Diskriminierung beim postident Verfahren

Bereits 2018 wurden laut Homepage Gespräche aufgenommen, um die Diskriminierung beim PostIdent Verfahren zu beenden. Bitte senden Sie mir die entsprechenden Dokumente und Protokolle dieser Gespräche, sowie den aktuellen Stand dazu.

Siehe dazu: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/2018/Beratung_im_Dialog_20180612.html

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  • Datum
    13. Juni 2020
  • Frist
    17. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bereits 2018 wurden…
An Antidiskriminierungsstelle des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Diskriminierung beim postident Verfahren [#188845]
Datum
13. Juni 2020 11:51
An
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bereits 2018 wurden laut Homepage Gespräche aufgenommen, um die Diskriminierung beim PostIdent Verfahren zu beenden. Bitte senden Sie mir die entsprechenden Dokumente und Protokolle dieser Gespräche, sowie den aktuellen Stand dazu. Siehe dazu: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/2018/Beratung_im_Dialog_20180612.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188845
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 13. Juni 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfrei…
Von
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Betreff
Diskriminierung beim postident Verfahren [#188845]
Datum
2. Juli 2020 14:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 13. Juni 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Auskünfte zur beiliegenden IFG-Anfrage. Die Prüfung Ihres IFG-Antrags hat ergeben, dass wir Ihren Antrag teilweise ablehnen müssen. In diesem Fall handelt es sich um einen belastenden Bescheid, der im Hinblick auf die Zurechnung der belastenden Rechtswirkung und zur Sicherstellung der Bestimmungen der Rechtsbehelfsfristen einer ordnungsgemäßen Bekanntgabe bedarf. Für die Zustellung eines rechtsmittelfähigen Bescheides bitte ich daher um Übersendung Ihrer Postanschrift bis zum 09.07.2020. Mit freundlichen Grüßen