Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Dezember 2021 berichtet die WAZ im Lokalteil Moers, dass einige Displays, die Autofahrer vor zu hoher Geschwindigkeit warnen, abgebaut werden müssen, weil die Wartungskosten zu hoch seien. Die ENNI führe die Wartungen durch, Laut Artikel fallen hier 5000€ pro Jahr und Display an. Die ENNI konnte auf meine Anfrage nicht erklären, wie diese Zahl zustande gekommen ist. Titel des Artikels: „Sponsoren für Displays gesucht“
Nun frage ich:
1. Wo werden in Moers entsprechende Displays betrieben?
2. Wer ist Betreiber und Kostenträger?
3. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für Betrieb und Wartung pro Display?
4. Auf welchem Weg können engagierte Bürger sich an den Kosten beteiligen - eine Nachfrage per Mail an die Stadt Moers blieb auch nach vier Wochen unbeantwortet?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ferdi Philippsen
Anfragenr: 238032
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Postanschrift
Ferdi Philippsen
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