Distantzelektroimpulsgeräte bei der Polizei Niedersachsen

Wie viele Distantzelektroimpulsgeräte, also so genannte Taser, hat die Polizei Niedersachsen im Einsatz?
Wie oft wurden Distantzelektroimpulsgeräte von der Polizei Niedersachsen seit deren Einführung eingesetzt? (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Anzahl der Einsätze)
Wie viele Todesfälle nach Distantzelektroimpulsgerät-Einsatz sind dem niedersächsichen Innenministerium bekannt? (bitte auch solche nennen, wo ein Zusammenhang zwischen Tod und DEIG Einsatz nicht zweifelsfrei bewiesen ist)
Wie viele Verletzungsfälle nach Distantzelektroimpulsgerät-Einsatz sind dem niedersächsichen Innenministerium bekannt?
Welcher Hersteller und welches Modell Distantzelektroimpulsgerät setzt die niedersächsische Polizei ein?
Was ist die Dienstanweisung zum Gebrauch von Distantzelektroimpulsgeräten?

Ergebnis der Anfrage

Im Wesentlichen verweigert das niedersächsische Innenministerium Informationen rund um den Einsatz von Tasern. Marke, Modell, Dienstanweisung, Anzahl der Einsätze, Tote und Verletze - alles als “VS - nur für den Dienstgebrauch” klassifiziert.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Oktober 2021
  • Frist
    13. November 2021
  • 3 Follower:innen
Michael Trammer
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Distantze…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
Michael Trammer
Betreff
Distantzelektroimpulsgeräte bei der Polizei Niedersachsen [#230808]
Datum
9. Oktober 2021 12:04
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Distantzelektroimpulsgeräte, also so genannte Taser, hat die Polizei Niedersachsen im Einsatz? Wie oft wurden Distantzelektroimpulsgeräte von der Polizei Niedersachsen seit deren Einführung eingesetzt? (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Anzahl der Einsätze) Wie viele Todesfälle nach Distantzelektroimpulsgerät-Einsatz sind dem niedersächsichen Innenministerium bekannt? (bitte auch solche nennen, wo ein Zusammenhang zwischen Tod und DEIG Einsatz nicht zweifelsfrei bewiesen ist) Wie viele Verletzungsfälle nach Distantzelektroimpulsgerät-Einsatz sind dem niedersächsichen Innenministerium bekannt? Welcher Hersteller und welches Modell Distantzelektroimpulsgerät setzt die niedersächsische Polizei ein? Was ist die Dienstanweisung zum Gebrauch von Distantzelektroimpulsgeräten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Trammer Anfragenr: 230808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230808/ Postanschrift Michael Trammer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Trammer

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Antwort Distanzelektroimpulsgeräte bei der Polizei Niedersachsen [#230808] Niedersächsisches Ministerium für Inner…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
Antwort Distanzelektroimpulsgeräte bei der Polizei Niedersachsen [#230808]
Datum
12. Oktober 2021 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport             Hannover, 12.10.2021 Ref. 26 - Technik, Finanzen - 26.11 An Michael Trammer << Adresse entfernt >> -nur per Email- Sehr geehrter Herr Trammer, zu Ihrer Anfrage ist abschließend folgendes anzuführen: Nach einer 12-jährigen Pilotierungsphase wurde das Distanzelektroimpulsgerät, sog. “Taser“, im Juni 2013 als Waffe zur Ausübung unmittelbaren Zwanges für den polizeilichen Gebrauch ausschließlich in Einsätzen des Spezialeinsatzkommandos Niedersachsen (SEK NI) zugelassen. Der Taser ist als Waffe im Sinne des § 69 Abs. 3 4 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) eingestuft und sein Einsatz darf nur unter den Voraussetzungen der §§ 69 ff. NPOG (Regelungen zur Ausübung unmittelbaren Zwangs) erfolgen. Darüber hinaus ist der Einsatz des Tasers durch Erlass MI v. 18.06.2019 (VS-Nur für den Dienstgebrauch) ausdrücklich auf die Fälle beschränkt, bei denen durch den Gebrauch des Tasers die Anwendung von anderen Waffen vermieden werden kann. Zudem darf außer in Fällen der Notwehr und Nothilfe das Gerät nicht gegenüber Kindern eingesetzt werden. Bei erkennbar schwangeren Frauen, herzvorgeschädigten Personen oder bei Personen unter Drogeneinfluss wird aus vorbeugenden Gründen auf den Einsatz verzichtet. Die Beschränkung auf den ausschließlichen Einsatz durch das SEK NI ist wegen des hohen Trainingsaufwandes und der Anwendung eines taktischen Konzeptes, welches auch eine eventuelle Wirkungslosigkeit des Taser berücksichtigt und der sonstigen technischen Rahmenbedingungen, bislang für sachgerecht angesehen worden. Zudem empfiehlt auch die Deutsche Hochschule der Polizei, dortiges Polizeitechnisches Institut, dass von den bisher in Deutschland ausgesprochenen Empfehlungen zum Tasereinsatz bei entsprechender Beschulung nicht abgewichen werden sollte. Der einschlägige Erlass des MI, welcher gem. Verschlusssachenanweisung (VSA) in der Stufe "VS-Nur für den Dienstgebrauch" als geheimhaltungsbedürftig eingestuft ist, beinhaltet Regelungen - zur dienstlichen Verwendungszulassung, - zu rechtlichen Einsatzvoraussetzungen, - zu anwendungsausschließenden Gegebenheiten, - zum Umgang mit betroffenen Personen, - zur Einsatzdokumentation, - zur Fortbildung und - zur Beschaffung der Geräte. Das Spezialeinsatzkommando Niedersachsen trainiert regelmäßig den Einsatz des Tasers, insbesondere das taktische Vorgehen mit entsprechenden Ausweichkonzepten. Die weiter erbetenen Informationen sind ebenfalls gem. VSA in der Stufe "VS-Nur für den Dienstgebrauch" als geheimhaltungsbedürftig eingestuft. Ich bitte um Verständnis, dass auch hierzu keine weiteren Auskünfte gegeben werden können. Mit freundlichem Gruß