ich den Fragenumfang entsprechend konkretisiert habe. Ich bitte um elektronische Beantwortung gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG an meine Emailadresse <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. D…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Direktvergaben an die GIZ" [#9387]
Datum
21. Mai 2015 12:35
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/9387 Ich hatte mich unter dem 15.04.2015 an das BMZ mit der Bitte um Auskunft hinsichtlich der Vergaben an die GIZ, die sich zu 100 Prozent im Bundesbesitz befindet, gewandt. Das BMZ hatte am 28.04.2015 auch sehr schnell geantwortet und im Rahmen der Wertung meiner Anfrage als Bürgeranfrage Auskunft gegeben. Da sich hieraus neue Fragen ergaben und insbesondere eine wirklich befriedigende Antwort nicht vorlag, ergänzte und konkretisierte ich meine Anfrage am 28.04.2015. Nachdem hierauf keine Reaktion mehr erfolgte, erinnerte ich am 17.05.2015 an die Beantwortung meiner Anfrage und den Ablauf der Beantwortungsfrist zum 19.05.2015. Das BMZ ließ alle Anfragen kommentarlos ebenso verstreichen wie die Beantwortungsfrist. Ein Grund hierfür ist nicht erkennbar. Es ist allerdings auch nicht erkennbar, dass das BMZ überhaupt zu reagieren gedenkt. Ich bitte daher um Vermittlung, damit das BMZ seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Antragsteller/in(IFG)Antragstell…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Antragsteller/in(IFG)Antragsteller/in beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Antragsteller/in(BMZ)Antragsteller/in;Antragsteller/in B
Datum
2. Juni 2015 12:53
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Antragsteller/in Az.Antragsteller/in IX-733/002 II#0018 Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in für Ihre E-Mail vom 21.5.2015 danke ich Ihnen.Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Ich habe sie zum Anlass genommen,Antragsteller/in das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Antragsteller/in(BMZ)Antragsteller/in anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten.Antragsteller/in Sobald mir diese vorliegt,Antragsteller/in werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen GrüAntragsteller/inßen
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AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
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Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ); Bezug: Ihre E-Mail vom 21.5.2015; Az. IX-733/002 II#0018 [#9387]
Datum
14. Juli 2015 09:50
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Direktvergaben an die GIZ" vom 15.04.2015 (#9387) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 57 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Tanja Beyerle Anfragenr: 9387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium für…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ)
Datum
16. Juli 2015 09:42
Status
Warte auf Antwort
205,4 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az: IX-733/002 II#0018 Mit freundlichen Grüßen
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IX-733/002 II#0018 Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.07.2015. Die Rückme…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Direktvergaben an die GIZ" [#9387]
Datum
16. Juli 2015 10:18
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
IX-733/002 II#0018 Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.07.2015. Die Rückmeldung des BMZ an Sie hat leider übersehen, dass das BMZ auf meine Fragen weder als Bürgeranfrage noch als IFG-Antwort geantwortet hat. Richtig ist, dass das BMZ auf meine Ausgangsfrage vom 15.04.2015 am 28.04.2015 im Rahmen einer Bürgeranfrage geantwortet hat. Dies wurde von mir auch gar nicht kritisiert, da – ich stimme Ihnen an dieser Stelle zu – es letztlich unerheblich ist, auf welcher Basis die Information gewährt wird. Ich hatte, nachdem die Auskünfte des BMZ aber eher verwirrend waren, am 28.04.2015 folgende Nachfragen gestellt: Ich bitte daher in Ergänzung zu Ihrer Auskunft: 1) Gibt es Bestrebungen des BMZ, die Vergabepraxis vor dem Hintergrund der Anforderungen an wirtschaftliches Verhalten zu überprüfen und so stärker auch Wettbewerber der GIZ in das Auftragsvolumen einzubeziehen? Wenn nein, warum nicht? 2) Wir stellt das BMZ sicher, dass die Projektaufträge zu den bestmöglichsten wirtschaftlichen und qualiativen Zielwerten erfüllt werden, wenn keine Wettbewerbsausschreibung erfolgt? 3) Gab bzw. gibt es Beanstandungen seitens des BMZ zur Auftragserfüllung durch die GIZ? Wurden hier auch Leistungskürzungen aus Performancedefiziten aufgenommen? In welchem Umfang erfolgten solche Leistungskürzungen und in welchen Bereichen? Welche Schlussfolgerungen wurden daraus gezogen? 4) Welches Ziel verfolgt der sogenannte „Generalvertrag“ mit der GIZ? Bitte übersenden Sie mir die Unternehmenssatzung der GIZ. Hierauf hat das BMZ jedoch gar nicht mehr geantwortet. Den Hinweis auf § 14 Absatz 3 S. 3 und 4 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) kann ich nicht nachvollziehen und auch nicht, wieso auf dieser Basis eine Beantwortung meiner Frage nicht in Betracht kommen soll. Ich bitte darüber hinaus um Zusendung des Schriftverkehrs mit dem BMZ. Mit freundlichen Grüßen Tanja Beyerle Anfragenr: 9387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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IX-733/002 II#0018 Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.07.2015. Die Rückme…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Direktvergaben an die GIZ" [#9387]
Datum
16. Juli 2015 10:18
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
IX-733/002 II#0018 Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.07.2015. Die Rückmeldung des BMZ an Sie hat leider übersehen, dass das BMZ auf meine Fragen weder als Bürgeranfrage noch als IFG-Antwort geantwortet hat. Richtig ist, dass das BMZ auf meine Ausgangsfrage vom 15.04.2015 am 28.04.2015 im Rahmen einer Bürgeranfrage geantwortet hat. Dies wurde von mir auch gar nicht kritisiert, da – ich stimme Ihnen an dieser Stelle zu – es letztlich unerheblich ist, auf welcher Basis die Information gewährt wird. Ich hatte, nachdem die Auskünfte des BMZ aber eher verwirrend waren, am 28.04.2015 folgende Nachfragen gestellt: Ich bitte daher in Ergänzung zu Ihrer Auskunft: 1) Gibt es Bestrebungen des BMZ, die Vergabepraxis vor dem Hintergrund der Anforderungen an wirtschaftliches Verhalten zu überprüfen und so stärker auch Wettbewerber der GIZ in das Auftragsvolumen einzubeziehen? Wenn nein, warum nicht? 2) Wir stellt das BMZ sicher, dass die Projektaufträge zu den bestmöglichsten wirtschaftlichen und qualiativen Zielwerten erfüllt werden, wenn keine Wettbewerbsausschreibung erfolgt? 3) Gab bzw. gibt es Beanstandungen seitens des BMZ zur Auftragserfüllung durch die GIZ? Wurden hier auch Leistungskürzungen aus Performancedefiziten aufgenommen? In welchem Umfang erfolgten solche Leistungskürzungen und in welchen Bereichen? Welche Schlussfolgerungen wurden daraus gezogen? 4) Welches Ziel verfolgt der sogenannte „Generalvertrag“ mit der GIZ? Bitte übersenden Sie mir die Unternehmenssatzung der GIZ. Hierauf hat das BMZ jedoch gar nicht mehr geantwortet. Den Hinweis auf § 14 Absatz 3 S. 3 und 4 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) kann ich nicht nachvollziehen und auch nicht, wieso auf dieser Basis eine Beantwortung meiner Frage nicht in Betracht kommen soll. Ich bitte darüber hinaus um Zusendung des Schriftverkehrs mit dem BMZ. Mit freundlichen Grüßen, Tanja Beyerle Anfragenr: 9387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>