Diskriminierung von Facebook-Nutzern und NICHT-Facebook-Nutzern bei öffentlich-rechtlichen Sendern

Mehrfach fiel mir in den letzten Monaten auf, dass in mehreren Fernsehsendungen gezielt Facebbok-Nutzer angesprochen und damit gezielt alle NICHT FACEBOOK Nutzer diskriminiert wurden.

Beispielsweise sollten in PLUSMINUS Zuseher Kommentare zum Sendungthema Altersarmut (17.11.16) in Facebook abgeben.
Zum einen wird hier anscheinend nur Facebook-Nutzern eine Interaktion ermöglicht oder zumindest dieser Anschein erweckt,

zum anderen werden hier wohl eher davon Betroffene auf Facebook reagieren, und damit Facebook (und der Weltöffentlichkeit) (unbewusst) sensibelste Daten für eine Profilbildung und nachfolgende Diskriminierungen geben.

Ein anderes Beispiel:
Manche Analysen gibt es anscheinend nur innerhalb der TAGESSCHAU-APP auf Smartphones.
Wenn diese Analysen oder Tools nicht auch auf der Internetseite der Tagesschau vorhanden sind, so wäre auch dies diskriminierend für Ältere und/oder NICHT-Smartphone-Nutzer.

Senden Sie mir bitte Ihre Prüfberichte, ob die Sendungsinhalte bei öffentlich-rechtlichen Sendern diskriminierungsfrei für alle GEZ-Zahler sind.

Wenn solche Prüfberichte noch nicht vorliegen, so bitte ich um die Beauftragung solcher Berichte und eine Information darüber.

Sollten Sie nicht zuständig sein, so bitte ich Sie um die Nennung der zuständigen Stelle.
Vielen Dank im Voraus.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. März 2017
  • Frist
    25. April 2017
  • Ein:e Follower:in
Kevin Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mehrfach fiel mi…
An Antidiskriminierungsstelle des Bundes Details
Von
Kevin Müller
Betreff
Diskriminierung von Facebook-Nutzern und NICHT-Facebook-Nutzern bei öffentlich-rechtlichen Sendern [#20758]
Datum
22. März 2017 13:38
An
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mehrfach fiel mir in den letzten Monaten auf, dass in mehreren Fernsehsendungen gezielt Facebbok-Nutzer angesprochen und damit gezielt alle NICHT FACEBOOK Nutzer diskriminiert wurden. Beispielsweise sollten in PLUSMINUS Zuseher Kommentare zum Sendungthema Altersarmut (17.11.16) in Facebook abgeben. Zum einen wird hier anscheinend nur Facebook-Nutzern eine Interaktion ermöglicht oder zumindest dieser Anschein erweckt, zum anderen werden hier wohl eher davon Betroffene auf Facebook reagieren, und damit Facebook (und der Weltöffentlichkeit) (unbewusst) sensibelste Daten für eine Profilbildung und nachfolgende Diskriminierungen geben. Ein anderes Beispiel: Manche Analysen gibt es anscheinend nur innerhalb der TAGESSCHAU-APP auf Smartphones. Wenn diese Analysen oder Tools nicht auch auf der Internetseite der Tagesschau vorhanden sind, so wäre auch dies diskriminierend für Ältere und/oder NICHT-Smartphone-Nutzer. Senden Sie mir bitte Ihre Prüfberichte, ob die Sendungsinhalte bei öffentlich-rechtlichen Sendern diskriminierungsfrei für alle GEZ-Zahler sind. Wenn solche Prüfberichte noch nicht vorliegen, so bitte ich um die Beauftragung solcher Berichte und eine Information darüber. Sollten Sie nicht zuständig sein, so bitte ich Sie um die Nennung der zuständigen Stelle. Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Kevin Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller
Kevin Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Diskriminierung von Facebook-Nutzern und NICHT…
An Antidiskriminierungsstelle des Bundes Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: Diskriminierung von Facebook-Nutzern und NICHT-Facebook-Nutzern bei öffentlich-rechtlichen Sendern [#20758]
Datum
25. April 2017 08:46
An
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Diskriminierung von Facebook-Nutzern und NICHT-Facebook-Nutzern bei öffentlich-rechtlichen Sendern“ vom 22.03.2017 (#20758) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: 20758 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller
Kevin Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Diskriminierung von Facebook-Nutzern und NICHT…
An Antidiskriminierungsstelle des Bundes Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: AW: Diskriminierung von Facebook-Nutzern und NICHT-Facebook-Nutzern bei öffentlich-rechtlichen Sendern [#20758]
Datum
9. Mai 2017 09:50
An
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Diskriminierung von Facebook-Nutzern und NICHT-Facebook-Nutzern bei öffentlich-rechtlichen Sendern“ vom 22.03.2017 (#20758) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: 20758 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller

