Distanzunterricht -- Rechtliche Prüfung

- Rechtsgutachten, rechtliche Stellungsnahmen oder ähnliches zur Verordnung bzw. Verordnungsentwurf-Distanzunterricht.

https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Verordnungsentwurf-Distanzunterricht-Stand-30_-Juni-2020.pdf

Hintergrund:
Ich gehe davon aus, dass Vorordnungen rechtlich geprüft werden. Diese Prüfung und ihr Ergebnis müssen in irgendeiner Form dokumentiert sein. (GOLR NRW §20) Ich wünsche um Zusendung dieser Informationen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. August 2020
  • Frist
    19. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Distanzunterricht -- Rechtliche Prüfung [#195338]
Datum
16. August 2020 08:31
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Rechtsgutachten, rechtliche Stellungsnahmen oder ähnliches zur Verordnung bzw. Verordnungsentwurf-Distanzunterricht. https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Verordnungsentwurf-Distanzunterricht-Stand-30_-Juni-2020.pdf Hintergrund: Ich gehe davon aus, dass Vorordnungen rechtlich geprüft werden. Diese Prüfung und ihr Ergebnis müssen in irgendeiner Form dokumentiert sein. (GOLR NRW §20) Ich wünsche um Zusendung dieser Informationen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195338 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195338/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
16. August 2020 08:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz NRW
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
26. August 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
567,7 KB
geschwärzt
2,2 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz NRW [#195338] Aktenzeichen: 221-6.08.01.01-158289 Sehr geehrteAnt…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz NRW [#195338]
Datum
30. August 2020 15:43
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 221-6.08.01.01-158289 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Zusendung der Informationen. Leider erschließt sich mir nicht der Zusammenhang zwischen ihrer Antwort und meiner Anfrage. Ich bitte um eine erneute Prüfung, ob Rechtsgutachten oder ähnliches bzgl. der Verordnung verfügbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich um eine explizite Bestätigung über die Nicht-Existenz. Ich kam mir nicht vorstellen, dass ihnen keine Dokumente zu den Themen der materiellen Rechtsmäßigkeit (Vereinbarkeit mit dem Grundrechten, Bestimmtheitsgebot, Verhältnismäßigkeit,....) vorliegt. Sollte meine Anfrage in irgendeiner Weise unklar sein, bitte ich um einen Rückruf unter der unten angegebenen Telefonnummer, um die Klärung auf effizienter Weise herbeizuführen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195338 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195338/
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
30. August 2020 15:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz NRW [#195338] Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Per E-Mail: &l…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz NRW [#195338]
Datum
25. September 2020 08:24
Status
Anfrage abgeschlossen
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12,7 KB


Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Per E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrer Bitte vom 30. August dieses Jahres entsprechend bestätige ich hiermit noch einmal ausdrücklich, dass ein Rechtsgutachten oder ähnliches zur Verordnung bzw. dem Verordnungsentwurf-Distanzunterricht weder in der Landesregierung erstellt noch von ihr in Auftrag gegeben wurde. Nach der Verbändeanhörung hat das Ministerium für Schule und Bildung den Verordnungsentwurf dem Landtag als Vorlage übermittelt. Darüber hat am 9. September dieses Jahres ein Expertengespräch stattgefunden; das Protokoll 17/1109 können Sie in der Parlamentsdatenbank des Landtags unter https://www.landtag.nrw.de/home.html einsehen. Im Übrigen verweise ich auf mein Ihnen bereits vorliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen