Distanzunterricht -- Rechtliche Prüfung

- Rechtsgutachten, rechtliche Stellungsnahmen oder ähnliches zur Verordnung bzw. Verordnungsentwurf-Distanzunterricht.

https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Verordnungsentwurf-Distanzunterricht-Stand-30_-Juni-2020.pdf

Hintergrund:
Ich gehe davon aus, dass Vorordnungen rechtlich geprüft werden. Diese Prüfung und ihr Ergebnis müssen in irgendeiner Form dokumentiert sein. (GOLR NRW §20) Ich wünsche um Zusendung dieser Informationen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. August 2020
  • Frist
    19. September 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Distanzunterricht -- Rechtliche Prüfung [#195339]
Datum
16. August 2020 08:32
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Rechtsgutachten, rechtliche Stellungsnahmen oder ähnliches zur Verordnung bzw. Verordnungsentwurf-Distanzunterricht. https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Verordnungsentwurf-Distanzunterricht-Stand-30_-Juni-2020.pdf Hintergrund: Ich gehe davon aus, dass Vorordnungen rechtlich geprüft werden. Diese Prüfung und ihr Ergebnis müssen in irgendeiner Form dokumentiert sein. (GOLR NRW §20) Ich wünsche um Zusendung dieser Informationen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195339/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
2020-08-19 - Ihre Nachricht vom 16.08.2020 [#195339] Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Antrag nach dem Infor…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2020-08-19 - Ihre Nachricht vom 16.08.2020 [#195339]
Datum
19. August 2020 09:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 16. August 2020 verlangen Sie Informationen über "Rechtsgutachten, rechtliche Stellungnahmen oder ähnliches zur Verordnung bzw. Verordnungsentwurf-Distanzunterricht".   Dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen liegen die von Ihnen erfragten Informationen nicht vor.   Mit freundlichen Grüßen