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Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Ihre Anfrage vom 22.03.2017, sowie die Erinnerungen vom 25.04. und 09.05.2017 Sehr geehrter Herr Müller, ich b…
Von
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Betreff
AW: AW: Diskriminierung von Facebook-Nutzern und NICHT-Facebook-Nutzern bei öffentlich-rechtlichen Sendern [#20758]
Datum
9. Mai 2017 15:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Anfrage vom 22.03.2017, sowie die Erinnerungen vom 25.04. und 09.05.2017 Sehr geehrter Herr Müller, ich bedaure, dass Sie erst jetzt Antwort von uns erhalten. Leider müssen wir Ihnen allerdings mitteilen, dass wir Ihre Anfrage nach Diskriminierung von nicht-facebook-Nutzern durch öffentliche-rechtliche Medienanstalten und zu Prüfberichten über Sendungsinhalte nicht nach dem IFG beantworten können. Der Anspruch aus § 1 Abs. 1 S. 1 IFG richtet sich auf den Zugang zu amtlichen Informationen, wobei unter „amtlichen Informationen“ nach der gesetzlichen Definition aus § 2 Nr. 1 „amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, unabhängig von der Art Ihrer Speicherung“ zu verstehen sind. Der Anspruch beschränkt sich allein auf die Zugänglichmachung von vorhandenen, in der Regel in Akten gespeicherten oder abgelegten Informationen. Zu den Angeboten an Nutzerinnen und Nutzer der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender, insbesondere über deren Angebote zur online-Nutzung verfügen wir nicht über einen Aktenbestand oder sonstigen "amtlichen Informationen" im Sinne des IFG. Umweltinformationen oder gesundheitsbezogene Verbraucherinformationen liegen uns ebenfalls nicht vor. Da Sie in der beschriebenen Praxis eine Diskriminierung sehen, gehen wir davon aus, dass Sie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes auch im Rahmen des § 27 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angeschrieben haben. Nach dieser Vorschrift kann sich jede Person, die der Ansicht ist, wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt worden zu sein, an uns wenden. Zu den in § 1 AGG genannten Gründen gehören die "Rasse", die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion oder Weltanschauung, die Behinderung, das Alter und die sexuelle Identität. Ziel des Gesetzes ist es, benachteiligende Maßnahmen oder Verhaltensweisen, die mit einem der genannten Gründe zusammenhängen zu verhindern oder zu beseitigen. Eine gezielte Ansprache von Facebook-Nutzern beinhaltet jedoch keine Benachteiligung wegen eines der in § 1 AGG aufgezählten Merkmale. Soweit zusätzliche Angebote Personen zur Verfügung gestellt werden, die bestimmte online-Dienste nutzen, ist der Anknüpfungspunkt das online-Verhalten dieser Personen. Die unterschiedliche Behandlung erfolgt nicht wegen eines Merkmales des § 1 AGG. Da ein konkreter Bezug zu einem Diskriminierungsmerkmal nicht gegeben ist, können wir auch Ihrer Bitte, Prüfberichte in Auftrag zu geben, nicht nachkommen. Die öffentlich-rechtlichen Sender unterliegen der Kontrolle durch den Rundfunkrat bzw. den Fernsehrat der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt. Für eine Programmbeschwerde würden Sie dort die richtigen Ansprechpartner finden. Mit freundlichen Grüßen