Dispositionshandbuch inklusive aller Dispositionskonzepte

Anfrage an: DB Netz AG

die aktuellste Version der regionale Zusätze der Betriebszentralen der DB Netz AG zur Richtlinie 420 sowie die dort erwähnten Dispositionskonzepte.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die aktuellste Version der…
An DB Netz AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dispositionshandbuch inklusive aller Dispositionskonzepte [#217957]
Datum
10. April 2021 19:59
An
DB Netz AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuellste Version der regionale Zusätze der Betriebszentralen der DB Netz AG zur Richtlinie 420 sowie die dort erwähnten Dispositionskonzepte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217957/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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DB Netz AG
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Email vom 10.04.2021, uns zugegangen am 10.04.2021, mit der Sie folgen…
Von
DB Netz AG
Betreff
AW: Dispositionshandbuch inklusive aller Dispositionskonzepte [#217957]
Datum
10. Mai 2021 15:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Email vom 10.04.2021, uns zugegangen am 10.04.2021, mit der Sie folgendes Informationsersuchen an uns gerichtet haben: "Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die aktuellste Version der regionale Zusätze der Betriebszentralen der DB Netz AG zur Richtlinie 420 sowie die dort erwähnten Dispositionskonzepte." Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass die Deutsche Bahn keine auskunftspflichtige Stelle nach dem IFG/VIG ist. Ein Auskunftsanspruch nach dem IFG/VIG besteht allein gegenüber der zuständigen Behörde des Bundes. Auch ein Anspruch nach dem UIG besteht nicht, da selbst bei weiter Auslegung kein Zugang zu Umweltinformationen nach dem UIG begehrt wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen die gewünschten Informationen daher nicht zur Verfügung stellen können. Freundliche Grüße